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Anlagenüberwachung

Industrie wird zusätzlich belastet

Sorge bereitet der Wirtschaft eine neue Verwaltungspraxis bei der Überwachung von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen.

Im Kern geht es darum, dass staatliches Personal der Überwachungsbehörden durch private Sachverständige ersetzt und die Kosten auf die Anlagenbetreiber umgewälzt werden sollen. Aus Sicht der Wirtschaft wird hier das Ziel eines schlanken Staates mit massiven Nachteilen für die Industrie erkauft. Dies hat zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten geführt, in deren Verlauf die Positionen der Wirtschaft wiederholt gerichtlich bestätigt wurden. So wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklärt, dass den Anlagenbetreibern keine Pflicht auferlegt werden darf, im Rahmen der sogenannten Eigenüberwachung externe Sachverständige einzuschalten. Bislang nicht grundsätzlich geklärt ist die Frage, ob der Staat routinemäßig externe Sachverständige im Rahmen der staatlichen Überwachung (§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) beauftragen und die Kosten dem Anlagenbetreibern in Rechnung stellen darf. Aus Sicht der IHK ist dies allenfalls in seltenen und begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bei einer gemeinsamen Sitzung im Hallerndorfer Traditionsunternehmen C. Kreul GmbH & Co. KG Künstlerfarbenfabrik haben die Ausschüsse für Energie und Umwelt der IHKs Nürnberg und Bayreuth dieses Thema aufgegriffen. Beide Ausschüsse repräsentieren mit rund 100 Unternehmen die Branchenschwerpunkte in der Metropolregion Nürnberg. Da zahlreiche Unternehmen von den Vollzugsänderungen betroffen sind, haben sich die beiden Ausschüsse auf eine gemeinsame Resolution zu dieser Problematik verständigt. Laut Robert Späth, Vorsitzender des Nürnberger Ausschusses, muss bei der Anlagenüberwachung insbesondere in der aktuellen Rezession alles vermieden werden, was die Wirtschaft zusätzlich belastet. Die Wirtschaft fordert dreierlei:

  • Die Gebühren und Auslagen für die staatliche Überwachung von Anlagen dürfen nicht steigen. Vor allem dürfen neu eingeführte oder erhöhte Gebühren nicht rückwirkend erhoben werden.
  • Die vom Freistaat Bayern beschlossene Privatisierung der Anlagenüberwachung darf im Endeffekt nicht zu einer einseitigen Kostenverlagerung zu Lasten der Wirtschaft führen.
  • Um eine effektive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Staat zu gewährleisten, müssen qualifizierte Ansprechpartner auch zukünftig bei den Vollzugsbehörden zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss "Energie | Umwelt" der IHK Nürnberg für Mittelfranken appelliert an die Politik, diese Forderungen aufzugreifen. Letztendlich könne eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten nur im politischen Konsens erreicht werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2009, Seite 16

 
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