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Personalakte

Entfernung einer Abmahnung

Wenn ein Arbeitgeber eine Abmahnung aufgrund unrichtiger Tatsachenbehauptungen oder einer falschen rechtlichen Bewertung erteilt, kann der Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 26. August 2011 entschieden (Aktenzeichen 6 Ta 164/11).

In dem konkreten Fall, den die Richter zu bewerten hatten, ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen vollständiger Arbeitsverweigerung an einem Tag im Dezember erteilt. Der Arbeitnehmer machte jedoch geltend, er habe die Arbeitsstelle nicht erreichen können, da der Busverkehr auf seiner Strecke aufgrund schlechten Wetters den ganzen Tag eingestellt worden sei. Da er selbst kein Fahrzeug besitze, habe er die Arbeitsstelle nicht erreichen können. Den Arbeitgeber habe er hierüber mehrmals telefonisch informiert. Die Richter urteilten, dass die Abmahnung deshalb zu Unrecht erteilt worden sei. Folglich müsse die Abmahnung auch aus der Personalakte entfernt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2011, Seite 26

 
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