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Mehr Ladeinfrastruktur – neue Spielräume für den Handel

Erschienen am 21.05.2026

Die Bundesregierung hat neue Regeln für Ladeinfrastruktur an Gebäuden beschlossen. Ziel ist ein schnellerer Ausbau von Lademöglichkeiten – mit mehr Flexibilität für Unternehmen.

 Was ändert sich konkret?

  • Statt starrer Vorgaben zur Anzahl von Ladepunkten zählt künftig der tatsächliche Bedarf.
  • Unternehmen können wählen:
    • mehr Ladepunkte oder
    • weniger, dafür leistungsstärkere Schnelllader

 Neue Richtwerte

  • Grundsätzlich:
    • 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze
      oder alternativ
    • 1,1 kW Ladeleistung pro Stellplatz

Beispiel:

Ein Parkplatz mit 100 Stellplätzen kann entweder

  • 10 Ladepunkte installieren oder
  • Schnellladeinfrastruktur mit insgesamt 110 kW bereitstellen.

 Warum ist das für den Handel wichtig?

  • Mehr planerische Freiheit bei Investitionen
  • Ladeinfrastruktur kann gezielt auf Kundenbedürfnisse abgestimmt werden
  • Schnelleres Laden während des Einkaufs wird attraktiver

 Fazit

Die neuen Regelungen entlasten Unternehmen und bieten zugleich die Chance, Ladeangebote strategisch als zusätzlichen Kundenservice zu nutzen.

 Tipp

Prüfen Sie frühzeitig, welche Lösung (mehr Ladepunkte vs. Schnellladen) zu Ihrem Standort und Kundenverkehr passt.

 Weitere Infos finden Sie hier: BMV - Mehr Ladeinfrastruktur an Gebäuden – mehr Flexibilität für Handel und Wirtschaft​​​​​​​

 

Webcode: N2193