Wasserrechtliche Erleichterungen sollen die Nutzung der oberflächennahen Geothermie erleichtern
Weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien: Die Geothermie spielt bei der Energiewende eine wichtige Rolle. Die Wärme aus dem Erdreich kann zur Energieversorgung genutzt werden. Das unerschöpfliche Potenzial der Geothermie soll in Zukunft in Bayern noch besser ausgeschöpft werden können. Dazu will der bayerische Umweltminister die Verfahren erleichtern und Bürokratie abbauen. Bis 2050 soll in Bayern rund ein Viertel des Wärmebedarfs im Gebäudebereich aus Geothermie gedeckt werden.
Um den Ausbau der oberflächennahen Geothermie voranzubringen, hat Bayern schon in der Vergangenheit Erleichterungen auf den Weg gebracht, zuletzt im Zuge der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes: So müssen für die Neugenehmigung bestehender Anlagen keine neuen Gutachten mehr erstellt werden, wenn sich an den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nichts Wesentliches, insbesondere hinsichtlich des Wasserdargebots und der Benutzungsanlage, geändert hat. Zudem können in Bayern beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Erdwärmesonden auch unter Gebäuden platziert werden, selbst wenn der Sondenkopf anschließend nicht mehr zugänglich ist. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten der Erdwärme insbesondere in den Städten erweitert, wo häufig wenig Platz ist.
Das Bayerische Umweltministerium setzt sich dafür ein, dass Wärmepumpen und Erdwärmesonden mit einer Leistung bis einschließlich 50 kJ/s künftig grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr benötigen, soweit dies im Einzelfall mit dem vorsorgenden Grundwasserschutz vereinbar ist. Der entsprechende Antrag und die Durchführung eines Verfahrens würden entfallen, es bedürfte lediglich einer digitalen Bohranzeige. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und den Ausbau von oberflächennaher Geothermie zu beschleunigen.
Um den Ausbau der oberflächennahen Geothermie bestmöglich zu unterstützen und dabei auch den vorsorgenden Grund- und Trinkwasserschutz im Blick zu behalten, erarbeitet aktuell eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Verbänden, Praxis und Wissenschaft entsprechende Vorgaben für im Einzelfall mögliche Standorte von grundwasserstockwerksübergreifenden Bohrungen, deren technische Ausführung und die notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese Vorgaben sollen im Rahmen des Projektes auch durch entsprechende Bohrungen erprobt und auf deren Praxistauglichkeit hin evaluiert werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen dieses Projektes soll anschließend der gemeinsame Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. entsprechend aktualisiert werden.
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