Mehr Ladeinfrastruktur – neue Spielräume für den Handel
Die Bundesregierung hat neue Regeln für Ladeinfrastruktur an Gebäuden beschlossen. Das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz“ setzt Elemente der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) in deutsches Recht um. Ziel ist unter anderem ein schnellerer und bedarfsgerechterer Ausbau von Lademöglichkeiten – mit mehr Flexibilität für Unternehmen.
Was ändert sich konkret?
Statt starrer Vorgaben zur Anzahl von Ladepunkten zählt künftig der tatsächliche Bedarf. Unternehmen können dabei zwischen zwei Optionen auswählen:
- mehr Ladepunkte oder
- weniger, dafür leistungsstärkere Schnelllader
Neue Richtwerte
Grundsätzlich können Unternehmen künftig entweder
- 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze oder alternativ
- 1,1 kW Ladeleistung pro Stellplatz
anbieten. Konkretes Beispiel dafür: Ein Unternehmen mit einem sehr großen Parkplatz mit 100 Stellplätzen kann dorte entweder
- 10 Ladepunkte installieren oder
- eine Schnellladeinfrastruktur mit insgesamt 110 kW bereitstellen.
Warum ist das für den Handel wichtig?
Einzelhändler und Dienstleister mit Parkflächen, die eine Ladeinfrastruktur anbieten, sind für Kunden mit Elektrofahrzeugen besonders interessant. Die Möglichkeit, beispielsweise während des Einkaufs das Auto laden zu können, kann zusätzliche Kunden anlocken.
Durch die neuen Regelungen ergeben sich künftig folgende Vorteile:
- Mehr planerische Freiheit bei Investitionen
- Ladeinfrastruktur kann gezielter auf Kundenbedürfnisse abgestimmt werden (Schnelladeflächen bei Geschäften mit kurzer Aufenthaltsdauer oder mehr Ladepunkte dort, wo sich Kunden länger aufhalten)
- Schnelleres Laden während des Einkaufs wird attraktiver
Unternehmen sollten frühzeitig planen, welche Lösung (mehr Ladepunkte vs. Schnellladen) zu Ihrem Standort und Kundenverkehr passt.
Fazit
Die neuen Regelungen entlasten Unternehmen und bieten zugleich die Chance, Ladeangebote strategisch als zusätzlichen Kundenservice zu nutzen.
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr bereit:
Webcode: N2193