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Forschung

Jetzt steuerlich absetzbar

Forschungsaktivitäten von Unternehmen werden jetzt auch in Deutschland steuerlich gefördert. Die rechtliche Grundlage bildet das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (Forschungszulagengesetz – FzulG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Noch ist allerdings nicht in allen Einzelheiten klar, wie das Gesetz in der Praxis angewandt wird. Die IHK-Organisation hatte seit vielen Jahren gefordert, Forschung und Entwicklung (FuE) zu begünstigen und dabei auf das Vorbild anderer Länder verwiesen.

In den Genuss der steuerlichen Förderung kommen Projekte, die im eigenen Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Steuerlich begünstigt wird außerdem die Auftragsforschung – also FuE-Vorhaben, die an externe Forschungspartner ausgelagert werden. Gefördert werden können folgende FuE-Projekte: technologische Grundlagenforschung, Neuentwicklungen, Prototypen, Pilotanlagen, Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Entwicklung von neuen technischen Verfahren sowie experimentelle Entwicklung.

Im Einzelfall ist die Einstufung der FuE-Projekte, die steuerlich begünstigt werden, allerdings nicht ganz einfach. Sie wird von der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) vorgenommen, die in den letzten Monaten aufgebaut wurde. Sie stellt die Bescheinigung aus, die die Förderfähigkeit des FuE-Projekts bestätigt und die das Unternehmen dem Finanzamt vorlegen muss. Die Anträge an die BSFZ können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden. Die Bescheinigungsstelle wird gemeinsam betrieben von den Technologietransfer-Einrichtungen VDI Technologiezentrum GmbH, AIF Projekt GmbH und Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Ein Info-Blatt der IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert über die Grundzüge der steuerlichen Forschungsförderung (Download: www.ihk-nuernberg.de/steuerliche-forschungsfoerderung). Auf der Homepage des Bundesforschungsministeriums sind Informationen zur Bescheinigungsstelle BSFZ abrufbar (www.bmbf.de; Suchwort „Bescheinigungsstelle“).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2020, Seite 33

 
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