IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 01 | 2026
Mit unserem Info-Letter „Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe“ informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt.
Wir stellen für Sie sorgfältig ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der EU zusammen – mit dem Ziel, Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu Veranstaltungen und Angeboten unseres Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt.
Wissenwertes aus der METROPOLREGION
Metropolregion-
Der IHK ecoFinder Plus, ein kostenfreies Serviceangebot der IHK Nürnberg für Mittelfranken, hat einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gemacht. Nach einem erfolgreichen IT-Dienstleisterwechsel wurde die etablierte regionale Plattform (ehemals UMFIS) nicht nur technisch optimiert, sondern auch um eine innovative Künstliche Intelligenz (KI) erweitert. Dadurch können Unternehmen einfacher integriert und auf der Plattform veröffentlicht werden.
Unter www.ihk-ecofinder-plus.de wird ein Überblick regionaler Experten aus den Bereichen Umwelt, Energie, Klima und Arbeitsschutz geboten. Die Plattform für die Umwelt- und Energiewirtschaft bietet Unternehmen die Möglichkeit, gezielt nach Experten, Beratungsunternehmen und Partnern zu suchen, die bei der Umsetzung relevanter Projekte unterstützen. Egal, ob es um die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Steigerung der Effizienz in der Wertschöpfungskette geht – hier finden Sie die passende Ansprechperson.
Ein einfaches Eintragen, eine große Wirkung
Sie sind selbst Umwelt- oder Energie-Experte oder ihr Unternehmen stellt Produkte in dieser Querschnittsbranche her? Dann registrieren Sie sich gern mit Ihrem Leistungsprofil im IHK ecoFinder Plus: www.ihk-ecofinder-plus.de/registrierung
IHK-Ansprechpartnerin: Katharina Boehlke
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Der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken hat das europäische Umweltmanagementsystem EMAS erfolgreich eingeführt. Im Rahmen einer feierlichen Übergabe wurde dem Verband die offizielle EMAS-Urkunde durch die IHK Nürnberg überreicht – ein wichtiger Meilenstein für die AWO und ihr Engagement im Umwelt- und Klimaschutz.
EMAS ist das Umweltmanagement- und Audit-System der Europäischen Union. Es steht für transparente Prozesse und Kommunikation sowie die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. Dazu erfasst die AWO ihre Umweltauswirkungen systematisch, definiert Umweltziele und setzt Maßnahmen zur Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch sowie von Emissionen um.
Link: EMAS – Eco-Management and Audit Scheme | IHK Nürnberg für Mittelfranken
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
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Gold für LEONHARD KURZ beim German Design Award 2026: In der Kategorie „Excellent Product Design – Material and Surfaces“ hat die Innovation Technische Textilien aus RECOSYS® rPET die höchste Auszeichnung erhalten. Mit dem renommierten Preis würdigt die Jury eine materialtechnische Entwicklung, die robuste, technische Textilien aus Recyclingmaterial ermöglicht und neue Maßstäbe für designorientierte Anwendungen nicht nur im Automotive- und Mobility-Umfeld setzt.
Recyclingmaterial mit Designanspruch
Mit RECOSYS® rPET hat LEONHARD KURZ eine Lösung entwickelt, die recycelte Materialien besonders für die Automotive-Industrie nutzbar macht. Grundlage dabei ist das KURZ-eigene Rücknahme- und Recyclingsystem RECOSYS® 2.0, über das gebrauchte PET-Transferträger aus der grafischen Industrie zu einem sortenreinen rezyklierten PET (rPET) aufbereitet werden können. Dieses lässt sich wiederum für vielfältige Anwendungszwecke weiterverarbeiten, etwa zur Herstellung von Gegenständen des täglichen Lebens. Ein weiteres Beispiel sind rPET-Fasern, die als Basis für die Herstellung technischer Textilien dienen und dabei auch ästhetischen Anforderungen gerecht werden. Die Textilien lassen sich vergleichbar mit Virgin-Materialien verarbeiten, sind widerstandsfähig und eröffnen durch ihre Struktur und Gestaltungsvielfalt neue Möglichkeiten für designorientierte Oberflächenlösungen.Design und Kreislaufwirtschaft im Einklang
Die Jury des German Design Award würdigt insbesondere die Verbindung aus Materialeffizienz, hoher Designqualität und industrieller Umsetzbarkeit. „Mit technischen Textilien aus RECOSYS® rPET zeigen wir, wie sich der Materialkreislauf auch jenseits klassischer Verpackungsanwendungen schließen lässt, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Virgin-Kunststoffen“, betont Theresa Stigler, Environmental and Safety Management im Bereich Recycling & Sustainability bei KURZ, und führt weiter aus: „Für KURZ ist das ein konsequenter Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Teil einer langfristigen Materialstrategie. Der Ansatz befindet sich derzeit noch in der Testphase, verdeutlicht aber bereits heute, wie verantwortungsvolle Materialnutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette künftig skaliert werden kann.“Gleichzeitig ermöglichen die Textilien eine differenzierte Designsprache mit hoher ästhetischer Qualität und vielseitigen Einsatzoptionen. Damit adressiert KURZ zentrale Anforderungen der Mobilitätsbranche, die den Fokus auf Reduzierung des CO2-Fußabdrucks legt.
Auszeichnung für ressourcen-schonende Materialstrategie
Mit der Gold-Auszeichnung beim German Design Award 2026 unterstreicht KURZ einmal mehr den eigenen Anspruch, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil von Design- und Materialentwicklung zu verstehen und Kreislaufwirtschaft in Materiallösungen zu überführen. Technische Textilien aus RECOSYS® rPET können einen innovativen Entwicklungsansatz für eine zukunftsorientierte Materialstrategie, die technologische Leistungsfähigkeit und anspruchsvolles Oberflächendesign zusammenführt, bieten.Über den German Design Award
Der German Design Award zählt zu den renommiertesten internationalen Designauszeichnungen und prämiert jährlich herausragende Leistungen in Produktdesign, Kommunikation und Architektur. Im Fokus der Jury stehen dabei gestalterische Qualität, Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit ebenso wie der ganzheitliche Anspruch an Design als Treiber nachhaltiger und verantwortungsvoller Lösungen.
Quelle: Pressemitteilung Leonhard Kurz -
Die Technische Universität Nürnberg hat ihr Klimaschutzkonzept veröffentlicht und setzt damit frühzeitig ein klares Zeichen für nachhaltige Entwicklung. Das Konzept schafft die strategische Grundlage, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 konsequent und systematisch zu verfolgen.
Konzepte Kurz (11 Seiten)und Lang (127 Seiten) zum download unter:
https://www.utn.de/2025/12/22/klimaneutralitaet-2040-utn-veroeffentlicht-konzept-fuer-nachhaltigen-aufbau/ -
Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt den Aufbau einer Produktion für Natrium-Ionen-Batterien in Lichtenfels. Das Projekt der Firma MOLL Batterien wird mit mehr als 22 Millionen Euro gefördert. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Was die Firma MOLL Batterien GmbH mit der innovativen Produktion von Natrium-Ionen-Batterien in Lichtenfels aufbaut, ist ein echter Meilenstein für Bayern und stärkt das Batterieökosystem in ganz Europa – sauber, sicher, zukunftsorientiert. Genau solche Technologien brauchen wir, um unsere Energieversorgung stabiler zu machen, das Stromnetz zu entlasten und unabhängiger zu werden."
Die Batterieproduktion ist von zentraler Bedeutung für die bayerische Industrie und hat ein hohes Wachstumspotenzial von über 30 Prozent im Jahr. Das Vorhaben der MOLL Batterien leistet einen bedeutenden Beitrag zur Verfügbarkeit von grünen Transformationstechnologien in Bayern. Die Batteriespeicher sind umweltfreundlich und nachhaltig. "Hier entsteht gerade ein echter Wachstumsmarkt: Natrium statt knapper Rohstoffe – das ist grüne Innovation aus Bayern für Bayern und weit darüber hinaus. So schaut gelungene Energiewende aus, die Arbeitsplätze schafft und unseren Standort stärkt", so Aiwanger bei der Förderbescheidübergabe.
Bayern hat die Rahmenbedingungen geschaffen und Fördermittel bereitgestellt, um Unternehmen im Rahmen der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien fördern zu können. Von den 22,17 Millionen Euro Förderung sind 19,65 Millionen bayerische Landesmittel und 2,52 Millionen EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Das Investitionsvolumen beträgt über 93 Millionen Euro.
Quelle: StMWi
Veranstaltungsübersicht
Veranstaltungen- IHK Energie- und Ressourcen-Scouts – Qualifizierung für Auszubildende
ab 12.02.2026, 09:00 bis 15:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - Chancen für den deutschen Mittelstand in der ukrainischen Sicherheit- und Verteidigungsindustrie (IHK-Side-Event Enforce Tac)
23.02.2026, 09:00 bis 12:00 Uhr, Messe Nürnberg - EnergieManager Training (IHK) | European EnergyManager
ab 25.02.2026, IHK-Akademie Mittelfranken - gemeinsame Sitzung IHK-Ausschuss „Industrie | Forschung | Technologie“ und IHK-AnwenderClub „Digitale Produktion“
09.03.2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IPEC 2026 - Defence & Security – Smart | Sovereign | Sustainable Europe | IHK Nürnberg für Mittelfranken
online, 17.03.2026, 09:00 bis 13:00 Uhr - IHK-Fachforum: Klimarisiken managen - Mit betrieblichem Wassermanagement die Resilienz stärken
23.03.2026, 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IHK-Fachforum „EU-Verpackungsverordnung - Umsetzung in der Praxis“
20.04.2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken - Sitzung des IHK-Ausschuss „Energie | Umwelt“
13.05.2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken
Weitere Veranstaltungen aus dem IHK Geschäftsbereich Innovation | Umwelt finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
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Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekanntgegeben. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2026 statt. Die nächste Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wird seit 1. Februar 2026 durchgeführt.
Durch das Biomassepaket erhalten nur Anlagen eine Förderung, die sehr flexibel betrieben werden können. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom. Zusätzlich wurde das ausgeschriebene Volumen stark erhöht.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 Megawatt (MW) wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00 ct/kWh bis 19,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,11 ct/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh.
Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).
Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden leicht unterzeichnet
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 283 MW für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wurden 140 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 19 Gebote mit einem Umfang von 29 MW ausschließen. Somit wurden 121 Gebote mit einem Volumen von 281 MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen, die alle bezuschlagt werden konnten. Die Ausschreibung war damit leicht unterzeichnet.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,28 ct/kWh und 10,40 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,66 ct/kWh oberhalb des Wertes der Vorrunde (9,22 ct/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40 ct/kWh deutlich darüber.
Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgeglichen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Bayern (59 MW, 19 Zuschläge), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (57 MW, 29 Zuschläge), Brandenburg (32 MW, 12 Zuschläge) und Baden-Württemberg (31 MW, 9 Zuschläge).
Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesnetzagentur - Ausschreibungen
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Im CircularAcademy Podcast spricht Dr. Simone Richler (REZ) gemeinsam mit Dr. Philipp Sprau (StMUV) über die Bayerische Kreislaufwirtschaftsstrategie. Im Fokus stehen die strategische Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die Bedeutung der Ressourceneffizienz und die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.
Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) war zu Gast beim CircularAcademy Podcast des Umweltcluster Bayern. In der 33. Folge des Podcasts sind Dr. Simone Richler vom REZ und Dr. Philipp Sprau vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu Gast und sprechen über die Bayerische Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Unter dem Motto „Bayern macht’s rund – Wie eine regionale Kreislaufwirtschaftsstrategie zur Chance für Unternehmen wird“ plaudern die beiden Kreislaufwirtschaftsexperten aus dem Nähkästchen. Gemeinsam beleuchten sie, wie die Kreislaufwirtschaft als zentrales Leitbild für eine nachhaltige Wirtschaftsweise in Bayern strategisch verankert und weiterentwickelt wird. Thematisiert werden insbesondere die Bedeutung der Ressourceneffizienz entlang des gesamten Produktlebenszyklus sowie die Ziele und zentralen Handlungsfelder der bayerischen Strategie. Zudem wird deutlich, wie wichtig die enge Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft ist, um die Kreislaufwirtschaft erfolgreich voranzubringen. Den Podcast finden Sie hier.
REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de
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Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2025 die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet.
Teil des Gesetzes ist ein Wasserentnahmeentgelt, das einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser beträgt. Das entspricht rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Die Einnahmen werden insgesamt auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Der erste Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Der Wassercent wird grundsätzlich auf Basis der genehmigten Wassermenge im Entnahmebescheid berechnet. Es gibt also einen genau festgelegten Mengenwert für die Berechnung. Abweichend davon kann ein Entnehmer die tatsächlich entnommene Jahresmenge mit entsprechenden Nachweisen der zuständigen Behörde mitteilen.
Auch die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bayern wird durch das Gesetz weiter gestärkt. Dazu wird festgelegt, dass die Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. "Der absolute Vorrang wird gesetzlich festgeschrieben. Die Änderung ist ein klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge. Der Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird nicht für kommerzielle Interessen geöffnet", so Glauber. Eine solche Regelung war im bisherigen Gesetz nicht enthalten. Glauber: "Wir wollen keinen Ausverkauf und keine Privatisierung des bayerischen Grundwassers." Daneben gibt es zukünftig für die Übertragung einer wasserrechtlichen Entnahmeberechtigung eine Anzeigepflicht. Damit wird sichergestellt, dass die zuständige Behörde Kenntnis von einem bevorstehenden Rechtsübergang hat. So kann sie gegebenenfalls Maßnahmen wie beispielsweise eine Anpassung oder einen Widerruf der Gestattung ergreifen.
Im Bereich des Hochwasserschutzes gibt es ebenfalls weitreichende Veränderungen. Glauber: "Hochwasserschutz ist gelebter Katastrophenschutz. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorgt dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Ziel ist ein hochwasserfestes Bayern." Außerdem werden die Kommunen finanziell deutlich entlastet, indem das bisherige System der Beteiligtenleistungen im Hochwasserschutz geändert wird. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung auf vertraglicher Basis bei bis zu 50 Prozent liegen. Im Vergleich zur bestehenden Praxis werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern wird insbesondere ein bayernweites digitales Wasserbuch eingeführt. Das neue Bayerische Wassergesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Weitere Informationen sind verfügbar unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/
Inhaltliche Schwerpunkte bilden
- die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts (sog. Wassercent) in Bayern.
- Zusätzlich sollen die öffentliche Trinkwasserversorgung gestärkt,
- der Hochwasserschutz verbessert,
- die Digitalisierung (insbesondere digitales Wasserbuch und digitales Wasserrechtsverfahren) implementiert,
- die wasserrechtlichen Verfahren beschleunigt,
- das Abwasserabgabenrecht modernisiert,
- die kommunale Brauchwassernutzung flexibilisiert,
- die Ausübung des Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr klargestellt,
- die Genehmigungsfiktion für den vorbeugenden Brandschutz erweitert,
- die gemeinsamen Einleitungen im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen vereinfacht und
- das Wasserverbandsgesetz optimiert werden.
Quelle: StMUV
Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLAND-
Die am 6. November verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sorgt für mehr Übersicht:
Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen für ElektroAltgeräte bundesweit mit dem in der Novelle vorgegebenen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht bereits seit Längerem, neu ist jedoch, dass Verstöße künftig auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Ziel ist es, Sammelstellen klar zu kennzeichnen, die Rückgabe zu vereinfachen und die Sammelmengen zu steigern.
Ausgestaltung des bekannten Symbols nun klar definiert: Das Symbol „Elektrogeräte Rücknahme" existiert bereits seit mehreren Jahren und wird vielerorts verwendet, etwa an Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen oder im Handel. Mit der Gesetzesnovelle wird ein stärkerer Einsatz der Kennzeichnung erwartet, insbesondere im Handel:
- Der Gesetzgeber legt grundlegende technische Anforderungen für das Symbol fest – etwa zur Farbgestaltung, Darstellung und einheitlichen Verwendung.
- Händler müssen das Logo gut sicht- und lesbar im Eingangsbereich ihres Einzelhandelgeschäfts anbringen.
- Online-Händler müssen es ebenfalls deutlich sicht- und lesbar in ihren digitalen Angeboten oder bei oder vor der Bestellung anzeigen.
- Die Pflicht gilt ab 1. Januar 2026, mit einer Übergangsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2026.
Das Symbol kann hier heruntergeladen werden: Mediathek – Plan-E.
Quelle: ear
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Das Bundeskabinett hat die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) durch ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung beschlossen. Darin werden die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Vorgaben an das Umweltmanagement durch einen sogenannten Umwelt-Omnibus berücksichtigt. Die Entwürfe gehen nun an den Bundesrat.
Mit dem Beschluss vom 21. Januar 2026 plant die Bundesregierung die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (EU) 2024/1785 umzusetzen. Mit dem Artikelgesetz sollen unter anderem das Bundes-Immissionsschutz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts-, Bundesberg- und Wasserhaushaltsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geändert werden. Zudem werden zahlreiche Verordnungen zur Umsetzung des BImSchG (BImSchV) sowie die Abwasser- und Deponieverordnung mit einer Mantelverordnung geändert. Neu eingeführt wird eine 45. BImSchV zur Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten.
Die Entwürfe berücksichtigen teilweise die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Vorgaben an das Umweltmanagement durch einen sogenannten Umwelt-Omnibus. So muss kein Chemikalieninventar oder Transformationsplan mehr nachgewiesen werden. Statt bis Mitte 2027 muss das Umweltmanagementsystem nun bis Juli 2030 eingeführt und nachgewiesen werden.
Die Drucksachen sind noch nicht online verfügbar.
Das Artikelgesetz finden Sie in Kürze hier:
https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/neueingaenge/neueingaenge-node.html?topNr=44%2F26#top-44/26
Die Mantelverordnung finden Sie in Kürze hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0036-26.
Quelle: DIHK – Hauke Dierks
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Am 19. Dezember hat der Bundesrat den Weg für die Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes freigemacht. Am 22. Dezember wurden die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet, treten damit zum 1. Januar 2026 in Kraft. Wesentliche Aspekte sind die Entfristung der Stromsteuerbegünstigung für produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG sowie zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung.
Wesentlicher Aspekt der Änderung ist die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2025 hinaus, die ansonsten ausgelaufen wäre. Gleichwohl bleibt damit vorerst auch die generelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen auf das europäische Mindestmaß aus, dieser Forderung hat der Bundesrat mit einer entsprechenden Entschließung nochmal Nachdruck verliehen. Weitere Änderungen des Stromsteuergesetzes betreffen den Bereich der Elektromobilität, unter anderem die steuerrechtliche Konzentration auf den Betreiber des Ladepunktes als künftig einzigen Steuerschuldner sowie neue steuerrechtliche Vorgaben zum sog. bidirektionalen Laden, mit denen eine Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen verhindert werden soll. Mit den Änderungen im Bereich der Stromspeicher werden Doppelsteuerungen zukünftig wirksamer vermieden. Zudem wird die sog. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung aufgehoben, indem zukünftig einheitlich auf den Standort der jeweiligen Anlage bei der Steuerbefreiung abgestellt wird.
Mit dem Änderungsgesetz tritt zum 31. Dezember 2025 auch die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung außer Kraft. Der sog. Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG ist bereits zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bundesgesetzblatt Teil I - Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Bundesgesetzblatt
Quelle: DIHK – Erik Pfeiffer -
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ entschieden, an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone festzuhalten. Diese Linie entspricht dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.
Eine Aufteilung der Strompreiszone wird abgelehnt, da sie aus Sicht der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit erhöhen, regionale Strompreisunterschiede verursachen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen beeinträchtigen sowie komplexe industriepolitische Folgen nach sich ziehen würde.
Anlass des Aktionsplans ist der „Bidding Zone Review“ von Entso-E aus April 2025, der im Auftrag der Regulierungsbehörde Acer erstellt wurde. Die Studie empfiehlt eine Aufteilung Deutschlands in fünf Gebotszonen und prognostiziert Wohlfahrtsgewinne von bis zu 339 Mio. Euro jährlich. Deutschland hat den Aktionsplan als Reaktion hierauf an die Europäische Kommission übermittelt. Mit dem Erhalt der einheitlichen Gebotszone bleibt ein einheitlicher Börsenstrompreis bestehen, von dem Verbraucher und Marktteilnehmer durch die hohe Liquidität des deutschen Strommarkts profitieren sollen. Parallel sieht der Aktionsplan zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Netzengpässen vor. Dazu gehören der weitere Ausbau der Übertragungsnetze, ein verbessertes Engpassmanagement sowie eine bessere Abstimmung von Netzbetrieb, Erzeugung, Verbrauch und Speichern, insbesondere durch eine neue Netzentgeltsystematik und dynamische Netzentgelte. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf Fortschritte beim Netzausbau seit 2019, darunter 128 Netzausbauvorhaben mit insgesamt rund 16.600 Leitungskilometern.
Politisch gilt ein Preiszonensplit als nicht durchsetzbar. Neben der Bundesregierung lehnt auch eine breite Mehrheit der beteiligten Akteure – darunter Länder, Übertragungsnetzbetreiber, Industrie, Gewerkschaften und die Energiewirtschaft – eine Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Gebotszone ab. Entsprechend hat sich die DIHK stets positioniert und sich in Veranstaltungen, Positionspapieren sowie politischen Gesprächen gegen eine Aufteilung der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone ausgesprochen.
Den Bericht der Bundesregierung zum Aktionsplan Gebotszone 2025 können Sie hier vollständig einsehen: Aktionsplan Stromgebotszone 2025 | Bundesregierung.
Als Alternative zu einer Aufteilung der Stromgebotszone spricht sich die Monopolkommission für regionale und dynamische Netzentgelte aus. Dies ist eine Position, die auch die DIHK vertritt, um mehr Wettbewerb und lokale Investitionsanreize in der Energiepolitik zu ermöglichen. Das Gutachten der Monopolkommission finden Sie hier als Download: 10. Sektorgutachten Energie (2025): Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem – Monopolkommission.
Quelle: DIHK – Niclas Wenz -
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategische Rahmenstrategie für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige EU-Bioökonomie vorgestellt.
Ziel ist es, Europas Wirtschaft widerstandsfähiger, grüner und wettbewerbsfähiger zu machen – und dabei den Übergang zu einer kreislauforientierten und dekarbonisierten Wirtschaft voranzutreiben.
Die Bioökonomie nutzt erneuerbare biologische Ressourcen aus Land und Meer, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und neue Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Sie umfasst Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Biomasseverarbeitung, Biotechnologie und Biomanufacturing. Bereits heute trägt die Bioökonomie mit einem Wert von 2,7 Billionen Euro und 17,1 Millionen Arbeitsplätzen (8 % aller EU-Jobs) erheblich zur europäischen Wirtschaft bei. Jeder Arbeitsplatz in der Bioökonomie schafft drei indirekte Jobs.
Produkte reichen von Algen-basierten Chemikalien für Pharma und Kosmetik über biobasierte Kunststoffe für Verpackungen und Automobilteile bis hin zu nachhaltigen Baustoffen, Textilfasern und Düngemitteln.
Die Kommission will das enorme Potenzial der Bioökonomie ausschöpfen, indem sie:
- Innovation und Investitionen skaliert: Forschung soll aus den Laboren in die Praxis gebracht werden. Dazu wird ein vereinfachtes regulatorisches Umfeld geschaffen und ein Bioeconomy Investment Deployment Group ins Leben gerufen, um private Investitionen zu fördern.
- Leitmärkte für biobasierte Materialien entwickelt: Branchen wie Kunststoffe, Textilien, Chemikalien und Bauprodukte sollen durch gezielte Nachfrage und gesetzliche Vorgaben gestärkt werden. Die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie soll die öffentliche Beschaffung von biobasierten Lösungen erleichtern. Eine geplante Bio-based Europe Alliance soll Unternehmen zusammenbringen, welche sich dazu verpflichten, bis 2030 gemeinsame Beschaffungen von biobasierten Materialien, Produkten und Anwendungen im Wert von 10 Milliarden Euro zu organisieren.
- Nachhaltige Biomassenutzung sichert: Europa ist weitgehend selbstversorgend, doch die Strategie setzt auf verantwortungsvolle und kreislauforientierte Ressourcennutzung sowie Belohnung für Landwirte und Forstbetriebe, die Böden schützen und Kohlenstoffspeicher fördern.
- Globale Chancen nutzt: Mit starker Forschung und innovativen Unternehmen will die EU weltweit führend in biobasierten Technologien und Materialien werden – und gleichzeitig ihre geopolitische Resilienz stärken.
Angesichts geopolitischer Unsicherheiten und der Notwendigkeit, fossile Abhängigkeiten zu reduzieren, sieht die Kommission die Bioökonomie als Schlüssel für eine zirkuläre und regenerative Zukunft.
Quelle: DIHK -
Bundesverkehrsminister Schnieder: 220 Millionen Euro für Wasserstofftankstellen und LKW
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau eines deutschlandweiten Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff-Lkw verlässlich zu unterstützen, damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Transformation der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie hin zu alternativen Antrieben zu stärken.
Das BMV veröffentlicht einen Förderaufruf für den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Für diese Maßnahme stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit und wird damit den Aufbau von bis zu 40 Tankstellen fördern und damit bis zu 400 Wasserstoff-LKW auf die Straße bringen.
Im Mittelpunkt steht eine kombinierte Förderung, die die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb verbindet. Dieser Ansatz stellt sicher, dass neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen und Speditions- sowie Logistikunternehmen gleichzeitig eine verlässliche Betankungsmöglichkeit vorfinden. Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Ausbauziele (AFIR-Verordnung) erfüllen und können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden. Damit soll gleichzeitig die Nachfrage im gesamten Wasserstofftankstellennetz erhöht werden, wovon auch ältere Tankstellen profitieren.
Dieser Aufruf dient zugleich der Erreichung europäischer Infrastrukturausbauziele (AFIR-Verordnung) auf den TEN-V-Korridoren bis 2030.
Projektanträge bis 31. Mai 2026 einreichen
Anträge können bis 31. Mai 2026 über das Portal easy-Online eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline
Der Förderaufruf und weitere Unterlagen sind hier zu finden: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/nip/hrs_nfz_2026
Infoveranstaltung und weitere Informationen
Ein Online-Seminar zur Förderung findet am 17. Februar 2026 um 9:30 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist hier möglich:
Zur Unterstützung des klimafreundlichen Schwerlastverkehr werden zudem im ersten Halbjahr 2026 Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw veröffentlicht (Umsetzung der Maßnahmen 4 und 8 des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030).
Quelle: Bundesministerium für Verkehr -
Am 10. Dezember 2025 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des NEP 2037/2045 (2025) startet die öffentliche Konsultation. Bis zum 14. Januar 2026 haben alle die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu dem Entwurf zu nehmen. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf ein, den die ÜNB anschließend der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben werden.
Die Gesamtkosten für den aktuellen NEP 2037/2045 aus dem Jahr 2023 würden bei Realisierung von seinerzeit rund 323 Mrd. Euro auf mittlerweile etwa 440 Mrd. Euro ansteigen. Dies ist ein Kostenanstieg in den Netzausbauplänen von über 35 Prozent in drei Jahren. Die neuen Ausbaupläne versuchen die Kosten leicht zu optimieren, wobei die notwendige Investitionshöhe dennoch um mindestens 10 Prozent auf 360 Mrd. ansteigen wird. Die Gesamtkosten für den Ausbau von Start- und Zubaunetz belaufen sich bis 2045 demnach auf rund 360 bis 390 Mrd. Euro. Ein Großteil dieser Investitionskosten ist in den kommenden zehn Jahren zu tätigen.
Erzielt werden die Kosteneinsparungen in der Netzplanung unter anderem durch die Annahme eines weniger starken Anstiegs des Stromverbrauchs und eine hohe Quote an Wasserstoffimporten. Der Ausbau erneuerbarer Energien bleibt ebenfalls unter den gesetzlichen Ausbauzielen, wobei das Ziel der Klimaneutralität dennoch erreicht wird.
Den gesamten Bericht sowie die Möglichkeit sich an der Konsultation zu beteiligen, finden Sie hier: https://www.netzentwicklungsplan.de/nep-aktuell/netzentwicklungsplan-20372045-2025.
Quelle: DIHK - Niclas Wenz
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In der Kreislaufwirtschaft lassen sich Abfälle als Wertstoffe nutzen. Welche Rahmenbedingungen Unternehmen bei der Umstellung auf zirkuläre Geschäftsmodelle brauchen und welche Unterstützung sie sich von der Politik wünschen, berichten die Kooperationspartner Klimaschutz-Unternehmen und Universität Kassel in einem Artikel in der Fachzeitschrift VDI energie + umwelt. Seit September 2024 untersuchen die Partner beim DBU-geförderten Kooperationsprojekt „Wege zum zirkulären Geschäftsmodell“ mit 13 Unternehmen Herausforderungen und Lösungsansätze.
Weitere Informationen finden Sie unter Projekt "Wege zum zirkulären Geschäftsmodell" | Klimaschutz Unternehmen.
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Seit 2024 gilt die zweite Novellierung der Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Teil der Bundesförderung ist ein Förderwettbewerb.
Die erste Runde 2026 ist am 01. Januar 2026 gestartet und läuft bis maximal 28. Februar 2026. Aufgrund hoher Nachfragen kann die Runde auch vorzeitig geschlossen werden. Termine für Webseminare zum Förderprogramm stehen bis Mitte 2026 fest.
Förderwettbewerb Energieeffizienz
Der "Förderwettbewerb Energieeffizienz" fördert seit 15. April 2019 investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden. In der 12. Wettbewerbsrunde wurde die maximale Förderquote von 50 Prozent auf 60 Prozent angehoben und das Rundenbudget auf 15 Millionen Euro erhöht. Seit der Novellierung der Förderrichtlinie 2021 werden auch Ressourceneinsparungen gefördert. Nach der Überarbeitung der Förderrichtlinie zum 01. Mai 2023 wurde das Budget pro Wettbewerbsrunde auf 40 Millionen Euro deutlich angehoben. In der aktuellen Wettbewerbsrunde stehen als Budget erneut 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Die zweite Novellierung der Richtlinie zum 15. Februar 2024 sieht eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen vor.- Es können die gesamten Investitionskosten einer Effizienzmaßnahme als förderfähige Kosten angesetzt werden.
- Die maximale Fördersumme wurde auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben erhöht.
Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Beschaffung und Errichtung von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung (Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse, Wärmepumpen)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
- Erwerb von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation und Überwachung
- Beschaffung und Errichtung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse und Wärmepumpen zur Prozesswärmebereitstellung
Sie können Ihre geplanten Energieeffizienzprojekte kontinuierlich beim Projektträger VDI/VDE-IT einreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wettbewerb-energieeffizienz.de
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Die Industrie und Handelskammern führen aktuell eine Umfrage mit dem Titel "Praxischeck des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen" durch, um ein Stimmungsbild zur Akzeptanz und Praxistauglichkeit des VSME - Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs - zu gewinnen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, besser zu verstehen, wie der Standard wahrgenommen wird, wo Chancen und Hürden liegen und wie seine Anwendung künftig unterstützt werden kann. Ihre Rückmeldungen sind wichtig für unsere Gespräche zur Weiterentwicklung des VSME.
Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs – VSME) richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Der Standard, welcher als Empfehlung der EU-Kommission veröffentlicht wurde, soll KMU dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen, ohne überfordert zu werden.
Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Unternehmen einen standardisierten, einfachen Nachhaltigkeitsbericht abgeben möchten oder von gesetzlich zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette und/oder von Banken und Versicherungen um Daten zur Nachhaltigkeit gebeten werden.
Mit dieser Umfrage möchten wir durch Sie als Unternehmensverantwortliche oder Beauftragter für Nachhaltigkeit ein Stimmungsbild zur Akzeptanz und Praxistauglichkeit des VSME gewinnen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, besser zu verstehen, wie der Standard wahrgenommen wird, wo Chancen und Hürden liegen und wie seine Anwendung künftig unterstützt werden kann. Ihre Rückmeldungen sind wichtig für unsere Gespräche zur Weiterentwicklung des VSME.
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen: Praxischeck des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (Seite 1 von 4) -
Mit dem Preis zeichnet das Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt – UBi“ bereits zum zweiten Mal Betriebe aus, die sich in besonderer Weise für den Schutz und die Förderung biologischer Vielfalt einsetzen. Unternehmen aller Branchen und Größen sind jetzt eingeladen, sich für den Biodiversitätspreis für die Wirtschaft zu bewerben.
Der Preis wird in zwei Kategorien verliehen: Lieferkette und Naturnahe Firmenfläche – jeweils für Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zusätzlich wird ein Publikumspreis vergeben. Gesucht werden daher Unternehmen, die Biodiversität entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten berücksichtigen oder ihre Firmengelände naturnah gestalten.Mit dem Wettbewerb macht UBi das Engagement der Wirtschaft sichtbar und unterstützt die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030. Der Preis steht für wirkungsvolle Ansätze, die Nachhaltigkeit und Unternehmenserfolg verbinden – denn Natur ist unser Kapital und die Grundlage unseres Lebens und Wirtschaftens.
Die Gewinnerinnen und Gewinner profitieren von medialer Präsenz und einer kostenlosen einjährigen Mitgliedschaft bei Biodiversity in Good Company. Begleitet wird der Wettbewerb von einer Kommunikationskampagne, die am 12. November 2025 gestartet ist und die auf kreative Weise zeigt, wie eng Natur und Wirtschaft miteinander verbunden sind.
Der Wettbewerb wird von Biodiversity in Good Company organisiert in Kooperation mit der DIHK Service GmbH und BAUM e.V.
Bewerbungsschluss für den Wettbewerb ist der 28. Februar 2026.
Weitere Informationen und alle Details zur Bewerbung sowie zur Jury finden Sie hier.
Quelle: DIHK
Wissenswertes aus EUROPA und der WELT
EUROPA WELT-
Am 1. Januar 2026 tratt das Gesetzespaket „Eine Substanz, eine Bewertung“ (OSOA) in Kraft. Dies ist ein wichtiges Ergebnis der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. Damit werden Chemikalienbewertungen in der gesamten EU-Gesetzgebung einheitlicher, transparenter und effizienter, was Produkte wie Spielzeug, Lebensmittel, Pestizide und Biozide betrifft. Dieser neue Rahmen wird auch dazu beitragen, Risiken früher zu erkennen und bei Bedarf schneller Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren und schnelleren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Das Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“ besteht aus drei Legislativvorschlägen: einer Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien, einer Verordnung zur Neuzuweisung technischer Aufgaben und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen sowie einer Richtlinie zur Neuzuweisung technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Kernstück ist eine neue gemeinsame Datenplattform für Chemikalien, die innerhalb der nächsten drei Jahre in Betrieb genommen werden soll. Diese für alle zugängliche Plattform wird als zentrale Drehscheibe dienen und chemische Daten zusammenführen, die im Rahmen verschiedener EU-Rechtsvorschriften erhoben wurden. Sie wird es den Behörden ermöglichen, Informationen über Chemikalien leichter wiederzuverwenden und so eine bessere Entscheidungsfindung zu unterstützen.Quelle: EU-Kommission
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Allianz geht aus dem Aktionsplan für Chemikalien hervor, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Chemieindustrie zu stärken. Die Allianz steht allen in der chemischen Industrie tätigen Organisationen offen, darunter Unternehmen, Verbänden, Investoren, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft.
Erste Ziele
- Festlegung von Kriterien zur Identifizierung kritischer chemischer Produktionen und Moleküle, die für die EU-Wirtschaft und strategische Sektoren von wesentlicher Bedeutung sind;
- Kartierung dieser kritischen Moleküle, um eine verbesserte Überwachung des Handels und Frühwarnfunktionen zu schaffen, unter anderem durch das Zollüberwachungssystem der EU;
- Unterstützung koordinierter Investitionen durch die Abstimmung von EU- und nationalen Finanzierungsinstrumenten und die Hilfe für Mitgliedstaaten und Industrie bei der Ausrichtung auf Schlüsselprojekte.
Beitritt
Interessierte Organisationen können sich online bewerben, indem sie die Erklärung der Allianz unterzeichnen und sich damit verpflichten, aktiv zu deren Zielen beizutragen.
Generalversammlung
Die Allianz wird ihre erste Generalversammlung in Anwesenheit des Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie, Stéphane Séjourné, abhalten. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Alle Mitglieder können an der Generalversammlung teilnehmen, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt, um Prioritäten festzulegen und die Stellungnahmen und Empfehlungen der Allianz zu verabschieden. Ein Lenkungsausschuss koordiniert die Arbeit der Allianz und legt ihre Ziele fest, während Expertenarbeitsgruppen sich auf bestimmte Themenbereiche wie Handelsresilienz, Innovation und nachhaltige Produktion konzentrieren.
Quelle: Europäische Kommission
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die australische Botschaft in Berlin begrüßen die Investitionen von Vulcan Energy im Oberrheingraben in Deutschland. Das australische Unternehmen Vulcan Energy hat heute bekanntgegeben, dass es eine Finanzierungsvereinbarung für sein Projekt mit einem Volumen von 2,193 Milliarden Euro (ca. 3,9 Milliarden australische Dollar) finalisiert hat.
Der Rohstofffonds der Bundesregierung investiert bis zu 150 Millionen Euro in die Umsetzung des Lionheart-Projekts von Vulcan Energy und trägt damit zur Stärkung der Resilienz der europäischen und deutschen Rohstoffversorgung bei. Ebenso hat die Exportkreditagentur der australischen Regierung, Export Finance Australia (EFA) bei dieser Finanzierung eine wesentliche Rolle gespielt, indem sie frühzeitig eine Bewilligung für 120 Millionen Euro für das Projekt erteilt hat.
Im Rahmen des Projekts wird Lithiumhydroxitmonohydrat (LHM) aus geothermischer Sole hergestellt, ein wichtiges Material für die Herstellung von Batterien und gleichzeitig Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das Projekt wird erheblich zur Erreichung der Klimaziele und zu den Bemühungen zur Dekarbonisierung der Industrie Australiens und Deutschlands beitragen.
Diese Investitionen unterstreichen den gemeinsamen Wunsch Deutschlands und Australiens, nachhaltige und diversifizierte Lieferketten für kritische Rohstoffe zu sichern, die für die globale Energiewende entscheidend sind.
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
Mit dem ersten Projekt aus dem deutschen Rohstofffonds setzen Deutschland und Australien ein starkes Signal für eine resilientere und strategischere Rohstoffversorgung. Australien bringt verlässliche Ressourcen und Technologiekompetenz ein, Deutschland seine industrielle Innovationskraft. Projekte wie das von Vulcan Energy im Oberrheingraben vertiefen unsere Zusammenarbeit und schaffen eine strategischere, breiter aufgestellte Partnerschaft. Damit reduzieren wir kritische Abhängigkeiten. Beide Länder sind dafür ideale Partner - dieser Start zeigt, dass wir es ernst meinen.Australische Botschafterin in Deutschland, Natasha Smith:
Australien und Deutschland arbeiten gemeinsam daran, nachhaltige und diversifizierte Lieferketten für kritische Rohstoffe aufzubauen, die für die globale Energiewende unverzichtbar sind. Der Abschluss der Finanzierung für Vulcan Energy – unterstützt durch den deutschen Rohstofffonds und Export Finance Australia – ist ein bedeutender Meilenstein und zeigt klar, was unsere Partnerschaft erreichen kann. Die komplementären Stärken Australiens und Deutschlands waren noch nie so überzeugend wie heute. Australien ist ein vertrauenswürdiger und verantwortungsbewusster Lieferant kritischer Rohstoffe, gestützt durch erstklassige Expertise in der nachhaltigen Rohstoffentwicklung. Deutschland bringt industrielle Innovationskraft und ein starkes Engagement für Dekarbonisierung ein. Gemeinsam stärken wir die Resilienz von Lieferketten, um der wachsenden europäischen Nachfrage nach kritischen Rohstoffen gerecht zu werden und unsere gemeinsame Vision einer klimafreundlichen Energiezukunft voranzubringen.Neben australischen und deutschen Investitionen sicherte sich das Projekt auch finanzielle Unterstützung durch die Europäische Investitionsbank, Export Development Canada, den Export- und Investitionsfonds Dänemarks, Bpifrance Assurance Export und Servizi Assicurativi del Commercio Estero (SACE).
Das Projekt ist Ausdruck dessen, dass wir uns in einer entscheidenden Phase der Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich kritischer Rohstoffe zwischen Europa, Australien und Deutschland befinden. Am 17. November unterzeichneten die Europäische Investitionsbank (EIB) und Australien eine Absichtserklärung, um die Zusammenarbeit bei Investitionen in kritische Mineralien zu stärken. Dies stellt den ersten Schritt dar, um eine Unterstützung der EIB bei der Finanzierung von Projekten zu kritischen Mineralien in Australien zu ermöglichen.
Quelle: BMWE -
DIHK: Noch viele konzeptionelle Fragen und konkrete Punkte offen
Mit dem Jahresende läuft die Übergangsphase beim CO₂-Grenzausgleich ("Carbon Border Adjustment Mechanism", kurz CBAM) aus. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht immer noch handwerkliche Schwächen in dem komplexen Instrument und hätte sich mehr Austausch mit der Wirtschaft bei der Folgenabschätzung gewünscht.
In der aktuellen CBAM-Phase müssen die Unternehmen "nur" die direkten und indirekten Emissionen berechnen und dokumentieren, die bei der Produktion importierter Güter aus den Produktgruppen Aluminium, Düngemittel, Eisen & Stahl, Elektrizität, Wasserstoff sowie Zement entstanden sind, und jedes Quartal einen entsprechenden Bericht einreichen.
2026 startet dann die Implementierungsphase mit weitreichenderen Pflichten. Vor allem sind dann die mit CBAM-Produkten verbundenen direkten und indirekten Emissionen mithilfe von Zertifikaten auszugleichen, die über eine zentrale Plattform erworben werden können.
"Übereilt eingeführt"
"Der CO2-Grenzausgleich treibt viele deutsche Unternehmen weiter um, insbesondere mit Blick auf das Ende der Übergangsphase Anfang 2026", sagte dazu Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie, dem "Handelsblatt". "Die EU hatte den CBAM übereilt eingeführt, ohne sich der Komplexität in seiner Gänze bewusst zu sein. Wir hatten davor mit vielen detaillierten Stellungnahmen eindringlich gewarnt."
Nun stellten die Regelungen die betroffenen Unternehmen vor "große Herausforderungen", kritisierte Bolay. "Immerhin: Der neue Import-Schwellenwert von 50 Tonnen relevanter Rohstoffe ist eine spürbare Erleichterung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen."
Allerdings seien konzeptionelle Fragen und konkrete Punkte für die Praxis noch offen: "Wird es einen Exportrabatt geben, um die Wettbewerbsfähigkeit beim Export zu erhalten, und mit welchen Gegenmaßnahmen werden Drittstaaten gegen das voraussichtlich WTO-widrige Instrument vorgehen? Auf wie viele Downstream-Produkte wird CBAM ausgeweitet, die aufgrund höherer Inputkosten ebenfalls an globaler Wettbewerbsfähigkeit verlieren?"
Für die deutsche Wirtschaft sei der CBAM weiterhin ein Kosten- und Unsicherheitsfaktor, stellte Bolay klar. "Viele Unternehmen müssen weiter auf Standardwerte zurückgreifen können, wenn die Informationsbeschaffung bei Geschäftspartnern schwierig ist."
Standardwerte im Zweifel ungünstiger
Der sich im Zertifikatehandel ergebende CO2-Preis wird rückwirkend für das Jahr 2026 festgestellt – dadurch entstünden gerade in vielen kleineren Betrieben größere Unsicherheiten bei der Finanzplanung, warnte er. "Gleichzeitig fehlen den Betrieben wichtige Kalkulationsgrundlagen, weil der Verifizierungsprozess der CO2-Emissionen noch nicht final ausgearbeitet ist", so der DIHK-Experte weiter. "Deshalb ist es wahrscheinlich, dass mehr Unternehmen mit Standardwerten operieren müssen, die häufig deutlich ungünstiger ausfallen als reale Werte. Die Kosten steigen dadurch."Bolays Appell: "Die EU sollte daraus lernen und künftig Folgenabschätzungen im engen Austausch mit der Wirtschaft vornehmen, bevor sie solch komplexe Instrumente einführt."
Quelle: DIHK - Sebastian Bolay
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Der Anfang November veröffentlichte Jahresbericht zur Energieunion der Europäischen Kommission verdeutlicht die zentralen Entwicklungen im europäischen Energiesektor und zeigt zugleich die Herausforderungen für Politik und Wirtschaft auf.
Der Jahresbericht zur Energieunion zeigt, dass sich der Ausbau der erneuerbarer Energien besonders stark entwickelt: Im Jahr 2024 stieg die neu installierte Kapazität auf 77 Gigawatt (12,9 GW Windenergie und 65,5 GW Solarenergie), was einem Zuwachs von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dennoch macht die Kommission deutlich, dass dieser Fortschritt nicht ausreicht, um das Ziel von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Dafür wäre ein jährlicher Anstieg von rund 2,6 Prozentpunkten erforderlich, um den nächsten Referenzwert von 29,7 Prozent im Jahr 2025 zu erreichen.
Positiv hervorgehoben wird die Umsetzung des EU-Aktionsplans für bezahlbare Energie, der im Februar 2025 vorgestellt wurde. Mit diesem Maßnahmenpaket sollen die Energiekosten weiter gesenkt, die Netze modernisiert und die grenzüberschreitenden Verbindungen ausgebaut werden. Gleichzeitig bleibt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hoch: Noch im Jahr 2023 stammten rund 70 Prozent des Energieverbrauchs in der EU aus fossilen Energieträgern, überwiegend aus Importen. Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien wirkt dieser Abhängigkeit jedoch entgegen, indem er die Importabhängigkeit reduziert, Treibhausgasemissionen senkt und die Energiepreise stabilisiert – Faktoren, die unmittelbar auf Produktionskosten und Standortattraktivität einzahlen.
Deutschland nimmt im europäischen Vergleich eine besondere Rolle ein. Mit einem Anteil von 19,3 Prozent am gesamten Energieverbrauch der EU und einem Verbrauch von 10,7 Millionen Terajoule gehört es zu den größten Energieverbrauchern. Der europäische Durchschnitt der erneuerbaren Energien liegt mit knapp 25 Prozent am Gesamtenergieverbrauch höher als in Deutschland, der im Vergleich circa 22 Prozent beträgt. Dem Bericht zufolge lagen die Erzeugerpreise im Großhandel für Strom 2024 zwar nur leicht über dem europäischen Durchschnitt, jedoch verstärken Netzentgelte sowie weitere Abgaben und Steuern diesen Unterschied.
Auch die Investitionspolitik der EU setzt wichtige Impulse. Während öffentliche Investitionen in saubere Technologien bereits stark sind, sollen künftig private Mittel stärker mobilisiert werden. Das neue EIB-Programm TechEU stellt bis 2027 rund 250 Milliarden Euro bereit, um Innovationen zu fördern, Lieferketten zu sichern und die globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für Unternehmen eröffnet dies die Chance, frühzeitig in neue Technologien einzusteigen und von Fördermitteln zu profitieren.
Langfristig verfolgt die EU die Vision, sich zu einem "Electro-Continent" zu entwickeln, der auf heimisch erzeugte saubere Energie setzt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch von derzeit 23 Prozent bis 2040 auf rund 50 Prozent verdoppelt werden. Für die Industrie bedeutet dies eine tiefgreifende Transformation: Produktionsprozesse, Lieferketten und Geschäftsmodelle müssten sich der Elektrizität und alternativen Energieträgern anpassen und würden somit unabhängiger von fossilen Energieträgern. Gleichzeitig unterstreicht der Bericht, dass die Stärkung von Energiesicherheit und Resilienz angesichts geopolitischer Unsicherheiten ein entscheidender Standortfaktor sein kann.
Quelle: DIHK - Marlon Hilden
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Mit einem neuen Gesetzespaket will die EU-Kommission Umweltvorschriften vereinfachen, Verwaltungsaufwand abbauen und Unternehmen jährlich rund eine Milliarde Euro an Kosten ersparen – ohne Abstriche bei Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Modernisierung zentraler Umweltvorschriften vorgestellt. Ziel ist es, Unternehmen in der Europäischen Union deutlich von administrativen Pflichten zu entlasten, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionen in nachhaltiges Wachstum zu erleichtern. Nach Berechnungen der Kommission könnten Unternehmen durch die vorgeschlagenen Änderungen jährlich rund eine Milliarde Euro an Verwaltungskosten einsparen.
Ein zentraler Aspekt ist die Beschleunigung von Genehmigungsprozessen. Umweltverträglichkeitsprüfungen und entsprechende Verwaltungsverfahren sollen künftig klarer strukturiert und praxisnäher ausgestaltet werden. Zentrale Anlaufstellen, Digitalisierung und schnellere Abläufe sollen hierbei unterstützen. Der Vorschlag umfasst außerdem ein Instrumentarium mit zusätzlichen Beschleunigungsmaßnahmen für strategische Sektoren und Projekte, die zur Dekarbonisierung oder Ressourceneffizienz beitragen.
Auch im Bereich der Industrieemissionen sieht das Paket mehr Flexibilität bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen vor. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur Vorlage von Transformationsplänen. Betreiber erhalten außerdem mehr Zeit für die Erstellung von Umweltmanagementsystemen.
Darüber hinaus plant die Kommission Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Verpflichtung zur Ernennung eines Bevollmächtigens in anderen Mitgliedsstaaten wird für europäische Hersteller bis zur weiteren Vereinfachung der EPR-Systeme im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgesetzt.
Die Kommission sieht ein, dass die Kosten für die Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) unverhältnismäßig hoch sind. Ihre Funktionen soll zukünftig durch effektivere digitale Lösungen wie den Digitalen Produktpass ersetzt werden. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vor, um die SCIP-Datenbank aufzuheben.
Die legislativen Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Nach ihrer Annahme sollen sie schrittweise in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Eine rasche Annahme der Vorschläge der Kommission ist für Unternehmen wichtig, um für mehr Planungssicherheit, geringeren Dokumentationsaufwand und schnellere Abläufe bei behördlichen Verfahren zu sorgen.
Quelle: DIHK - Kathrin Riedler
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Die Europäische Kommission hat den RESourceEU-Aktionsplan vorgestellt. Ziel: Die Versorgung mit kritischen Rohstoffen wie Seltenen Erden, Lithium und Kobalt sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken.
Die Europäische Kommission hat Ende 2025 den RESourceEU-Aktionsplan präsentiert. Er soll die Abhängigkeit der EU von Importen kritischer Rohstoffe verringern und die Lieferketten widerstandsfähiger machen. Der Plan ergänzt den Critical Raw Materials Act (CRMA) um Finanzierungsinstrumente, regulatorische Erleichterungen und internationale Partnerschaften.
Im Jahr 2026 soll das European Critical Raw Materials Centre entstehen, das gemeinsame Beschaffung, Marktmonitoring und strategische Lagerhaltung von Rohstoffen koordiniert. Bereits im ersten Quartal 2026 soll eine Matchmaking-Plattform für Unternehmen starten.
Zur Finanzierung wird ein Critical Raw Materials Financing HUB eingerichtet, der bis Ende 2026 rund 3 Milliarden Euro aus EU-Programmen mobilisieren soll. Nationale Fonds werden zusätzlich eingebunden.
Die Kommission will Genehmigungsverfahren beschleunigen und Umweltvorschriften harmonisieren. Außerdem setzt die EU auf neue Rohstoffpartnerschaften, unter anderem mit Brasilien, und fördert Investitionen über Horizon Europe und die Global Gateway-Initiative.
Weitere Maßnahmen betreffen Recycling, Exportrestriktionen für bestimmte Abfälle und die Qualifizierung von Fachkräften. Ende 2026 soll zudem der Advanced Materials Act Innovationen bei Werkstoffen vorantreiben.
Quelle: DIHK
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Der EU-Klimafortschrittsbericht 2025 zeigt, dass Europa trotz bestehender Defizite im Verkehrssektor und bei den natürlichen Senken weiter in Richtung Klimaneutralität voranschreitet. Diese Herausforderungen zeigen sich auch in Deutschland, wo jedoch das neue Klimaanpassungsgesetz als Fortschritt hervorgehoben wird. Im Folgenden werden die zentralen Erkenntnisse aus dem Bericht zusammengefasst.
Emissionstrends und Fortschritte
Laut Bericht, sanken die EU-Emissionen 2024 um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegen 37,2 Prozent unter dem Niveau von 1990. Gleichzeitig wuchs das BIP um 71 Prozent gegenüber 1990, was für die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Emissionen steht.
Emissionsrückgänge
Energiesektor -8,6 Prozent
Stromsektor -10,7 Prozent
Stromproduktion aus erneuerbaren Energien als HaupttreiberSolarenergie +19 Prozent
Wasserkraft +12 Prozent
Windkraft +2 Prozent
Durch den Anstieg der grünen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sank der Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle um 12 Prozent und Gas um 8 Prozent.Marktdynamiken und Investitionen
Für die Transformation des Energiesystems werden laut Klimafortschrittsbericht bis 2030 jährlich rund 565 Milliarden Euro an Investitionen in der EU benötigt. Die Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau erneuerbarer Energien (90 Mrd. €), die Modernisierung der Stromnetze (60 Mrd. €) sowie die Gebäudesanierung im Wohn- und Dienstleistungssektor (215 Mrd. € bzw. 80 Mrd. €). Grüne Anleihen erreichten im Jahr 2024 in der EU ein Rekordvolumen von 314 Milliarden Euro.
Herausforderungen in Schlüsselbereichen
Transport: Größter Emittent mit steigenden Emissionen (+0,7 % im EU-Inland und +3 % international)
Industrie: Emissionen blieben stabil, zeigen jedoch sektorale Unterschiede. Während die prozessbedingten Emissionen in der Chemieindustrie um 8,2 % stiegen, verzeichnete der Mineraliensektor (inkl. Zement) einen Rückgang um 2,5%.
Landnutzung: Kohlenstoffsenken sind fragil und zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich.
Deutschland im EU-Vergleich
Stärken:
- CO₂-Abscheidung im Zementsektor: Deutsche Industrieunternehmen zeigten hohe Innovationsstärke bei der Dekarbonisierung schwieriger Sektoren. Das deutsche Projekt CO2LLECT setzte sich im EU-Wettbewerb durch und konnte sich eine Förderungssumme von 157 Mio. € aus dem EU-Innovationsfonds sichern. Wasserstofftechnologien: Gemeinsam mit Österreich und Spanien wurde das Instrument "Aucttions-as-service" genutzt, um insgesamt 836 Mio. € bereitzustellen, um nationale Wasserstoffprojekte zu fördern.
Defizite:
- Laut Prognosen weist Deutschland neben Irland und Malta einer der größten Lücken bei den Zielen für die Lastenverteilung (Effort Sharing Regulation, ESR-Ziele) für 2030 auf. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird die Zielverfehlung für 2030 auf rund 13 Prozentpunkte prognostiziert (Ziel: -50 %, Prognose: -37 %), was v. a. auf den Verkehrssektor zurückgeht.
Die Senkenleistung im LULUCF-Sektor (Landnutzung) von Wäldern und Böden reicht nicht aus, sodass ein rechnerisches Defizit von ca. 4 Mio. Tonnen CO“-Äquivalenten (für 2021-2023) entstanden ist. Dieses Defizit muss durch Zuteilung aus dem ESR-Sektor (z. B. zusätzliche Einsparung in Verkehr oder Gebäuden) ausgeglichen werden.
Den Bericht finden Sie hier zum download in deutscher Sprache: Zusammenfassung EU-Klimafortschrittsbericht 2025.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)
Originalbericht: Climate action progress report 2025 - Publications Office of the EU
Quelle: DIHK
Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen
EMPFEHLUNGEN-
Wesentliche Änderungen im Verpackungsrecht kompakt verpackt - 12.02.2026
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird das bestehende Verpackungsrecht grundlegend verändern und für Unternehmen umfangreiche neue Anforderungen mit sich bringen. Von der Verpackungsherstellung über den Import bis hin zum Handel mit verpackten Produkten sind entlang der gesamten Wertschöpfungskette nahezu alle Branchen von dem angepassten rechtlichen Rahmen betroffen.
Doch gibt es für Unternehmen eine Vielzahl offener Fragen, die es bis zum Geltungsbeginn zu klären gilt: Welche Rolle(n) nehme ich im Kontext der PPWR ein? Was ist bezüglich der Konformität meiner Verpackungen zu beachten? Inwiefern ändern sich die Kennzeichnungspflichten? Wie setze ich die Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) um?
In unserem Webinar informiert Sie eine erfahrene Expertin praxisnah über die wesentlichen Inhalte der Verordnung und die daraus resultierenden Neuerungen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einen fundierten Überblick zu verschaffen und rechtzeitig die Weichen für eine reibungslose Umsetzung zu stellen!
Weitere Informationen und Anmleldung unter: IHK Regensburg -
Wir freuen uns, Ihnen hiermit die Online-Informationsveranstaltung für die CBAM-Regelphase für den 05.03.2026 von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr anzukündigen.
Die Veranstaltung dient der Vermittlung von allgemeinen und aktuellen Informationen rund um die CBAM-Regelphase ab 01.01.2026.
Voraussichtliche Themen sind unter anderem:
- der rechtliche Rahmen des CBAM,
- das CBAM-Zulassungsverfahren,
- die 50-Tonnen-Mengenschwelle sowie
- weitere CBAM-Pflichten der Regelphase.
Das finale Programm sowie den Link zur Übertragung per Webex finden Sie circa eine Woche vor der Veranstaltung auf der Veranstaltungsseite.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, erfordert keine Anmeldung und wird nicht aufgezeichnet. Bitte merken Sie sich den Termin bei Interesse vor.
Quelle: DIHK
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Mit der EmpCo-Richtlinie und der UWG-Novelle verschärft die EU die Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen. Unklare oder unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen sollen verschwinden. Die bevorstehenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringen neue Anforderungen an allgemeine und künftige Umweltaussagen, Marken- oder Firmennamen mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Abverkaufsfristen mit sich, die Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar betreffen.
Um Ihnen einen fundierten Überblick und praxisnahe Orientierung zu geben, möchten wir Sie bereits heute auf eine geplante virtuelle Informationsveranstaltung, die gemeinsam von mehreren Verbänden veranstaltet wird, aufmerksam machen:
Freitag, 20. März 2026, 10:00 bis 12:30 Uhr (Online-Veranstaltung mit Microsoft Teams)
Freuen Sie sich auf kompakte Fachbeiträge sowie die Möglichkeit, Ihre Fragen einzubringen. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Eine Einladung mit Agenda und Anmeldelink erhalten Sie voraussichtlich Mitte Februar.
Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken -
Aufbauend auf den erfolgreichen Veranstaltungen der vergangenen Jahre wird die Konferenz erneut Fachkräfte aus der ganzen Welt zusammenbringen, um Best-Practice-Beispiele zu präsentieren und Erfahrungen auszutauschen.
Sie können sich auf Folgendes freuen:
- Inspirierende Best-Practice-Präsentationen realisierter Energieeffizienzprojekte
- Die EUREM-Award-Verleihung für herausragende Energieeffizienzprojekte
- Fachliche Workshops und Impulse aus dem internationalen EUREM-Netzwerk
- vielfältige Möglichkeiten zum Networking.
Konferenzsprache: Englisch
Teilnahmegebühr: 310 EUR zzgl. MwSt. (Early Bird) / 350 EUR + MwSt. (regulär) / Referenten und Moderatoren haben freien Eintritt
Weitere Informationen folgen in Kürze unter: www.energymanager.eu
Bitte merken Sie sich den Termin vor – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme in Ljubljana!
Ihr IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
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Dr. Marcus Seitz
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
- marcus.seitz@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335-1299
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
- peggy.leibetseder@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1298
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
- katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1302
Webcode: N1917