Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage hat die Initiative Wirtschaftsschutz die Handreichung entwickelt (Initiative Wirtschaftsschutz_Handreichung Drohnen.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 323 KB)), um Unternehmen praxisnahe Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bereitzustellen. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen zu befähigen, Drohnensichtungen frühzeitig zu erkennen, systematisch zu dokumentieren und diese „unverzüglich“ an die zuständige Sicherheitsbehörde – die örtliche Polizei – zu melden. Das Dokument enthält:
- eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
- Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
- konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
- Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.
Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z. B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.
Quelle: DIHK
Webcode: N2122