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Prüfungen

Prüfung Geprüfte/r Handelsfachwirt/in

 

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Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt, zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Hier finden Sie das

Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.) 

Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das

Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung. 

Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Hier finden Sie weitere Prüfungstermine. Anmeldeformulare gibt es hierfür noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

 

Prüfungstermine

Anbei finden Sie die Prüfungstermine und die dazugehörigen Anmeldeschlüsse.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 374 € und gliedert sich wie folgt auf:

  • Erste schriftliche Teilprüfung 140 €
  • Zweite schriftliche Teilprüfung 180 €
  • Mündliche Teilprüfung 54 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Den Gebührenbescheid erhalten spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn mit der Einladung zur Prüfung.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung umfasst zwei schriftliche und eine mündliche Teilprüfung.

Erste schriftliche Teilprüfung (240 Minuten)

Unternehmensführung und –steuerung

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Zweite schriftliche Teilprüfung (ges. 300 Minuten)

Handelsmarketing

Beschaffung und Logistik (180 Minuten)

sowie einen der Handlungsbereiche (Wahlfach 120 Minuten)

Vertriebssteuerung

Handelslogistik

Einkauf

Außenhandel

Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

Mündliche Teilprüfung

Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt. Die mündliche Teilprüfung besteht aus einer Präsentation und einem situationsbezogenen Fachgespräch.

Weitere Informationen zur mündlichen Teilprüfung finden Sie hier.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten, wenn Teilnehmer nach Versand der Einladung zurücktreten. Die Hälfte der Gebühr ist auch im Krankheitsfall fällig.

 

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht wurden.

Zusätzliche Information bzgl. der zweiten schriftlichen Teilprüfung

Aus dem Ergebnis der Handlungsbereiche

1. Handelsmarketing; Beschaffung und Logistik

2. des gewählten Wahlfaches (Vertriebssteuerung, Handelslogistik, Einkauf oder Außenhandel)

wird das arithmetische Mittel gebildet

Liegt das arithmetische Mittel unter 50 Punkte, müssen beide Fächer der zweiten schriftlichen Teilprüfung (kompletter Prüfungstag) wiederholt werden.

 

Wiederholung der Prüfung

Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsteile nicht verfallen.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

 

Ausbildereignungsprüfung

Wer die Prüfung nach derzeit aktueller Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Weitere Informationen zur AdA-Prüfung und der Online-Anmeldung

 
 
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