Wann gibt’s endlich weniger Regelungen?
Fragen an Walter Nussel, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung.
Wenn die IHK-Organisation ihre Mitgliedsunternehmen zu Stärken und Schwächen des Wirtschaftsstandorts befragt, steht die Belastung mit Bürokratie meist ganz oben auf der Liste der Hemmnisse. Sie wird von Unternehmern oft in einem Atemzug genannt mit Themen wie hohen Energiepreisen, Fachkräftemangel oder unbefriedigender Wirtschaftspolitik. Beklagt werden beispielsweise langwierige und umständliche Verfahren, mangelhafte Digitalisierung der Verwaltung, umfangreiche Statistikmeldungen oder weitreichende Dokumentationspflichten. WiM fragte Walter Nussel, wie es um die Entbürokratisierung steht und wo sich die Wirtschaft Hoffnung auf Erleichterungen machen darf.
Gleich anfangs gefragt: Was sind die Top-3-Anliegen, die Ihnen die Unternehmen in direkten Gesprächen zum Thema Bürokratieabbau nennen?
Wenn es mir möglich wäre, gegenwärtig nur einen Punkt zu verändern, dann die Auslegung des Datenschutzes. In Deutschland ist dieser deutlich restriktiver ausgestaltet worden, als es die EU‑Vorgaben vorsehen. Eine Rückkehr zu deren Niveau, wie es etwa in skandinavischen Ländern praktiziert wird, ist dringend notwendig, da kaum ein anderer Regelungsbereich Behörden, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in vergleichbarer Weise belastet.
Beim Bürokratieabbau im Bereich Planung und Bauen sind wir ja durch unseren regelmäßigen „Praktikerrat“ in engem Kontakt. Dort haben wir eine längere „Wunschliste“ der Unternehmen besprochen. Einige Beispiele sind die Senkung der Anforderungen bei der Gebäudesanierung, um diese wieder bezahlbar zu machen. Oder der Wunsch, Bauleistungen nach den Technischen Regeln zum Zeitpunkt der Genehmigung abzunehmen statt zum Zeitpunkt der Abnahme. Gibt es bei diesen und anderen Bau- und Planungsthemen Bewegung?
Der Praktikerrat bestätigt klar: Ein zentraler Kostentreiber ist weniger eine einzelne Vorschrift als vielmehr die Summe aus dynamischen Anforderungen, Nachweis‑ und Gutachter-Kaskaden sowie einer uneinheitlichen Vollzugspraxis. Sanierungen sind davon besonders betroffen, da bereits geringfügige Abweichungen im Bestand häufig umfangreiche Nachforderungen auslösen und die Planbarkeit erheblich beeinträchtigen.
Ansatzpunkte für Verbesserungen zeigen sich vor allem in zwei Richtungen: Erstens braucht es wieder eine klarere Unterscheidung zwischen notwendigem Sicherheitsniveau und fortlaufender Optimierung. Werden gesetzliche Vorgaben oder Verwaltungspraxis dauerhaft an den jeweils neuesten Stand der Technik gekoppelt, entsteht ein permanenter Anpassungsdruck – unabhängig von der Verhältnismäßigkeit im konkreten Projekt. Der im Entwurf vorgesehene Ansatz, Verweise auf den „Stand der Technik“ im Landesrecht zu bereinigen, ist daher nachvollziehbar: Er schafft Stabilität und eröffnet Spielräume für gezielte, risikobasierte Anforderungen.
Zweitens ist ein Stichtags‑ und Vertrauensschutzprinzip erforderlich. Wer auf Basis eines bestimmten Regelstands genehmigt wird und regelkonform baut, muss darauf vertrauen können, dass nicht bis zur Abnahme fortlaufend neue Anforderungen hinzukommen. Das dient nicht der Absenkung von Sicherheit, sondern der Planungs‑ und Investitionssicherheit. Änderungen während der Bauausführung sollten auf echte Gefahrenabwehr beschränkt bleiben, da sie sonst Kosten und Verzögerungen ohne Mehrwert verursachen.
„In Deutschland ist der Datenschutz deutlich restriktiver ausgestaltet worden, als es die EU‑Vorgaben vorsehen.“
Kann man auch die Verfahren im Bereich Planen und Bauen schneller hinbekommen?
Ja, denn flankierend geht es auch um „Verfahren statt Papier“: Frühzeitige Koordinierung, klare Zuständigkeiten, standardisierte Prüfleitlinien und pauschalierte Nachweise reduzieren Schleifen und Nachforderungen. Genau hier setzen die bayerischen Modernisierungsinstrumente an, indem sie Verfahren verbindlicher, digitaler und schneller ausgestalten – mit messbarer Wirkung für Betriebe und Kommunen.
Konkret sind in den kommenden Modernisierungsgesetzen Erleichterungen im Brandschutz vorgesehen, die sowohl Erstinvestitionen als auch den laufenden Betrieb entlasten sollen. Im Fokus stehen längere gesetzliche Prüfintervalle und eine bessere Abstimmung der Regelungsebenen. Fortbestehend ist allerdings das Problem, dass Versicherungsanforderungen häufig unabhängig davon kürzere Intervalle verlangen. Die geplanten Anpassungen sollen daher auch ein Signal an die Versicherungswirtschaft senden, ihre Vorgaben zu überprüfen. Eine unmittelbare Steuerungsmöglichkeit besteht jedoch nicht.
Die Vorgaben des Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetzes wurden gelockert, dennoch erreichen uns zahlreiche Beschwerden der Betriebe. Sie beklagen den unverhältnismäßigen Aufwand bei der Umsetzung und den Kaskadeneffekt des Gesetzes hinunter bis zu den kleinen Betrieben. Gibt es Chancen für weitere Erleichterungen?
Bereits seit 2021 befasse ich mich intensiv mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz. In vielen Gesprächen mit Unternehmen wurde mir sehr konkret aufgezeigt, wo der Aufwand in der Praxis zu hoch ist und wo Nachbesserungen nötig sind. Diese Erfahrungen habe ich auch in meine Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel eingebracht. Ja, es gibt Chancen für weitere Erleichterungen, aber nur, wenn wir jetzt konsequent nachsteuern. Trotz erster Anpassungen ist der Aufwand für viele Betriebe, insbesondere für den Mittelstand, weiterhin erheblich. Kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht die Pflichten und Haftungsrisiken großer Konzerne mittragen müssen. Entscheidend sind daher konkrete Verbesserungen: Bestehende Zertifizierungen müssen anerkannt werden, um Mehrfachnachweise zu vermeiden. Ebenso brauchen die Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Unklare Vorgaben führen derzeit dazu, dass Risiken entlang der Lieferkette nach unten weitergereicht werden. Haftung muss deshalb auf klar nachweisbare Fälle beschränkt bleiben. Außerdem müssen die Berichts‑ und Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen spürbar reduziert werden. Nur so erreichen wir die Ziele des Gesetzes, ohne den Mittelstand unnötig zu belasten.
Unzählige Unternehmen sind von der EU-Verpackungsverordnung betroffen. Sie ist so komplex und unüberschaubar geraten, dass sogar Fachanwälte aussteigen. Sehen Sie noch Handhabe für eine deutliche Vereinfachung?
Die EU‑Verpackungsverordnung PPWR ist sehr komplex geraten und belastet viele Unternehmen erheblich. Diese Kritik ist also berechtigt. Eine grundlegende Vereinfachung der Verordnung selbst ist auf europäischer Ebene allerdings nur noch begrenzt möglich, da sie bereits beschlossen ist. Entlastungen können aber noch erreicht werden, wenn die kommenden delegierten Rechtsakte, Durchführungsbestimmungen und Leitlinien praxistauglich ausgestaltet werden – mit klaren Definitionen, realistischen Übergangsfristen und gezielten Ausnahmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe.
Mindestens ebenso wichtig ist die nationale Umsetzung. Als Beauftragter für Bürokratieabbau setze ich mich klar dafür ein, dass über die unmittelbar geltenden Vorgaben der PPWR hinaus keine zusätzlichen nationalen Anforderungen mit weiteren bürokratischen Belastungen eingeführt werden. Ein zusätzliches Gold-Plating – also nationale Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen – gilt es zu vermeiden. Zugleich müssen gezielte Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden. Die Ziele der PPWR dürfen nicht durch übermäßige Komplexität und Verwaltungsaufwand konterkariert werden.
„Ich spreche mich für ein bundesweites Statistik- und Berichtsmoratorium aus. Neue und bestehende Pflichten dürfen nur fortgeführt werden, wenn sie einen konkreten Mehrwert für die Grundversorgung haben.“
Kritisiert wird von den Betrieben auch die Vielzahl von Verzeichnissen und Registern, für sie Daten zuliefern müssen. Lässt sich das nicht vereinheitlichen wie etwa in Norwegen, wo alle grundlegenden Daten eines Unternehmens in einem Einheitsregister zusammengeführt werden?
Der Befund der Betriebe ist nachvollziehbar: Viele Stammdaten müssen heute mehrfach an unterschiedliche Stellen gemeldet werden – teils in ähnlicher Form, aber mit abweichenden Formularlogiken, Fristen und Zuständigkeiten. Das bindet Ressourcen, erhöht die Fehleranfälligkeit und verursacht auch auf Behördenseite Mehraufwand durch Datenpflege und Abgleich.
Eine tragfähige Antwort ist nicht „ein zusätzliches neues Portal“, sondern das Once-Only-Prinzip: Daten werden nur einmal erhoben und anschließend – auf klarer Rechtsgrundlage – innerhalb der Verwaltung sicher weitergenutzt. In Deutschland zielt die Registermodernisierung darauf ab, Nachweise aus bestehenden Registern digital abrufen zu können, statt sie wiederholt als Upload zu verlangen. Dafür braucht es robuste Basisregister für Unternehmensstammdaten und einheitliche Identifikatoren, damit Register technisch und fachlich sauber zusammenarbeiten.
Skandinavische Vorbilder weisen den Weg. In Norwegen werden grundlegende Unternehmensdaten in koordinierten Registern gebündelt und Berichtspflichten systematisch erfasst, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei, dass Vereinheitlichung nicht nur eine IT‑Frage ist, sondern Governance erfordert – also klare Zuständigkeiten, Standards und verbindliche Schnittstellen.
Für Bayern heißt das: konsequent auf Standardisierung und Wiederverwendung setzen, Schnittstellen priorisieren und die Register‑ und Nachweislogik so umbauen, dass Unternehmen nicht mehr Datendrehscheibe sein müssen. Parallel muss die digitale Identität für Unternehmen breit nutzbar werden, damit Verwaltungsleistungen durchgängig funktionieren und Stammdaten vorbefüllt werden können. Das ist ein zentraler Hebel für eine nutzerfreundliche und vollzugstaugliche Struktur. Zudem spreche ich mich für ein bundesweites Statistik- und Berichtsmoratorium aus. Neue und bestehende Pflichten dürfen nur fortgeführt werden, wenn sie einen konkreten Mehrwert für die Grundversorgung haben.
Und dann noch das Thema digitale Verwaltung, bei dem wir neidvoll auf andere Länder schauen wie etwa auf die baltischen Staaten. Dort ist der elektronische Personalausweis Pflicht und die Unternehmen kommunizieren mit der öffentlichen Verwaltung fast ausschließlich digital. Wie stehen bei uns die Chancen auf eine wirklich digitale Verwaltung?
Die Leistungen der baltischen Staaten im Bereich Verwaltungsdigitalisierung sind anzuerkennen, gleichzeitig bestehen jedoch strukturelle Unterschiede, weswegen ein direkter Vergleich schwerfällt. Dennoch sind auch bei uns die Chancen auf eine digitale Verwaltung deutlich besser als noch vor wenigen Jahren. Mit der BundID, der eID‑Funktion des Personalausweises und künftig der europäischen eID‑Wallet (eIDAS 2.0) wird erstmals eine bundesweit einsetzbare digitale Identität geben. Insbesondere Bayern steht als Flächenland im Vergleich zu anderen Bundesländern gut da, weil digitale Leistungen auch im ländlichen Raum in hohem Maße flächendeckend verfügbar sind und weil es statt kommunaler Insellösungen zentrale Landeslösungen gibt. Dies muss der Ansporn sein, auch zukünftig die Digitalisierung der Verwaltung zielgerichtet für Bürger und Unternehmen voranzutreiben.
Die Fragen stellte Hartmut Beck.
Walter Nussel (CSU) gehört dem Bayerischen Landtag seit 2013 als Vertreter des Stimmkreises Erlangen-Höchstadt an. Der gebürtige Erlanger, der über Abschlüsse als Mechaniker, staatlich geprüfter Landwirt und staatlich geprüfter Forstwirt verfügt, ist auch kommunalpolitisch im Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt und als Stadtrat in Herzogenaurach aktiv. Im Februar 2017 wurde er zum Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung berufen.
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