Mautbefreiung für emissionsfreie LKW verlängert
Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw verlängert
Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wurde am 1. Dezember die bestehende Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. Juni 2031 und nutzt damit den vollständigen Geltungszeitraum der europäischen Eurovignetten-Richtlinie.
Im Jahr 2024 machten emissionsfreie Fahrzeuge bereits 3,9 Prozent der neu zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge in der EU aus. Mit der Verlängerung der Mautbefreiung verfolgt das Bundesministerium für Verkehr das Ziel, den Markthochlauf emissionsfreier Lkw weiter zu fördern. Unabhängig davon bleiben emissionsfreie Lkw bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse dauerhaft von der Lkw-Maut befreit.
Neue „TollNow“-App für die Mautbuchung
Ab Anfang 2026 wird die Mautbuchung in Deutschland um eine weitere, teilautomatische Einbuchungsoption erweitert. Neben der automatischen Einbuchung über das Fahrzeuggerät sowie der manuellen Buchung über Internet oder App steht künftig die neue „TollNow“-App der Toll Collect GmbH zur Verfügung.
Bei diesem Verfahren wird die gefahrene Strecke während der Fahrt auf Basis der Positionsdaten eines mobilen Endgeräts, etwa eines Smartphones, erfasst und gebucht. Die App muss dafür auf einem vom Fahrer mitgeführten Gerät installiert sein. Ein nachträgliches Umbuchen – zum Beispiel bei kurzfristigen Streckensperrungen – ist nicht mehr erforderlich, wie es bislang beim manuellen Verfahren der Fall war.
Ab Mitte Januar 2026 wird die „TollNow“-App zunächst für das iOS-Betriebssystem verfügbar sein.
Die Buchung über die „TollNow“-App ist keine Alternative zum klassischen Fahrzeuggerät, sondern eine Weiterentwicklung des manuellen Einbuchungsverfahrens. Sie richtet sich insbesondere an Gelegenheitsnutzer, die auf den Einbau eines Fahrzeuggeräts verzichten möchten.Diese Nutzer profitieren von einer besonders komfortablen und flexiblen Mautbuchung, die zugleich einen Beitrag zur Digitalisierung der Lkw-Maut und zum Abbau bürokratischer Prozesse leistet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um die Neuerung bei der Lkw-Maut finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (www.balm.bund.de) und der Toll Collect GmbH (www.toll-collect.de).
Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Webcode: N1946