IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 07 | 2025
Wir möchten uns von Herzen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken!
Mit Zuversicht blicken wir auf das kommende Jahr und freuen uns darauf, Sie weiterhin mit aktuellen Informationen aus der Region sowie spannenden Entwicklungen rund um die Themen Energie, Umwelt, Klima und Rohstoffe zu begleiten.
Ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und vor allem einen schwungvollen Start ins neue Jahr 2026 wünscht Ihnen
Ihr Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Wissenwertes aus der METROPOLREGION
Metropolregion-
Die 240 Fachjuror*innen des DNP haben die Sieger in 20 Sektoren und 100 Branchen benannt. Damit gehört MartinBauer, als Teil der Unternehmensgruppe the nature network, und die uvex safety group zu den Vorbildern des Wandels in der deutschen Wirtschaft. Die unabhängige Jury würdigt das umfassende Nachhaltigkeits-Engagement dieser beiden regional ansässigen Unternehmen.
Die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e. V. prämiert 2025 zum 18. Mal wegweisende Beiträge, die Unternehmen und Organisationen zu einer nachhaltigen Zukunft leisten. Mit der Auszeichnung der besten Beispiele zeigt die Stiftung, wie ökologischer und sozialer Fortschritt schneller gelingen kann.
MartinBauer - Nachhaltigkeit strategisch verankert
MartinBauer ist ein Familienunternehmen in der vierten Generation und verfolgt eine umfassende Strategie für mehr Nachhaltigkeit. Dazu gehören ökologische Ziele wie die Reduktion der CO2e-Emissionen um 55% bis 2030 (Basisjahr 2020), die weltweite Klimaneutralität bis in die Lieferketten hinein, der schrittweise Ausbau des Energiemanagements und der Transparenz in der Lieferkette. Das Unternehmen hat sich auch soziale Ziele wie die Steigerung der Arbeitssicherheit und des Frauenanteils in Führungspositionen gesetzt. Konkrete Erfolge kann das Unternehmen durch jahrelange Vorarbeit vorweisen, beispielsweise bei der nachhaltigen Beschaffung seiner pflanzlichen Rohstoffe, aber auch bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. Im September 2025 hat MartinBauer seinen jährlichen Fortschrittsbericht nach SBTi veröffentlicht. In Kürze erscheint der dritte Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens, der auf dem GRI-Standard basiert. Anne Wedel-Klein, die Urenkelin des Firmengründers Martin Bauer und CEO der Unternehmensgruppe the nature network erklärt die strategische Verankerung: „In unserer Unternehmensgruppe dreht sich alles rund um Botanicals. Nachhaltigkeit bis in die Lieferketten hinein ist für uns deshalb die klügste Form wirtschaftlicher Wertschöpfung und wir haben sie konsequent zum Kern unseres geschäftlichen Handelns gemacht.“
uvex saftey group – Ausgezeichnetes Kreislaufwirtschaftskonzept
Seit Jahren schon verfolgt uvex eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie, die weit über gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Nun ist der Hersteller von Schutzausrüstung mit Sitz in Fürth binnen kürzester Zeit gleich dreimal dafür ausgezeichnet worden.
Die uvex group wurde mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2025 in der Branche Kunststoff- und Gummiindustrie ausgezeichnet. Die Jury würdigte die Unternehmensgruppe als Wegbereiterin einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. Damit gehört die uvex group zu den Vorreitern der ökologischen und sozialen Transformation in Deutschland und setzt ein starkes Zeichen für verantwortungsvolles Wirtschaften. „Neben dem verstärkten Einsatz von recycelten und biobasierten Materialien setzt das Unternehmen auf Produkte, die am Ende ihres Lebenszyklus sortenrein zerlegt und wiederverwertet werden können“, begründet die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises ihre Entscheidung. „Dieser ganzheitliche Ansatz verbindet Produktdesign, Materialinnovation und Ressourceneffizienz zu einer klaren Strategie für nachhaltige Wertschöpfung.“ Damit setze die uvex group ein deutliches Signal innerhalb der Kunststoff- und Gummiindustrie.
Vertreter von uvex wirken zudem aktiv im IHK-Ausschuss „Energie | Umwelt“ mit.
Über den Deutschen Nachhaltigkeitspreis
Der DNP orientiert sich an den Zielen der Agenda 2030 und deckt Transformationsfelder wie Klima, Biodiversität, Ressourcen, Lieferkette und Gesellschaft ab. Mit sechs Wettbewerben ist der DNP der umfassendste Preis seiner Art in Europa. Die Auszeichnung wird in enger Zusammenarbeit u.a. mit dem Bundesumweltministerium und der Deutschen Industrie- und Handelskammer vergeben.
Quellen: Pressemitteilungen der uvex safety group und MartinBauer Gruppe sowie www.deutscher-nachhaltigkeitspreis.de
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Der Klimapakt legt Leitprinzipien und Handlungsfelder fest, welche die regionale Klimaschutzarbeit strukturieren. Das vorliegende Klimapakt-Monitoring fasst den Stand der Umsetzung der Ziele und Handlungsfelder zur Jahresmitte 2025 zusammen. Das jeweilige Referenzjahr richtet sich nach der Datenverfügbarkeit. Das Monitoring dient dazu, die Zielerreichung des Klimapakts kontinuierlich aufzuzeigen, Zwischenschritte und weiteren Handlungsbedarf sichtbar zu machen und die Motivation der Akteure hochzuhalten.
Gleichzeitig liefert es Transparenz, fundierte Fakten und Erkenntnisse, die für die interne Steuerung, die öffentliche Kommunikation und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit genutzt werden können. Der Bericht soll Teil eines kontinuierlichen Klimapakt-Monitorings auf Ebene der Metropolregion werden, das im Zweijahres-Rhythmus fortgeschrieben wird.
Methodisch basiert der Bericht auf einer Mischform aus Monitoring und Reporting: Während das Monitoring eine quantitative und qualitative Betrachtung ausgewählter Indikatoren über den Zeitverlauf ermöglicht, hebt das Reporting exemplarisch besonders erfolgreiche Maßnahmen und Projekte hervor.
Die Indikatoren sowie die dafür verwendeten Datenquellen stützen sich auf externe Statistiken, auf Studien im Auftrag der Metropolregion Nürnberg sowie auf eine Befragung der Klimaschutzmanager:innen der Mitgliedskommunen, die im April/Mai 2025 38 der 54 kontaktierten Gebietskörperschaften beantwortet haben (Rücklaufquote: 70 %).
Download Monitoringbericht
Quelle: Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. -
Unter dem Motto „Gutes Klima in der Stadt“ würdigt der Umweltpreis der Stadt Nürnberg 2026 innovative Projekte, die Klimaanpassung oder Klimaschutz voranbringen und dabei das gesellschaftliche Miteinander stärken.
Wenn Ihre Initiative dazu beiträgt, dass Nürnberg besser mit den Folgen des Klimawandels umgehen kann und gleichzeitig Menschen verbindet, dann können Sie sich bis 15. Februar 2026 bewerben.
Vorschläge können nur online eingereicht werden. Alle Informationen und das Online Bewerbungsformular finden Sie unter: umweltpreis.nuernberg.de.
Sonderpreis Fairtrade
Nürnberg ist schon seit 2010 Fairtrade-Stadt – jetzt gibt es dafür erstmals einen eigenen Preis. Dieser zeichnet Menschen und Projekte aus, die sich mit Herz und Tatkraft für fairen Handel einsetzen.
Gesucht werden Initiativen, Vereine, Organisationen und Schulen, die durch ihr Tun faire Handelsstrukturen stärken und zeigen, wie gemeinsames Engagement unsere Welt gerechter und nachhaltiger macht.
Infos und das Bewerbungsformular für beide Preise unter: umweltpreis.nuernberg.de
Bewerbungsschluss 15. Februar 2026 -
Mehr Anforderungen ab August 2026: Neue Rollen und Pflichten für die Betriebe bei Verpackungen und verpackten Produkten.
Die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bringt stufenweise eine Reihe von neuen Anforderungen mit sich. Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen und verpackte Produkte herstellen und in den Verkehr bringen. Im Gegensatz zur bestehenden Gesetzgebung (Verpackungsgesetz) erweitert sich der Kreis der Verantwortlichen. Auch Importeure sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und rechtzeitig vorbereiten. Außerdem nehmen die Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Materialität zu.
Bei der neuen EU-Verordnung Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation; 2025/40) liegt der Teufel im Detail, wie ein Fachforum der IHK Nürnberg für Mittelfranken zeigte. Die Vorschriften zielen darauf ab, die Verpackungs- und Abfallmengen zu minimieren. Gleichzeitig soll die Verwendung von Primärrohstoffen verringert und eine kreislauforientierte und zugleich wettbewerbsfähige Wirtschaft gefördert werden. Deshalb werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen schrittweise eingeführt. Formell trat die PPWR bereits in Kraft, ab 12. August
2026 gilt sie dann in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für Deutschland wird noch ein Änderungsgesetz zum deutschen Verpackungsgesetz erwartet, um die neuen EU-Vorschriften mit dem bestehenden Verpackungsgesetz (VerpackG) zu harmonisieren.All dies dürfte zu einem „Regulierungsdschungel“ führen, so Dr. Ronald Künneth, stellvertretender Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Die erste deutsche Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 sei noch mit vier Seiten ausgekommen. Die PPWR umfasse dagegen 124 Seiten und werde noch fortlaufend durch sogenannte delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission und durch Durchführungsrechtsakte präzisiert. Deshalb müssten die Unternehmen praktisch fortlaufend auf Neuerungen achten. Dazu zählen
beispielsweise die Kriterien und Leistungsstufen für ein recyclinggerechtes Design, Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit sowie Kontrollmechanismen entlang der gesamten Produktkette. Verschnürtes Regelwerk EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG
Mehr Anforderungen ab August 2026: Neue Rollen und Pflichten für die Betriebe bei Verpackungen und verpackten Produkten. Einen kompakten Überblick zum praktischen Umgang mit der PPWR gaben der Fachberater Jan Söllig aus Schnaittach und die Rechtsanwältin Julia Meyer, die sich mit ihrer Kanzlei in Hummeltal auf Abfallrecht spezialisiert hat. Neu sind für Unternehmen insbesondere die Rollen, aus denen sich spezifische Verpflichtungen ergeben. Das betrifft alle Wirtschaftsakteure in den EU-Mitgliedsländern ausgenommen Kleinstunternehmen,
die weniger als zehn Beschäftigte haben und jährlich weniger als zwei Mio. Euro umsetzen. Alle anderen müssen ihre Rolle als Erzeuger und Hersteller, Lieferanten, Importeure oder Vertreiber gemäß der EU-Verordnung prüfen. Außerdem gibt es die zusätzliche Rolle eines Bevollmächtigten, der Aufgaben in einem Mitgliedsland außerhalb des Stammsitzes übernehmen muss.Betriebe mit verschiedenen „Rollen“
Erzeuger / Hersteller / Vertreiber / Lieferant: Eine Firma ist ein Erzeuger, wenn sie Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt oder im eigenen Namen oder mit eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt. Sie könne, müsse aber nicht gleichzeitig Hersteller sein, erklärte Söllig. Ein Hersteller im Sinne der PPWR ist in der EU ansässig und stellt erstmals z. B. Transport- oder Serviceverpackungen bereit. Er kann aber auch Produkte in anderen Verpackungen anbieten. Somit kann ein Hersteller Erzeuger oder auch Importeur bzw. Vertreiber von Produkten aus einem Nicht-EU-Land sein, wenn Verpackungen über ihn erstmals hier auf den Markt kommen. Ein Vertreiber ist gemäß der PPWR derjenige in der Lieferkette, der Verpackungen auf dem Markt bereitstellt – aber kein Erzeuger oder Importeur ist. Als Lieferant gilt das Unternehmen, das Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.
Endabnehmer / Endverbraucher / Bevollmächtigter: Ein Endabnehmer oder auch Endverbraucher ist jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Niederlassung in der EU, wenn ihm ein Produkt entweder als Verbraucher oder als beruflicher Endabnehmer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt wird. Das macht also auch Unternehmen zu Endverbrauchern, die Waren für den Eigenbedarf anschaffen und die Verpackung nicht weiterverkaufen oder weiternutzen. Und schließlich erfüllt ein Bevollmächtigter im schriftlichen Auftrag eines Erzeugers bestimmte
Aufgaben in einem EU-Mitgliedsland. Das gilt für jedes Land, in das ein Verpackungserzeuger verpackte Produkte – auch aus dem Online-Handel – liefert.Je nach Rolle andere Pflichten
Aus den verschiedenen Rollen ergeben sich unterschiedliche Pflichten. Dabei geht es z. B. um eine Konformitätserklärung in Form einer schriftlichen Selbsterklärung, die für die jeweilige Verpackung bestätigt, dass alle Anforderungen der PPWR entlang der eigenen Lieferkette eingehalten werden. „Die Regelungen sind immer unternehmensbezogen anzusehen und auszuwerten“, unterstrich Meyer. Sie verwies auch auf Sonderregeln z. B. für Lebensmittelverpackungen, Verpackungen im medizinischen Bereich, Verpackungen für gefährliche
Abfälle oder auch Pfandsysteme. Eine weitere Anforderung, die bereits ab August 2026 gilt, ist die Konformitätsbewertung inklusive technischer Dokumentation nach einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, dürfen Verpackungen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.Besorgniserregende Stoffe
Die Konformitätserklärung betrifft beispielsweise auch besorgniserregende Stoffe, wie etwa die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom. „Für die neuen Grenzwerte besteht künftig eine Nachweispflicht“, mahnte Söllig. „Diese EU-Konformität gilt für jede Verpackungsart.“ Die Erklärung beinhaltet auch Informationen zu wiederverwertbaren Verpackungen sowie künftig weitere Anforderungen wie den später gültigen Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen. Außerdem müssen biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen, Angaben zu kompostierbaren Verpackungen und zur geforderten Minimierung der Verpackung enthalten sein. Außerdem gilt dann auch die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen etwa in Form einer Seriennummer mit Postanschrift, die den Marktüberwachungsbehörden eine lückenlose Rückverfolgung erlaubt.
Registrierungspflicht
Zudem gibt es eine Registrierungspflicht im Herstellerregister in jedem Mitgliedstaat, in dem ein Unternehmen in der Rolle des Herstellers Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Mitgliedstaat bereitstellt oder verpackte Produkte auspackt. Dort sind dann die jeweiligen Transportverpackungen und ausgepackte Verpackungen wie Glas, Kunststoff, Papier, Pappe und Karton für das Vorjahr zu melden. Ein zentrales Online-Portal, das Unternehmen bei den bürokratischen Prozessen entlasten würde, ist nicht vorgesehen. Hat das Unternehmen im jeweiligen EU-Mitgliedsland keine Niederlassung, muss es dort einen Bevollmächtigten bestellen.
Die beiden Experten Julia Meyer und Jan Söllig raten den betroffenen Unternehmen, zunächst in einem ersten Schritt zu klären, welche Rollen sie gemäß der EU-Verordnung einnehmen. Auf dieser Basis sollten sie dann die jeweiligen Pflichten identifizieren und priorisieren. Dabei sind insbesondere die Aufgaben wichtig, die bis zum 12. August 2026 umzusetzen sind. Daher lohnt es sich beispielsweise schon jetzt, bestehende Lieferantenverträge anzupassen. Darin sollten Informationen zu den 22 definierten Verpackungsarten enthalten sein, die für eine Konformitätserklärung benötigt werden.
Mit Blick auf die angekündigten ergänzenden Regulierungen ist es für Unternehmen ratsam, die eigenen Verpackungsmaterialien und ihre Recyclingfähigkeit genau in den Blick zu nehmen. Die EU reicht die Kriterien für eine recyclingorientierte Gestaltung bis Anfang 2028 nach. Bis 2030 folgen Methoden zur Bewertung von Recyclingfähigkeit sowie Kontrollmechanismen entlang der gesamten Produktkette.
Quelle: Wim 12 | 25
Ihre IHK-Ansprechpartner:
Dr. Ronald Künneth | Katharina Boehlke -
Die Energiewende erfordert intelligente Lösungen für die Netzintegration von Batteriespeichern und die Kopplung verschiedener Sektoren. Die TH Nürnberg bringt in einem kostenfreien Workshop am 28. Januar 2026, 14.00 bis 18.00 Uhr, Expert:innen aus Forschung und Industrie zusammen, um aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Ansätze zu diskutieren. Darüber hinaus soll der Workshop gezielt Wissen an kleine und mittlere Unternehmen vermitteln, um deren Zugang zu innovativen Technologien und deren Umsetzung in der Praxis zu fördern.
In diesem Workshop werden beispielsweise folgende Themen diskutiert:
- Simulation von PV-Anlagen und Batteriespeichern: Einfluss dezentraler Batteriespeicher auf die Netzstabilität
- Netzintegration Elektromobilität mit stationären Batteriespeichern
- Netzdienlicher Betrieb eines Elektrolyseurs und Wasserstoffgestehungskosten
- Batteriealterung verstehen – Simulation und bidirektionale Nutzung
- Potenzialgetrennte und inerte Sensorik zur Zustandsüberwachung energietechnischer Systeme
Weitere Informationen und Anmeldung: EFRE BaLista – Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
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Beim diesjährigen fünften Wasserforum begrüßte Christian Gorlo, Bereichsleiter Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz an der Regierung von Mittelfranken Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der mittelfränkischen Wasserwirtschaft, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Kommunen, Verbände und Behörden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Er betonte: „Es ist wichtig, nicht nur über Zukunftsstrategien zur Stärkung des Wasserhaushalts für die Zukunft zu reden, sondern diese auch umzusetzen.“ In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern bereits seit Mitte des letzten Jahrhunderts Strategien entwickelt und umgesetzt wurden, um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Diese werden auch zukünftig an die neuen Herausforderungen durch Klimawandel und steigenden Bedürfnisse der Verbraucher angepasst.
Auf die Ursachen der feststellbaren Häufung von Hochwasser und Sturzfluten, welche meist dem Klimawandel zugeschriebenen werden, ging Prof. Dr. agr. habil. Karl Auerswald von der Technischen Universität München in seinem Vortrag „Stadt, Land … alles im Fluss“ ein. Der Vortrag machte deutlich, dass die Ursachen dieser Phänomene in großem Maße in der flächenhaften Bodenverdichtung und der Flächenversiegelung durch Straßen- und Siedlungsbau liegenWie die Stadt Nürnberg den häufigen Überflutungsereignissen und den steigenden Temperaturen in einer Großstadt entgegenwirkt, berichteten anschaulich Stefan Schuster und Marcus Schmitz vom Umweltamt der Stadt Nürnberg. Dabei wurden erfolgreiche Beispiele vorgestellt, die Anregungen und Impulse für andere Kommunen bieten.
Michael Belau vom Bayerischen Landesamt für Umwelt referierte über die bisherigen und zukünftig notwendigen Schritte für eine zukunftssichere Trinkwasserversorgung in Nordbayern. Anhand des Projekts „Sicherheit überregionaler Systeme in der Wasserversorgung“ kurz SÜSWasser, zeigte er Perspektiven auf, um die Trinkwasserversorgung auch unter den zu erwartenden Veränderungen im Wasserhaushalt langfristig zu sichern.
Die Nutzung der örtlichen Grundwasservorkommen ist weiterhin erforderlich. Wie in diesem Zusammenhang die zukünftige Bewirtschaftung des überdeckten Sandsteinkeupers im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfolgen soll, informierte Felix Prosiegel vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach.
Quelle: Regierung von Mittelfranken
Veranstaltungsübersicht
Veranstaltungen- IHK-AnwenderClub „Umwelt | Nachhaltigkeit
28.01.2025, 14:00 bis 17:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken - Workshop – Materialflusskostenrechnung
Februar 2026, IHK Nürnberg für Mittelfranken - IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts – Qualifzierung für Auszubildende
12.02.26 – 02.07.2026 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken - EnergieManager Training (IHK) | European EnergyManager
26.02.26 – 18.12.2026 online und präsenz
Weitere Veranstaltungen aus dem IHK Geschäftsbereich Innovation | Umwelt finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
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Umweltbarometer der bayerischen IHKs zeigt: Komplexe Umweltregulatorik beeinflusst Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen
Die IHK-Organisation holt erstmals mit ihrer Unternehmensbefragung „Umweltbarometer“ ein Stimmungsbild gegenüber der Umweltpolitik ein. Die jetzt veröffentlichte bayerische Auswertung mit den Einschätzungen der beteiligten bayerischen Unternehmen bestätigt, dass sich rund ein Drittel der Betriebe durch die Umweltregulatorik in ihrer Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflusst sieht, allen voran das verarbeitende Gewerbe und die Bauwirtschaft. Demnach sind die Unternehmen bereit, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen, die Umsetzung in der betrieblichen Praxis gestaltet sich ist jedoch schwierig - die Regulatorik ist oft komplex, wenig praxisnah und zeitintensiv. Die zukünftig jährlich geplante Online-Unternehmensbefragung zeigt beispielsweise, dass ein Viertel der Befragten mehr als 8 Stunden/Woche für Dokumentationspflichten aufwendet und sich über alle Branchen und Größenklassen hinweg 88 % der Betriebe den Abbau bürokratischer Regularien wünschen.
Alle Ergebnisse des BIHK-Umweltbarometers 2025 werden Sie in Kürze hier finden.
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Mit eindrucksvollen Resultaten und wegweisenden Anregungen ging der Projektverbund ForCYCLE Technikum im Rahmen einer Veranstaltung zu Ende. In Forschung und Entwicklung sowie im Wissens- und Technologietransfer in die Praxis liefert der Projektverbund einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zum Erhalt unserer natürlichen Ressourcen.
In fünf Fachprojekten sowie einer Begleitstudie wurden ressourcenschonende und klimafreundliche Verfahren neu entwickelt oder weiter verbessert – stets mit einem zentralen Ziel: die bayerische Wirtschaft durch praxisorientierte Forschung, innovative Kreislauftechnologien und einen intensiven Wissenstransfer ressourceneffizienter zu machen.
Folgende Projekte wurden zu den Themen Integrierte Produktpolitik (IPP) und Recyclingbaustoffe bearbeitet:
• CHM-Technologie zur Schadstoffentfrachtung und Rückgewinnung von Hightech-Metallen (OTH Amberg-Weiden)
• Gießereistaubrecycling (Universität Augsburg)
• KMU DigiACT Abfall zur Steigerung der Ressourceneffizienz (Technische Hochschule Ingolstadt)
• GIPScycle zur Entwicklung ressourceneffizienter Trockbaupatten (Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS))
• BiCeRcrete mit Fokus Biozementierung, R-Beton und alternative Bewehrung (Hochschule München)Begleitet wurden die Fachprojekte durch eine Lebenszyklusanalyse der Ökopol – Institut für Ökologie und Politik GmbH. Diese soll fundierte und vergleichbare Aussagen zu den Umweltauswirkungen sowie zu den Einsparpotenzialen der entwickelten Verfahren und Technologien ermöglichen.
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war der Impulsvortrag von Prof. Dr. Kai-Ingo Voigt von der FAU Erlangen-Nürnberg zum Thema „Kreativität für Wissenschaft und Wirtschaft: Impulse für Innovation“. Ausführliche Beschreibungen und eine Videopräsentation der einzelnen Projekte finden Sie unter www.rez.bayern.de/forcycle.Quelle: REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de
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Das Passivhaus-Schwimmbad Bambados in Bamberg ist neuer „Gestalter im Team Energiewende Bayern“. Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt hat das Bad für sein herausragendes Engagement im Bereich Energieeffizienz und nachhaltiger Infrastruktur gewürdigt. Das 2011 eröffnete Hallenbad zählt zu den weltweit ersten Bädern im Passivhausstandard und gilt heute als international beachtetes Modellprojekt.
Gotthardt: „Das Bambados zeigt eindrucksvoll, wie kluge Planung, konsequente Energieeffizienz und hoher Nutzerkomfort zusammenwirken. Ein Hallenbad, das 56 Prozent weniger Energie verbraucht als ein neues Schwimmbad in herkömmlicher Bauweise, das CO -Emissionen in großem Stil einspart und mit regionaler Biomasse sowie Bürger-Solarstrom betrieben wird – das ist gelebte Energiewende vor Ort. Damit ist das Bambados ein Leuchtturmprojekt für Bayern und weit darüber hinaus: innovativ, nachhaltig und ein Vorbild, das viele Kommunen motiviert, ähnliche Wege zu gehen. Im wahrsten Sinne des Wortes ist das Bambados eine energetische Oase, eine Insel der Energie-Seligkeit.“
Mit der Auszeichnung reiht sich das Bambados in die Gruppe herausragender Projekte ein: Bislang wurden 15 Gestalter im Team Energiewende Bayern geehrt. Ziel der Auszeichnung ist es, vorbildliches Engagement sichtbar zu machen und weitere Akteure zur Nachahmung zu ermutigen.
Andreas Starke, Oberbürgermeister der Stadt Bamberg erklärt: „Das Bambados ist nicht nur in Bamberg, sondern in der ganzen Region sehr beliebt. Bei der Planung sind wir neue Wege gegangen, so dass die Energieversorgung einem modernen Standard entspricht. Die Auszeichnung ist ein starkes Signal für die Innovationskraft unserer Stadtwerke und dient auch als Vorbild für andere.“
Die Passivhausbauweise des Bades sorgt für einen besonders niedrigen Energiebedarf. Die wärmebrückenfreie Gebäudehülle verhindert kalte Oberflächen, reduziert den Aufwand zur Luftentfeuchtung und steigert gleichzeitig den Komfort für Badegäste. Die geringere Verdunstung des Beckenwassers senkt den Nachheizbedarf und trägt zu niedrigeren Betriebskosten bei. Aufgrund seiner erfolgreichen Umsetzung dient das Bad inzwischen zahlreichen Kommunen und internationalen Fachplanern als Referenz.
Ein zentraler Bestandteil des Energiekonzepts ist das hauseigene Blockheizkraftwerk, das mit regionalen Holzhackschnitzeln betrieben wird. Dadurch werden jährlich rund 1.525 Tonnen CO2 gegenüber fossilen Heizsystemen eingespart. Ergänzend erzeugt eine Bürger-Solaranlage auf dem Dach rund 195.000 kWh Strom pro Jahr. Beim Bau wurden zudem Maßnahmen zum Grund- und Trinkwasserschutz umgesetzt, ein Biotop angelegt und umfangreiche Baumpflanzungen vorgenommen.
Quelle: StMWi
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Der Bayerische Landtag hat am 9. Dezember 2025 die Einführung einer bayerischen Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern werden damit verbindlich an der Wertschöpfung von neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Diese erhalten künftig eine Beteiligung im Wert von 0,2 bis rund 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Umgesetzt werden kann die Beteiligung sowohl durch Direktzahlungen als auch über individuell vor Ort vereinbarte Modelle. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger: „Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Umsetzung neuer Energiewende-Projekte zu. Schon jetzt ist jeder Bürgermeister auch ein Energiemeister. Mir war es daher wichtig, bereits im Koalitionsvertrag die Einführung einer landesgesetzlichen Beteiligungsregelung zu verankern, durch welche die Kommunen direkt von der Wertschöpfung neuer Anlagen profitieren.“Neben der verpflichtenden Gemeindebeteiligung sollen ergänzend Modelle zur Bürgerbeteiligung direkt zwischen Vorhabenträger und Bürgern vor Ort umgesetzt werden. „Mit unserer Regelung steigern wir die Akzeptanz und sichern die regionale Wertschöpfung. Die Mittel, die die Gemeinden nach dieser Regelung erhalten, können für zahlreiche Maßnahmen vor Ort für ihre Einwohner verwendet werden, beispielsweise für die Modernisierung öffentlicher Gebäude, für die Pflege des Ortsbildes, oder für Infrastrukturprojekte“, so der Minister.
Anlagen, die nicht unter die Beteiligungsregelung fallen, sind beispielsweise solche, die nicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefördert werden (zum Beispiel sogenannte Power-Purchase-Agreements-Anlagen) oder Projekte von Bürgerenergiegesellschaften. Auch für bereits genehmigte, in Betrieb befindliche Anlagen und Projekte, bei denen die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind, gelten Übergangsvorschriften, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Um die Akteure vor Ort bei der Umsetzung der neuen Regelung zu unterstützen, werden begleitend zum Inkrafttreten Anfang 2026 auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie im Energie-Atlas Bayern ausführliche Informationen in Form von Leitfäden und FAQs bereitgestellt.
Quelle: Bayerische Staatsregierung
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Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat die 25. Förderurkunde aus dem Bayerischen Elektrolyseurförderprogramm (BayFELI) an die H2Hub Münnerstadt UG überreicht. Aiwanger: „Das Elektrolyseurförderprogramm ist ein zentraler Baustein unserer bayerischen Wasserstoffstrategie. Wir stellen in Bayern die Weichen für erneuerbaren Wasserstoff - eine Chance für neue Arbeitsplätze. Zugleich fördern wir Wasserstofftankstellen und Lkws. Der Bund fördert H2-Busse und müsste eigentlich H2-Tankstellen an den Autobahnen unterstützen, was im Bundeshaushalt aber nicht entsprechend abgebildet ist. Gerade Asien investiert derzeit stark in Wasserstoff. Noch ist Deutschland technisch an der Weltspitze mit dabei. Wir müssen jetzt dieses Zeitfenster als Chance für neue Arbeitsplätze nutzen sonst sind wir in wenigen Jahren wieder mal abgehängt.“
Mit BayFELI stellt der Freistaat 150 Millionen Euro bereit, um eine erneuerbare Wasserstoffproduktionsinfrastruktur in ganz Bayern aufzubauen. Das Programm ist deutschlandweit einzigartig und stark nachgefragt. Die H2Hub Münnerstadt UG erhält die maximale Fördersumme von 5 Millionen Euro für den Bau eines 8-Megawatt-Elektrolyseurs, der ab 2027 regionalen Unternehmen Wasserstoff bereitstellen soll. Das Projekt wird von einer breiten Allianz regionaler und internationaler Partner getragen. Die starke Nachfrage nach BayFELI zeigt den hohen Bedarf der Wirtschaft und unterstreicht die Bedeutung des heutigen Projektstarts für die Region und den Freistaat.
Quelle: StMWi
Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLAND-
Ab Anfang 2026 können Marktteilnehmende erstmals Kapazitäten für den Wasserstofftransport im deutschen Kernnetz reservieren. Reservierungen sichern Ein- und Ausspeisekapazitäten, die für Liefergeschäfte und Projektentwicklung notwendig sind. Das Ziel ist, den Markthochlauf abzusichern sowie mehr Planungssicherheit für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes und Importkorridore zu schaffen.
Wie soll es funktionieren?
Reservierungskonzept:
- Kapazitäten werden zunächst clusterweise angeboten (Cluster = strömungsmechanisch verbundene Netzbereiche).
- Innerhalb eines Clusters gibt es Angebotszonen, in denen Kapazitäten für Entry- und Exit-Punkte bereitgestellt werden.
- Produkt: fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazität (FWK) > ermöglicht pfadunabhängigen Transport innerhalb eines Clusters.
- Mit wachsender Vernetzung der Cluster wird FWK schrittweise deutschlandweit nutzbar.
Reservierungsprozess:
- Marktteilnehmende fragen Kapazitäten an und schließen bei Verfügbarkeit einen Reservierungsvertrag (gegen Entgelt zzgl. Umsatzsteuern).
- Später wird die Reservierung durch Kapazitätsbuchungen ersetzt; das Reservierungsentgelt wird auf Transportentgelte angerechnet.
- Für Transporte zwischen Clustern gibt es den Clusterübergangstransport (CÜT), ohne zusätzliches Entgelt.
Wer kann Kapazitäten reservieren?
- Marktteilnehmende, die Ein- und Ausspeisepunkte benötigen: Netzanschlusspunkte (z. B. Elektrolyseure, Verbrauchsanlagen)., Grenzübergangspunkte zu ausländischen Marktgebieten.
- Für CÜT: Kunden, die in beiden verbundenen Clustern eine Ein- und Ausspeisereservierung haben.
Nächste Schritte
- Veröffentlichung von Reservierungsvertrag und Kapazitäten für 2026 – 2030 noch in 2025.
- Start des Reservierungsprozesses: Anfang 2026.
- Rollierende Veröffentlichung weiterer Kapazitäten und Clusterentwicklungen nach 2030.
Quelle: DIHK – Louise Maizieres
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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer appelliert an die Politik in Berlin und Brüssel, der Wirtschaft beim Erreichen globaler Klimaziele neue Wege zu ermöglichen. „Die IHK-Organisation unterstützt weiter das Ziel der Klimaneutralität“, heißt es in dem von der DIHK-Vollversammlung gefassten Beschluss. Um die Unternehmen auf dem Weg der Transformation nicht zu überfordern und die wirtschaftlichen Chancen besser nutzen zu können, brauche es jedoch einen Kurswechsel. Konkret plädiert die DIHK deshalb dafür, Klimaziele stärker international zu koordinieren und jahresscharfe Vorgaben in ein flexibleres CO2-Budget umzuwandeln. Die von der DIHK veröffentlichte Studie „Neue Wege für die Energiewende“ zeigt, dass dies die Kosten der Energiewende erheblich senken würde.
„Der aktuelle Weg der Energiewende in Deutschland ist geprägt von staatlicher Detailsteuerung, sich teilweise widersprechenden Zielen sowie fehlender internationaler Abstimmung“, erklärt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Die daraus entstehenden Kosten und Wettbewerbsnachteile führen zur Schließung vor allem energieintensiver Industrien, einem Substanzabbau in der Breite der Wirtschaft sowie in der Folge zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand. Dabei ist eine starke Wirtschaft notwendig, um die Energiewende mit ihren hohen Investitionserfordernissen zu stemmen und zum Erfolg zu führen. Viele Unternehmen engagieren sich mit eigenen ehrgeizigen Zielen sehr ambitioniert und freiwillig für mehr Klimaschutz. Darauf sind wir sehr stolz.“
Der in der DIHK-Vollversammlung gefasste Beschluss ist in den kommenden Monaten auch Basis für weitere Beratungen in den IHKs vor Ort.
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie in der Anlage (PDF, nicht barrierefrei, 207 KB).
Quelle: DIHK - Sebastian Bolay
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Treibhausgas(THG)-emissionen von Kraftstoffen weiter senken soll. Ziel ist es, die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen und EU-Vorgaben umzusetzen.
- THG-Minderungsquote: Kraftstoffanbieter müssen die CO₂-Emissionen ihrer Produkte schrittweise reduzieren.
Aktuell: 10,6 %
Bis 2040: 59 % - Maßnahmen zur Erfüllung der Quote:
Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe
Einsatz von „grünem Wasserstoff“ in Raffinerien
Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge - Grüner Wasserstoff: Mineralölunternehmen werden erstmals verpflichtet, Wasserstoff aus Erneuerbaren einzusetzen.
- Biokraftstoffe:
Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für Welternährung und Regenwälder zu vermeiden ("Teller Tank" Diskussion)
Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen (z. B. Stroh, Gülle, Algen)
Palmöl-Reststoffe werden ab 2027 nicht mehr angerechnet. - Elektromobilität: Strom für Elektroautos kann weiterhin auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern er nachweislich im Verkehr genutzt wird.
Nach der Billigung durch das Bundeskabinett muss der Entwurf noch vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Eigentlich ist die Bundesregierung europarechtlich verpflichtet, noch in diesem Jahr den Gesetzesentwurf vorzulegen. Sollte die Gesetzesnovelle erst nach dem 1. Januar 2026 beschlossen werden, könnte sie ihre Wirkung dennoch rückwirkend zu Beginn des gleichen Jahres entfalten. Denn die THG-Quote bezieht sich auf die Emissionen, die durch den Jahresverbrauch fossiler Kraftstoffe der quotenverpflichteten Unternehmen entstehen.
Quelle: DIHK - Tatiana Valyaeva (BMUKN: Klimafreundlicher tanken, neue Nachfrage für grünen Wasserstoff: Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Treibhausgasminderungs-Quote | Pressemitteilung)
- THG-Minderungsquote: Kraftstoffanbieter müssen die CO₂-Emissionen ihrer Produkte schrittweise reduzieren.
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Am 18.08.2025 traten Änderungen im Batterierecht in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind, die 5 Batteriekategorien statt der bisherigen 3 Batteriearten. Außerdem gibt es ab 01.01.2026 eine Beteiligungspflicht an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für jede Batteriekategorie und für die Registrierung sind zusätzliche Informationen erforderlich.
Waren Sie bereits vor dem 18.08.2025 registriert, wurden Ihre Registrierungen am 18.08.2025 an die neue Rechtslage “angepasst”. Aber: Sie müssen bis zum 15.01.2026 folgende Anforderungen erfüllen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren:
- beteiligen Sie sich an einer OfH für jede Batteriekategorie
- geben Sie die chemische Zusammensetzung Ihrer Batterien im ear-Portal an
- geben Sie Ihre Steuer-ID an
Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie unter: www.stiftung-ear.de | Fit for BattVO - machen Sie sich fit für die neuen Regelungen im Batterierecht
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Gemeinsames Ziel der Partner im Bündnis Zukunft der Industrie ist es, die Zukunft der Industrie in herausfordernden Zeiten zu gestalten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die 19 Bündnismitglieder waren sich einig, dass neben dem Bürokratieabbau insbesondere die Handlungsfelder Energiepreise, Innovationspolitik und die Sicherung der Rohstoffe essenziell für den Industriestandort Deutschland sind. So wurde zwischen den Bündnispartnern vor allem ein gemeinsames Positionspapier zur Sicherung kritischer Rohstoffe vereinbart, welches verschiedene konkrete Handlungsfelder adressiert.
Das Positionspapier "Wirtschaftssicherheit und Resilienz als Fundament einer zukunftsfähigen Industrie" betont die Notwendigkeit, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Wertschöpfung in Deutschland durch eine breitere Diversifizierung der Bezugsquellen, den Ausbau heimischer Förderung, Verarbeitungskapazitäten und Recycling von kritischen Rohstoffen zu stärken. Es fordert, bestehende politische Instrumente – etwa den EU Critical Raw Materials Act – konsequent umzusetzen, neue Werkzeuge wie den Rohstofffonds zügig einzusetzen, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, wettbewerbsfähige Investitionsbedingungen zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Zudem sollen internationale Partnerschaften durch langfristige Lieferverträge, Investitionen in rohstoffreichen Ländern, engere Kooperationen in Weiterverarbeitung, Infrastruktur und Technologie sowie die Nutzung von Freihandelsabkommen, CTIP und Global Gateway vertieft werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer ambitionierten Kreislaufwirtschaft, die durch marktbasierte Anreize, Förderung von Recyclingtechnologien und Forschung zu Substitution und effizienter Rohstoffnutzung vorangetrieben werden soll. Schließlich sieht das Papier eine engere Zusammenarbeit von Staat, Industrie und Forschung, unter anderem durch gemeinsame Governance-Strukturen, Taskforces und Roadmaps mit Maßnahmen zur Diversifizierung, Risikominimierung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor.
Das Positionspapier zur Sicherung kritischer Rohstoffe und die Pressemitteilung zum Spitzengespräch mit Bundesministerin Katherina Reiche - Bündnis Zukunft der Industrie finden Sie hier:
- Spitzengespräch mit Bundesministerin Katherina Reiche - Bündnis Zukunft der Industrie
- Positionspapier: Wirtschaftssicherheit und Resilienz als Fundament einer zukunftsfähigen Industrie
Quelle: Bündnis Zukunft der Industrie
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die australische Botschaft in Berlin begrüßen die Investitionen von Vulcan Energy im Oberrheingraben in Deutschland. Das australische Unternehmen Vulcan Energy hat bekanntgegeben, dass es eine Finanzierungsvereinbarung für sein Projekt mit einem Volumen von 2,193 Milliarden Euro (ca. 3,9 Milliarden australische Dollar) finalisiert hat.
Der Rohstofffonds der Bundesregierung investiert bis zu 150 Millionen Euro in die Umsetzung des Lionheart-Projekts von Vulcan Energy und trägt damit zur Stärkung der Resilienz der europäischen und deutschen Rohstoffversorgung bei. Ebenso hat die Exportkreditagentur der australischen Regierung, Export Finance Australia (EFA) bei dieser Finanzierung eine wesentliche Rolle gespielt, indem sie frühzeitig eine Bewilligung für 120 Millionen Euro für das Projekt erteilt hat.
Im Rahmen des Projekts wird Lithiumhydroxitmonohydrat (LHM) aus geothermischer Sole hergestellt, ein wichtiges Material für die Herstellung von Batterien und gleichzeitig Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das Projekt wird erheblich zur Erreichung der Klimaziele und zu den Bemühungen zur Dekarbonisierung der Industrie Australiens und Deutschlands beitragen.
Diese Investitionen unterstreichen den gemeinsamen Wunsch Deutschlands und Australiens, nachhaltige und diversifizierte Lieferketten für kritische Rohstoffe zu sichern, die für die globale Energiewende entscheidend sind.
Quelle: BMWE
Wissenswertes aus EUROPA und der WELT
EUROPA WELT-
Mit der vollständigen Anwendung der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 ab dem 1. Januar 2026 treten neue Anforderungen für die Einfuhr bestimmter CBAM-Waren (Anhang I der Verordnung) in Kraft.
Übergangszeitraum bis 31.12.2025
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten ausschließlich:
- die Berichterstattungspflicht nach Art. 35 CBAM-VO
- die Informationspflicht nach Art. 33 Abs. 1 CBAM-VO
Anforderungen ab 1. Januar 2026
Ab 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn:
- der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist (Nachweis: CBAM-Kontonummer), oder
- eine der vorgesehenen Ausnahmen greift.
In ATLAS-Einfuhr ist hierfür verpflichtend die korrekte Anmeldung der TARIC-Unterlagencodierungen zur Maßnahme 775 – CBAM erforderlich.
Relevante TARIC-Unterlagencodes (Auszug)
Y128 – CBAM-Kontonummer (zwingend für zugelassene CBAM-Anmelder; Kontonummer im Feld „Nummer der Unterlage (Position)“)Y134 – Ursprung Büsingen, Helgoland, Livigno
Y135 – militärische Nutzung
Y136 – Strom/Wasserstoff aus ausschließlicher Wirtschaftszone
Y137 – De-minimis-Ausnahme
Y237 – Ursprung EU
Y238 – CBAM-Status beantragt (gültig bis 27.09.2026)
Wichtiger Hinweis zu Zollanmeldungen Ende 2025
Zollanmeldungen für CBAM-Waren, die bis 31.12.2025 abgegeben werden, aber noch nicht angenommen sind, werden ab 01.01.2026 zurückgewiesen, sofern die neuen Unterlagencodes fehlen.
Empfehlung: Solche Anmeldungen nur einreichen, wenn Gestellung und Annahme noch 2025 erfolgen.Prüfpflicht: EORI-Angaben
Bei Verwendung von Y128 müssen zwingend angegeben werden:- EORI des Einführers (Datenfeld „Empfänger (TIN)“)
- EORI des Anmelders (Datenfeld „Anmelder (TIN)“)
Weiter Informationen unter: info-atlas-release1012_20251201_088125tln.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 164 KB)
Quelle: DIHK- Martin Schwindler
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Allianz für kritische Chemikalien ins Leben gerufen
Sie geht aus dem Aktionsplan für Chemikalien hervor, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Chemieindustrie zu stärken. Die Allianz steht allen in der chemischen Industrie tätigen Organisationen offen, darunter Unternehmen, Verbänden, Investoren, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft.
Erste Ziele
Festlegung von Kriterien zur Identifizierung kritischer chemischer Produktionen und Moleküle, die für die EU-Wirtschaft und strategische Sektoren von wesentlicher Bedeutung sind;
Kartierung dieser kritischen Moleküle, um eine verbesserte Überwachung des Handels und Frühwarnfunktionen zu schaffen, unter anderem durch das Zollüberwachungssystem der EU;
Unterstützung koordinierter Investitionen durch die Abstimmung von EU- und nationalen Finanzierungsinstrumenten und die Hilfe für Mitgliedstaaten und Industrie bei der Ausrichtung auf Schlüsselprojekte.
BeitrittInteressierte Organisationen können sich online bewerben, indem sie die Erklärung der Allianz unterzeichnen und sich damit verpflichten, aktiv zu deren Zielen beizutragen.
Generalversammlung
Die Allianz wird ihre erste Generalversammlung in Anwesenheit des Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie, Stéphane Séjourné, abhalten. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Alle Mitglieder können an der Generalversammlung teilnehmen, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt, um Prioritäten festzulegen und die Stellungnahmen und Empfehlungen der Allianz zu verabschieden. Ein Lenkungsausschuss koordiniert die Arbeit der Allianz und legt ihre Ziele fest, während Expertenarbeitsgruppen sich auf bestimmte Themenbereiche wie Handelsresilienz, Innovation und nachhaltige Produktion konzentrieren.
Quelle: Europäische Kommission
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Die Europäische Kommission hat am 18. November die Registrierung für den neuen Raw Materials Mechanism eröffnet. Ziel des Mechanismus ist es, Käufer und Verkäufer strategischer Rohstoffe miteinander zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit Europas zu stärken. Unternehmen können sich ab sofort registrieren.
Die erste Vermittlungsrunde ist für das erste Quartal 2026 geplant. Kommerzielle Verhandlungen finden außerhalb der Plattform, ohne eine Beteiligung der Kommission, statt.
Der Mechanismus ist Teil der EU-Plattform für Energie und Rohstoffe, die die EU-Kommission im Juli 2025 ins Leben gerufen hat. Die Plattform soll Unternehmen bei der Beschaffung von Energieerzeugnissen und Rohstoffen helfen und die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung vorantreiben. Die Kernidee ist die strategische Bündelung der Nachfrage nach Rohstoffen, um Europas Position auf den globalen Beschaffungsmärkten zu stärken.
Die Plattform umfasst drei Mechanismen, die jeweils auf spezifische Produktgruppen ausgerichtet sind. Der Rohstoff-Mechanismus fokussiert sich auf kritische Rohstoffe wie Lithium und seltene Erden. Er soll strategische Projekte unterstützen und die Resilienz von Lieferketten stärken. Die anderen beiden Mechanismen sind der Wasserstoff-Mechanismus und der Gas-Mechanismus.
Die Registrierungen sind nun für alle berechtigten Unternehmen, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite, sowie Finanzinstitute und Bevorratungsdienstleister geöffnet.
Quelle: DIHK
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Die Europäische Kommission hat eine neue Rahmenstrategie für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige EU-Bioökonomie vorgestellt. Ziel ist es, Europas Wirtschaft widerstandsfähiger, grüner und wettbewerbsfähiger zu machen – und dabei den Übergang zu einer kreislauforientierten und dekarbonisierten Wirtschaft voranzutreiben.
Die Bioökonomie nutzt erneuerbare biologische Ressourcen aus Land und Meer, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und neue Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Sie umfasst Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Biomasseverarbeitung, Biotechnologie und Biomanufacturing. Bereits heute trägt die Bioökonomie mit einem Wert von 2,7 Billionen Euro und 17,1 Millionen Arbeitsplätzen (8 % aller EU-Jobs) erheblich zur europäischen Wirtschaft bei. Jeder Arbeitsplatz in der Bioökonomie schafft drei indirekte Jobs.
Produkte reichen von Algen-basierten Chemikalien für Pharma und Kosmetik über biobasierte Kunststoffe für Verpackungen und Automobilteile bis hin zu nachhaltigen Baustoffen, Textilfasern und Düngemitteln, sowie Biokraftstoffen.
Angesichts geopolitischer Unsicherheiten und der Notwendigkeit, fossile Abhängigkeiten zu reduzieren, sieht die Kommission die Bioökonomie als Schlüssel für eine zirkuläre und regenerative Zukunft.
Innovation und Investitionen skalieren:
Forschung soll verstärkter aus den Laboren in die Praxis gebracht werden. Dazu wird ein vereinfachtes regulatorisches Umfeld geschaffen, um den Marktzugang von neuen biobasierten Produkten zu erleichtern, einschließlich einer schnelleren und unkomplizierteren Zulassung biobasierter Produkte. Die Biotech-Gesetze sollen sektorale und horizontale Fördermechanismen einführen, beispielsweise regulatorische Testumgebungen, beschleunigte Zulassungsverfahren für mikrobielle Lösungen für den industriellen Einsatz in der Bioökonomie sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren für Bioproduktionsprojekte. Dafür soll ein European Bioeconomy Regulators and Innovators’ Forum eingerichtet werden, in dem der Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit Risikobewertungen neuartiger biobasierter Lösungen geführt werden soll. Biobasierte Technologien sollen durch Europäische Förderprogramme wie den Europäischen Wettbewerbsfonds und Horizon Europe finanziert werden. Bestehende EU-Strategien sollen thematisch für die Bioökonomie erweitert werden. Zudem soll eine Bioeconomy Investment Deployment Group ins Leben gerufen werden, um private Investitionen zu fördern. Sie soll sich aus der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbankgruppe, nationale Banken und privaten Investoren zusammensetzen.
Leitmärkte für biobasierte Materialien entwickeln:
Branchen wie Kunststoffe, Textilien, Chemikalien und Bauprodukte sollen durch gezielte Nachfrage und gesetzliche Vorgaben gestärkt werden. Im Rahmen der Verpackungsverordnung will die Kommission die Anerkennung und den Einsatz biobasierter Kunststoffe und neuartiger Materialien unterstützen, in Ergänzung zu den Zielvorgaben für den Recyclinganteil. Die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) wird Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen für Textilien festlegen, einschließlich solcher aus biobasierten Fasern. Im Rahmen der überarbeiteten Bauprodukteverordnung (CPR) wird die Kommission die Standardisierungsarbeiten für biobasierte Bauprodukte fortsetzen und die Einhaltung von Standards sicherstellen. Die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie soll die öffentliche Beschaffung von biobasierten Lösungen erleichtern. Eine geplante Bio-based Europe Alliance soll Unternehmen zusammenbringen, welche sich dazu verpflichten, bis 2030 gemeinsame Beschaffungen von biobasierten Materialien, Produkten und Anwendungen im Wert von 10 Milliarden Euro zu organisieren. Biokraftstoffe, vor allem aus Rest- und Sekundärbiomasse, werden laut EU-Kommission auch weiterhin eine Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors spielen, insbesondere dort, wo keine alternativen Dekarbonisierungslösungen existieren, beispielsweise in der Luft- und Schifffahrt.
Nachhaltige Biomassenutzung sichern und globale Chancen nutzen
Europa ist weitgehend selbstversorgend, was aus Kommissionssicht so bleiben soll. Die Strategie setzt auf verantwortungsvolle und kreislauforientierte Ressourcennutzung. Unter anderem soll durch das zukünftige Europäische Kreislaufwirtschaftsgesetz die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen unterstützt werden. Die Belohnung für Landwirte und Forstbetriebe, die Böden schützen und Kohlenstoffspeicher fördern, soll in Zukunft durch Nature Credits unterstützt werden. Mit Hilfe von Handelsabkommen und der Global Gateway Strategie soll der Zugang zu globalen Märkten für biobasierte Technologien, Innovationen, Biomaterialien und Anwendungen aus der EU vereinfacht werden.
Quelle: DIHK - Kathrin Riedler
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Der Delegated Act zum kohlenstoffarmen Wasserstoff (LCF DA) wurde am 21. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der LCF DA schafft Rechtsklarheit und ist entscheidend für die Investitionssicherheit sowie die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der EU-Wasserstoffstrategie.
Der DA legt die Methodik zur Berechnung der THG-Einsparungen für verschiedene Wasserstoff-Produktionspfade fest.
Als kohlenstoffarmer Wasserstoff gilt Wasserstoff, der gemäß Art. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1788 folgendes ermöglicht:
- Mindestens 70 % THG-Einsparung gegenüber dem fossilen Referenzwert (94 gCO₂eq/MJ, RED III).
- Daraus ergibt sich ein maximaler Lebenszyklus-Emissionswert von 28,2 gCO₂eq/MJ.
Diese Methodik berücksichtigt die gesamten Lebenszyklus-Emissionen, das bedeutet inkl.
- Upstream-Emissionen
- Methan-Leckagen
- Indirekte Emissionen (bspw. aus dem Transport oder aus der Verarbeitung)
- Tatsächliche CO₂-Abscheideraten
Dies betrifft folgende Formen/Farben des Wasserstoffs:
- Blauer Wasserstoff (aus Erdgas mit CCS)
- Elektrolytischer Wasserstoff (Strom aus dem Netz, inkl. Kernenergie)
- Wasserstoff aus Methan-Pyrolyse
Die Verordnung erkennt vier Berechnungsmethoden für die THG-Einsparungen an, einschließlich der Nutzung von niedrigem Emissionsstrom aus Kernenergie.
Nach erfolgreicher Überprüfung durch das Europäische Parlament und den Rat (bis 10. November) tritt die Verordnung in 20 Tagen in Kraft.
Delegated Act zum kohlenstoffarmen Wasserstoff (PDF, nicht barrierefrei, 976 KB)
Quelle: DIHK - Louise Maizieres
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Rat und Parlament haben die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen.
Der Text zur Regulierung der Verschiebung ist im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar. Regulation - EU - 2025/2439 - DE - EUR-Lex
Dieses sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat.
Durch die „Stop-the-clock“-Verordnung wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungvorschriften für Tankstellen.
In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 für einige und der 1. Januar 2027 für andere festgelegt.
Gleichzeitig gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter, um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen.
Quelle: DIHK
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- CSRD: Weniger Unternehmen betroffen – Übergangsregelungen beschlossen
Die EU hat sich auf wichtige Änderungen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorläufig geeinigt. Weiterlesen - CSDDD: Weniger Pflichten, spätere Umsetzung
Die EU hat die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) deutlich entschärft. Weiterlesen - EUDR: Anwendung verschoben, Verfahren vereinfacht
Rat und Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die gezielte Überarbeitung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt. Weiterlesen
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Modernisierung zentraler Umweltvorschriften vorgestellt. Ziel ist es, Unternehmen in der Europäischen Union deutlich von administrativen Pflichten zu entlasten, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionen in nachhaltiges Wachstum zu erleichtern. Nach Berechnungen der Kommission könnten Unternehmen durch die vorgeschlagenen Änderungen jährlich rund eine Milliarde Euro an Verwaltungskosten einsparen.
Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken
- CSRD: Weniger Unternehmen betroffen – Übergangsregelungen beschlossen
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Dr. Marcus Seitz
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
- marcus.seitz@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335-1299
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
- peggy.leibetseder@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1298
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
- katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1302
Webcode: N1771