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Ausbildungsprämie

Förderung deutlich verbessert

Bildungsprämie © Andrey Popov/GettyImages.de

Für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Covid-19-Pandemie weiter ausbilden, gibt es seit Anfang August 2020 unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vom Bund. Jetzt wurde das Programm "Ausbildungsplätze sichern" fortgesetzt und deutlich ausgeweitet

Die Prämien für Ausbildungen, die bis 31. Mai 2021 beginnen, werden rückwirkend ab 16. Februar 2021 in der bisherigen Höhe von 2 000 Euro pro Ausbildungsvertrag ("Ausbildungsprämie") bzw. 3 000 Euro ("Ausbildungsprämie plus") gezahlt. Bislang wurden nur Verträge berücksichtigt, die bis 15. Februar 2021 begonnen haben.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, werden die Ausbildungsprämien verdoppelt: Die „Ausbildungsprämie“ in Höhe von 4 000 Euro pro Ausbildungsvertrag (bisher 2 000 Euro) wird Betrieben gewährt, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch ihr Ausbildungsengagement beibehalten. Die „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 6 000 Euro (bisher 3 000 Euro) kann beantragt werden, wenn zusätzliche Ausbildungsverträge unterzeichnet werden. Ausgezahlt werden die Ausbildungsprämien, wenn die Azubis die Probezeit bestanden haben.
  • Die Ausbildungsprämien werden auch für Ausbildungswechsler gewährt.
  • Die Voraussetzung für beide Zuwendungen ist, dass die Umsätze wegen der Corona-Pandemie eingebrochen sind. Die Bedingungen werden allerdings für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Juni gelten, erleichtert: Nachzuweisen sind Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent in mindestens einem Monat (bisher 50 Prozent in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten oder 30 Prozent in fünf zusammenhängenden Monaten).
  • Die Ausbildungsprämie kann nun von Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern beantragt werden (bislang bis zu 249 Mitarbeiter).
  • Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern eingeführt: Möglich ist ein einmaliger Zuschuss von 1 000 Euro je Azubi, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund Corona-bedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber fortgesetzt wurde.
  • Wer Azubis aus einem Betrieb, der infolge der Corona-Krise insolvent geworden ist, weiter ausbildet, kann wie bisher Unterstützungsleistungen erhalten. Übernehmende Unternehmen werden für jeden sogenannten Insolvenzlehrling mit einmalig 6 000 Euro (bisher 3 000 Euro) gefördert. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2021.

Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien vorliegen, informieren wir umgehend im Corona-Newsletter (www.ihk-nuernberg.de/corona-virus) und auf der IHK-Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ausbildungspraemie.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2021, Seite 20

 
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