Seit dem 18.11.2023 gelten erleichterte Einreisebedingungen für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten. Arbeitgeber tragen nun die Verantwortung für die Prüfung von Qualifikation und Sprachkenntnissen.
Ab 1. Dezember 2023 steigen die Lkw-Mautsätze und dem Ab 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Ausnahmen für Handwerksfahrten.