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Neue Infopflicht für Händler zu Gewährleistung und Garantie

Erschienen am 12.05.2026

Am 27. September 2026 treten EU-weit neue Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Gewährleistungsrechten (harmonisierte Mitteilung) und Herstellergarantien (harmonisierte Kennzeichnung) in Kraft. Die Vorgaben stammen aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Titel „Empowering Consumers for a Green Transition“). Die Richtline wurde in Folge des sogenannten europäischen „Green Deals“ erlassen. Ziele sind unter anderem eine nachhaltige Produktpolitik.

Das deutsche Gesetz, mit dem die europäischen Vorgaben umgesetzt werden, wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen sind dann in den Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a EGBGB zu finden.

Die Pflichten werden ab dem 27. September 2026 gelten und betreffen den stationären Handel als auch den E-Commerce. 

Weitere Infos auf unserer Inhaltsseite zum Kaufrecht

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