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Wasserentnahmeabgabe: Erhebungsverfahren im September 2026 gestartet

27.10.2026

Seit 1. Juli unterliegen Unternehmen dem Wassercent, d. h. bei einer Grundwasserentnahme von mehr als 5.000 m³ müssen 10 Cent pro m³ entrichtet werden. Derzeit erhalten die potenziell entgeltpflichtigen Unternehmen ein Informationsschreiben, in dem sie zur Überprüfung und Bestätigung ihrer Daten aufgefordert werden. Betroffen sind Unternehmen, die über eine wirksame Gestattung zur Entnahme von Grundwasser verfügen oder deren Gestattung bereits abgelaufen ist. Antwortfrist ist Ende November.

Im Dezember wird ein zweites Information schreiben der Kreisverwaltungsbehörden eingehen, das die digitale Meldung der Wasserentnahmemenge mittels QR-Codes einfordert, Verbrauchsstand 31. Dezember 2026.

Hinweis: bei Unternehmen, die einer Eigenüberwachungsverordnung unterliegen, entfällt dieser Verfahrensschritt (Übermittlung via „porta-Was“).

Die ersten Festsetzungsbescheide werden im 2. Quartal 2027 verschickt.

Webcode: N2525