Mit der Einführung der Widerrufsfunktion sind auch noch weitere Anpassungen vorzunehmen.
Die Widerrufserklärung muss angepasst werden, da sie den Hinweis auf die zusätzliche Möglichkeit des Widerrufs durch den Widerrufsbutton enthalten muss. Es wird zur Widerrufserklärung den neuen Gestaltungshinweis geben, der wie folgt lautet:
„Sie können ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit der Information zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Wichtig: Der Widerrufsbutton ergänzt die bisherigen Möglichkeiten des Widerrufs für Verbraucher lediglich. Der Widerruf z.B. per Brief oder E-Mail bleibt weiterhin bestehen.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung überarbeiten. Diese soll erklären, welche Daten beim Widerruf erhoben werden und wie lange sie gespeichert bleiben.