Mehr Ladeinfrastruktur – neue Spielräume für den Handel
Erschienen am
21.05.2026
Die Bundesregierung hat neue Regeln für Ladeinfrastruktur an Gebäuden beschlossen. Ziel ist ein schnellerer Ausbau von Lademöglichkeiten – mit mehr Flexibilität für Unternehmen.
Was ändert sich konkret?
- Statt starrer Vorgaben zur Anzahl von Ladepunkten zählt künftig der tatsächliche Bedarf.
- Unternehmen können wählen:
- mehr Ladepunkte oder
- weniger, dafür leistungsstärkere Schnelllader
Neue Richtwerte
- Grundsätzlich:
- 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze
oder alternativ - 1,1 kW Ladeleistung pro Stellplatz
- 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze
Beispiel:
Ein Parkplatz mit 100 Stellplätzen kann entweder
- 10 Ladepunkte installieren oder
- Schnellladeinfrastruktur mit insgesamt 110 kW bereitstellen.
Warum ist das für den Handel wichtig?
- Mehr planerische Freiheit bei Investitionen
- Ladeinfrastruktur kann gezielt auf Kundenbedürfnisse abgestimmt werden
- Schnelleres Laden während des Einkaufs wird attraktiver
Fazit
Die neuen Regelungen entlasten Unternehmen und bieten zugleich die Chance, Ladeangebote strategisch als zusätzlichen Kundenservice zu nutzen.
Tipp
Prüfen Sie frühzeitig, welche Lösung (mehr Ladepunkte vs. Schnellladen) zu Ihrem Standort und Kundenverkehr passt.
Weitere Infos finden Sie hier: BMV - Mehr Ladeinfrastruktur an Gebäuden – mehr Flexibilität für Handel und Wirtschaft
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