"Widerrufsbutton" wird Pflicht für Online-Verträge
Erschienen am
17.04.2026
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Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte „Widerrufsbutton“ für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte verpflichtend, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt wird. Geregelt wird das Ganze im neu eingefügten § 356a BGB.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Umsetzung muss ab dem 19. Juni 2026 erfolgen.
Details zum Widerrufsbutton
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Stefanie Zimmermann
Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen
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