IHK-Information: "Forschung | Innovation | Technologie" – 02 | 2026
Mit der aktuellen Ausgabe unserer IHK-Information „Forschung | Innovation | Technologie“ möchten wir Ihnen erneut spannende Entwicklungen und praxisnahe Impulse aus den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation vorstellen.
Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Deutschland und Europa | International zusammengestellt – kompakt aufbereitet für Ihren unternehmerischen Alltag.
Wissenswertes aus der METROPOLREGION
METROPOLREGION-
Wie vielfältig und innovativ der Wirtschaftsstandort Nürnberg ist, zeigt die aktuelle Publikation „Nürnberger Erfolgsbeispiele – Unternehmen, die Nürnberg bewegen“. Dreizehn Unternehmen – vom Start-up bis zum international tätigen Industriebetrieb – geben Einblicke in ihre Erfolgsstrategien, Innovationen und ihren Beitrag zur regionalen Entwicklung.
Die Beispiele stehen stellvertretend für die wirtschaftliche Stärke der Stadt: Mit rund 321.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einem Bruttoinlandsprodukt von über 38 Milliarden Euro und einer dynamischen Unternehmenslandschaft zählt Nürnberg zu den bedeutenden Wirtschaftsstandorten in Deutschland.
Die Broschüre macht deutlich: Es sind die Unternehmen vor Ort, die mit Innovationskraft, Investitionen und Mut neue Wege gehen – und so Wachstum, Beschäftigung und Zukunftsperspektiven schaffen.
Jetzt mehr erfahren und die Erfolgsbeispiele entdecken
Quelle: Stadt Nürnberg -
Für den Innovationspreis Bayern 2026 wurden insgesamt 18 Unternehmen aus Mittelfranken von der IHK Nürnberg für Mittelfranken nominiert. Die Auszeichnung würdigt herausragende Innovationsleistungen bayerischer Unternehmen und setzt ein starkes Zeichen für die wirtschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit der Region. Die Nominierung der 18 Unternehmen unterstreicht die hohe Innovationskraft der mittelfränkischen Wirtschaft und zeigt die breite Vielfalt an Zukunftsprojekten und technologischen Entwicklungen in der Region.
Der Innovationspreis Bayern 2026 richtet sich an bayerische Unternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder technologieorientierte Dienstleistungen anbieten.
Die Preisverleihung findet am 26. Oktober 2026 in München statt. Die Jury kann jeweils einen Preis in den folgenden Kategorien vergeben:
Industrielle Innovation, innovatives Handwerk, Startup, Wirtschaft trifft Wissenschaft und kreative Innovation.
Die Gewinner werden auf der offiziellen Website des Innovationspreis Bayern nach der Preisverleihung präsentiert. Den mittelfränkischen Bewerber wünschen wir viel Glück!Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartnerin
Dr. Elfriede Eberl
-
Der Paradigmenwechsel im europäischen Binnenmarkt
Beim IHK-Fachforum „EU-Regelwerke für den Maschinen- und Anlagenbau“ am 26.03.2026 konnten sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen über drei EU-Regelwerke informieren: Maschinenverordnung (M-VO), KI-Verordnung (KI-VO) und Cybersicherheits-VO (Cyber Resilience Act (CRA)). Diese führen zu einem grundlegenden Wandel im europäischen Binnenmarkt. Sie bilden einen einheitlichen Sicherheitsrahmen für physische Produkte, Software und KI. Neben funktionaler und physischer Sicherheit rücken Software-Integrität und Cybersicherheit in den Fokus. Für europäische Unternehmen bedeutet dies, dass die CE-Kennzeichnung eines physischen Produkts künftig untrennbar an die Sicherheit seiner Software gebunden ist. Während die KI-VO die Logik der Algorithmen adressiert, zielt der CRA auf die technische Integrität. Die Anforderungen sind verbindliche Marktzugangsvoraussetzungen und schaffen zugleich gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber Herstellern aus Drittstaaten. Unternehmen, die frühzeitig in Compliance, Cybersicherheit und klare Governance investieren, reduzieren Haftungsrisiken und stärken ihre Wettbewerbsposition im europäischen Markt.Maschinenverordnung 2023/1230 (M-VO): Sie gilt vollständig ab 10.01.2027
Die M-VO verknüpft physische Maschinensicherheit erstmals systematisch mit Software- und KI-Sicherheit. Wird KI als sicherheitsrelevante Komponente eingesetzt und ist eine notifizierte Stelle erforderlich, gilt die Maschine automatisch als Hochrisiko-System im Sinne der KI-VO. Die Sicherheit der Hardware ist damit unmittelbar an die Robustheit der eingesetzten Algorithmen gebunden.Cybersicherheits-VO 2024/1542 (Cyber Resilience Act (CRA)): Sie gilt vollständig ab 11.12.2027
Der CRA definiert Cybersicherheit als verpflichtend über den gesamten Lebenszyklus digitaler Produkte. Ab dem 11. September 2026 bestehen u. a. folgende Pflichten:- SBOM (Software Bill of Materials) zur Offenlegung aller Softwarekomponenten und deren Beziehungen innerhalb der Softwarelieferkette
- 24-Stunden-Meldepflicht aktiv ausgenutzter Schwachstellen an die ENISA
- Verpflichtender Update-Support von mindestens fünf Jahren, angepasst an die Produktlebensdauer
Unternehmen benötigen dafür etablierte Prozesse zur Erkennung, Meldung und Behebung von Sicherheitslücken.
KI-Verordnung 2024/1689 (KI-VO): Sie gilt vollständig ab 01.08.2027
Die KI-VO schafft einen risikobasierten Rahmen für den Einsatz von KI und verbietet bestimmte Praktiken ab Februar 2025, darunter Social Scoring, prädiktive Strafrisikobewertung sowie Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Die Anwendung der Verordnung erfolgt stufenweise (2025–2027).Die Einstufung in Risikokategorien bestimmt den regulatorischen Aufwand:
- Inakzeptables Risiko: Einsatz vollständig untersagt
- Hohes Risiko: Umfassende Konformitätsanforderungen
- Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten
- Minimales Risiko: Keine zusätzlichen Pflichten
Für Hochrisiko-Systeme gelten Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Qualitätsmanagement.
Die Anforderungen von CRA und KI-VO greifen ineinander: Wer CRA-Konformität erreicht, erfüllt wesentliche Cybersicherheitsvorgaben der KI-VO bereits vorab (Art. 15).
Hinweis: Da der Gesetzgebungsprozess für die KI-VO auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen ist, wird es voraussichtlich Verschiebungen der Fristen für Teile der KI-VO geben. Erst wenn dieser Prozess beendet ist, können die neuen Fristen endgültig in Kraft treten.
Vorläufiger Zeitplan für die KI-VO nach politischer Einigung (Stand März 2026)
- Februar 2025: bleibt unverändert – Verbot besonders riskanter KI-Systeme
- August 2025: bleibt bestehen – Transparenzpflichten für allgemeine KI-Modelle
- Dezember 2027: Anwendung der Regeln für Hochrisiko-KI aus Anhang III (z. B. Bewerbungsverfahren, Kreditbewertungen)
- August 2028: Anwendung der Regeln für Hochrisiko-KI aus Anhang I (z. B. Medizinprodukte oder große IT-Systeme)
- Dezember 2030: Übergangsfrist für bestimmte bestehende Großsysteme („Legacy-Systeme“)
In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Marktüberwachung und unterstützt Unternehmen mit Angeboten wie dem KI-Service-Desk und dem KI-Compliance-Kompass, mit dem sich das Risikoprofil eines Unternehmens ersteinschätzen lässt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Merkblatt-EU-Maschinenverordnung.pdf
E & Normen: Bayern Innovativ
Bundesnetzagentur - KI
Zentrale Informationsplattform der KI-Verordnung | AI Act Service Desk
BSI - Cyber Resilience Act
CRA-Recht_202504.pdf
KI-Gesetz | Die digitale Zukunft Europas gestalten
Startseite | ENISA
IHK-Ansprechpartnerin
Elfriede Eberl -
Herzogenaurach: Die Motion Technology Company Schaeffler hat den weltweit renommierten Hermes Award für ihre hochintegrierte Aktoren-Plattform für Humanoide erhalten. Eine Jury unter der Leitung von Holger Hanselka, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, ermittelte den Sieger unter drei nominierten Unternehmen.
Die Preisübergabe erfolgte laut Mitteilung aus dem Hause Schaeffler im Rahmen der Eröffnung der Hannover Messe durch Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, im Beisein des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Die Auszeichnung prämiert Produkte mit großem Innovationsgehalt und hohem industriellen Nutzen. In diesem Jahr stand die Verknüpfung von Mechanik und künstlicher Intelligenz im Fokus.
Die ausgezeichnete Aktoren-Plattform von Schaeffler kombiniert innovative Technologien, effiziente Fertigung und hohe Modularität und ist speziell für die Gelenke humanoider Roboter ausgelegt. Da Aktoren rund 50 Prozent der Gesamtkosten eines Humanoiden ausmachen, sind sie ein zentraler Hebel für dessen Wettbewerbsfähigkeit. Schaeffler wird damit einen entscheidenden Beitrag leisten, die humanoide Robotik reif für den industriellen Einsatz in großen Stückzahlen zu machen.
Quelle: Fränkischer Tag, Höchstadt und Herzogenaurach
-
Als „großen Tag für KI in Bayern und Meilenstein für die Wissenschaft und Forschung in Bayern und Deutschland“ bezeichnete Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume die Vertragsunterzeichnung für eine Lieferung von Hochleistungsprozessoren des weltweit führenden Herstellers von KI-Infrastruktur NVIDIA im Bayerischen Wissenschaftsministerium in München. Der Freistaat zündet damit die nächste Stufe seiner KI-Offensive: Er baut die Rechenleistung für Wissenschaft und Forschung massiv aus und schafft so die Voraussetzung für die Entwicklung der Blue Swan Plattform, einer eigenen, vertrauenswürdigen Plattform aus KI-Modellen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Anwendungen. Grundlage dafür ist eine neue Generation von Hochleistungsrechnern, die nun vertraglich auf den Weg gebracht wurde. Entstehen wird der leistungsfähige Cluster – die größte KI-Rechnerinfrastruktur in der deutschen Hochschullandschaft – am Zentrum für Nationales Hochleistungsrechnen Erlangen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (NHR@FAU).
Quelle: FAU
-
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt und die TH Nürnberg planen ein neues Technologiezentrum
Jetzt wird es ernst. Vor Kurzem hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vier neue Technologie-Transfer-Zentren (TTZ) ausgeschrieben. Das Ziel ist, Landkreisen, die noch keine Hochschuleinrichtung besitzen, die Möglichkeit zu geben, von öffentlicher Forschung zu profitieren, wie Professor Tilman Botsch von der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm bei einer Präsentation im Erlangen-Höchstadter Kreisausschuss erläuterte.
Dabei sollen die Erkenntnisse der Wissenschaft in konkrete Anwendungen für die Unternehmen zwischen Höchstadt und Eckental umgesetzt werden. Ein zentrale Zielgruppe sind hierbei mittlere und kleine Firmen, die über keine eigene Forschungsabteilung verfügen.
Die Arbeitsfelder sind äußerst vielfältig. Beispielsweise können Betriebe individuelle Forschungsaufträge vergeben oder mit den Experten von der TU Nürnberg Konzepte entwickeln und gemeinsame Projekte durchführen. Der Bau von Prototypen, Messkampagnen, Befragungen, Evaluierungen durch systematische Analyse, Bewertung und Qualitätsprüfung, Schulungen, Netzwerktreffen, Workshops zu Technologie, Strategie und Innovation sowie Ringvorlesungen zu aktuellen Trends, die für die heimischen Unternehmen relevant sind, kommen hinzu.
Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Digitale Transformation. Hierbei geht es um Künstliche Intelligenz, Automatisierung, datenbasierten Service, intelligente Sensorik, multimodales Wissensmanagement, Software-Engineerung sowie IT-Sicherheit und -Unabhängigkeit. Aber auch die Analyse des jeweiligen Geschäftsmodells, der Konkurrenzsituation, die Identifikation von Lücken und das Abstimmen mit dem Bedarf spielen eine Rolle. In gemeinsamen Think Tanks sollen Lösungen und neue Ansätze entwickelt werden.
Bei mehreren Treffen und Workshops haben Vertreter der Technischen Hochschule, des Landratsamts, der Firmen sowie der Industrie- und Handelskammern bereits die konkreten Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet. Dabei wurde offenkundig, dass die verschiedenen Seiten ein erhebliches Interesse an einem solchen Zentrum haben.
Die Trägerschaft soll die TU übernehmen, während der Landkreis für eine kostenfreie Unterkunft mit zirka 400 Quadratmetern sorgt. Vorgesehen sind neben Büroarbeitsplätzen auch eine Roboterzelle und ein Raum für Technik-Demonstrationen, um mittels geeigneter Hardware die Einsatzmöglichkeiten von Softwarelösungen sichtbar zu machen. Da sich auch Studierende am TTZ mit einbringen sollen, wird auf eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr geachtet.
Die Anschubfinanzierung mit 5 bis 7 Millionen Euro übernimmt der Freistaat. Nach fünf Jahren kommt das Projekt auf den Prüfstand. Ist das Ergebnis positiv und die Nachhaltigkeit gewährleistet, wird die staatliche Grundfinanzierung weitergeführt.
Damit das neue Zentrum auch wirklich einen Innovationsschub für die Region leistet, bedarf es schriftlich dokumentierter Absichtserklärungen von Unternehmen, engagiert an der Einrichtung mitzuarbeiten. Bis spätestens 29. Mai muss der Antrag beim Wissenschaftsministerium eingereicht werden. Landrat Alexander Tritthart sieht in dem TTZ eine große Chance für die Betriebe, sich für die Zukunft zu rüsten, und damit für den Erhalt sowie den Ausbau von Arbeitsplätzen im Landkreis.
Quelle: Erlanger Nachrichten
-
In Deutschland kommt es laut einer Studie des BDE Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. Jahr für Jahr zu mehr als 10 000 Bränden in Abfallsortieranlagen. Grund dafür waren in etwa 80 Prozent der Fälle Lithium-Ionen-Batterien und Akkus: Verbaut in Smartphones, elektrischen Zahnbürsten oder singenden Grußkarten landen sie häufig gemeinsam mit Verpackungen im Kunststoffmüll. Besonders während des Recyclingprozesses in Sortieranlagen können sie beschädigt werden – und Feuer fangen. Der Schaden liegt Schätzungen zufolge jährlich bei etwa einer Milliarde Euro.
Dank Röntgentechnologie kritische Akkus frühzeitig isolieren
Im Projekt DangerSort möchte Johannes Leisner die Brandgefahr in Abfalldeponien eindämmen: »Wir entwickeln ein sensorbasiertes Sortiersystem, mit dem wir dank Röntgentechnologie und Künstlicher Intelligenz riskante Lithium-Ionen-Batterien und Akkus erkennen und frühzeitig vom restlichen Abfallstrom trennen«, erklärt der Leiter der Gruppe Sortier- und Laborsysteme am Entwicklungszentrum Röntgentechnik des Fraunhofer IIS. Bisher gebe es noch keine präventiven Maßnahmen gegen die batteriebedingten Brände, sondern lediglich nachgeschaltete Lösungen wie verbesserte Löschsysteme. Zudem ließen sich dank der sensorbasierten Technologie Batterien und Akkus besser recyceln – und ihr Produktkreislauf damit schließen.Im Röntgensortiersystem am Fraunhofer IIS transportiert ein Hochgeschwindigkeitsförderband, das bis zu drei Meter pro Sekunde zurücklegt, den Abfallstrom. Über dem Förderband befindet sich eine Röntgenquelle, die wie ein Gepäckscanner am Flughafen funktioniert und den Materialstrom durchleuchtet. Dank der Röntgenstrahlen identifiziert sie auch verbaute oder von anderen Abfällen verborgene Akkus und Batterien. Ein Röntgendetektor, der unter dem Förderband angebracht ist, fertigt in der Geschwindigkeit des Förderbands Aufnahmen an. Es entsteht eine kontinuierliche Serie von Röntgenbildern.
Diese Abfolge wird anschließend ausgewertet: »Dafür setzen wir ein KI-System ein, das besonders schnell in der Bildverarbeitung ist und normalerweise beim Autonomen Fahren zum Einsatz kommt«, so Johannes Leisner. »Wir haben es so angepasst und nachtrainiert, dass es auch Röntgenbilder analysieren und gezielt Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien und Akkus erkennen kann.«
Auf Basis der gesammelten Daten wird die Sortierung angestoßen: Spezielle Druckluftventile trennen die kritischen Elektrogeräte vom restlichen Abfallstrom, wobei eine Reihe etwa fünf Millimeter großer Luftdüsen sie vom Band entfernen und in eine separate Kammer befördern. Hier ist das richtige Timing zwischen der Auswertung des Bildes und dem Anspringen der Düsen entscheidend.
»Die unterschiedlichen Akkugrößen beim Trennverfahren zu erfassen und zu isolieren, ist schwierig – vom Zehn-Kilo-E-Bike-Akku bis hin zur Knopfbatterie ist alles dabei«, so Leisner.
Das Sortiersystem befindet sich derzeit noch im Testbetrieb am Fraunhofer IIS, Anfang Juni soll die Anlage an das Abfallentsorgungsunternehmen LOBBE ausgeliefert und erstmals in der Praxis erprobt werden. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt läuft noch bis Ende August dieses Jahres. Die Entwicklung des Prototypsystems ist Bestandteil des KI-Hubs Kunststoffverpackungen: In den Laboren KIOptiPack und K3I-Cycling arbeiten insgesamt 51 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft eng zusammen. Ziel ist es, die Anwendung von Methoden der KI für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bereich Kunststoffverpackungen in Deutschland voranzutreiben.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS
-
Gantry-Bauweise in Anlehnung an medizinische CT-Scanner
Das neue GiantEye-System geht nun technisch einen entscheidenden Schritt weiter: Anders als beim Vorgänger-System werden Strahlenquelle und Detektor in einer Gantry-Bauweise vertikal rotierend um das Prüfobjekt bewegt, ähnlich einem überdimensionalen medizinischen CT-Scanner. Dies erlaubt es, große Objekte in ihrer natürlichen, horizontalen Lage zu untersuchen, ohne sie zuerst hochkant ausrichten zu müssen. So erreichen die Forschenden geeignete Messbedingungen in hochabsorbierenden Zonen wie beispielsweise dem Speicher eines E-Autos. Dadurch fallen mechanische Belastungen weg, die das Messergebnis verfälschen oder gar das zu messende Objekt beschädigen können. »Dadurch kann die Technologie erstmals im fertigungsnahen Umfeld, wie z. B. im Anlauf der Produktion komplexer Hochvoltspeicher zum Einsatz kommen«, sagt Alexander Ennen, Leiter der Abteilung Anwendungsspezifische Methoden und Systeme am Fraunhofer IIS. Anfang 2027 soll die Anlage Industriepartnern zur Verfügung stehen.
Zentrale technische Komponenten von GiantEye sind ein Linearbeschleuniger mit einer Strahlenergie von neun Megaelektronenvolt und ein hochpräzises Manipulations- und Detektorsystem, das 3D-Messgenauigkeiten von bis zu 100 Mikrometer ermöglicht. Die Kombination aus Hochenergie-Röntgenquelle und robusten Detektoren gewährleistet auch die Durchstrahlung dicker Bauteile und dichter Materialien, wie sie insbesondere bei kompletten Fahrzeugen, Hochvoltbatterien oder Flugzeugkomponenten vorkommen. Gleichzeitig sorgt das präzise Manipulationssystem für exakte Bilddaten bei minimalen Artefakten.Präzise und effiziente Scan-Architektur erleichtert das Handling
Ein Alleinstellungsmerkmal von GiantEye ist die Integration dieser Komponenten in eine industrielle Scan-Architektur, die sowohl Präzision als auch Effizienz vereint: Die Architektur des Systems ermöglicht erstmals Routine-CT-Untersuchungen großer Objekte im industriellen Umfeld ohne zeitraubende Vorbereitung. Die horizontale Gantry-Bauweise führt zu kürzeren Messzeiten, höherer Bildqualität und geringeren Risiken für die Prüfobjekte – besonders bei sicherheitskritischen Anwendungen wie der Analyse von Hochvoltspeichern.
Das System eröffnet auch darüber hinaus vielfältige Anwendungsmöglichkeiten wie etwa die Analyse von Crashfahrzeugen, die Endkontrolle additiv gefertigter Komponenten sowie die Materialdiagnostik von schweren Triebwerksbauteilen. An der Technischen Universität Kaiserslautern kann das sogenannte Gulliver-CT-System bereits seit 2024 Betonträger unter Last dreidimensional untersuchen – ein Schritt hin zu modularen Anwendungen großer CT-Portale. »Auch für den Bereich der öffentlichen Sicherheit ergeben sich spannende Anwendungen«, erklärt Dr. Norman Uhlmann, Leiter des Bereichs Entwicklungszentrum Röntgentechnik. »Ein solches System, das detailliertere Einblicke in den Inhalt geschlossener Transporteinheiten ermöglicht, ohne diese aufwendig öffnen zu müssen, stellt einen erheblichen technologischen Fortschritt dar.«
Industrieller Einsatz bereits Anfang 2027 möglich
»Wir stehen an der Schwelle zu einer neuen Ära der Technologie und wollen unsere Innovation weltweit für industrielle Anwendungen verfügbar machen können«, erklärt Prof. Giovanni Del Galdo, Institutsleiter am Fraunhofer IIS. »Dank unserer modularen Systemarchitektur können wir maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Prüfaufgaben entwickeln. Dadurch eröffnen sich spannende Möglichkeiten für eine Vielzahl von Branchen, z. B. die Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt sowie die Energiewirtschaft.«Auch an der Weiterentwicklung der Datenverarbeitung und Automatisierung arbeiten die Forschenden: Die enormen Datenmengen, die bei Hochenergie-CT-Scans entstehen, erfordern neue Algorithmen zur schnellen Rekonstruktion und Auswertung volumetrischer Bilder. »Auch die Arbeitsweise mit dem enorm umfangreichen Inhalt der Daten steht im Fokus der Entwicklung: Unser Ziel ist es, nicht nur ein Messinstrument, sondern ein gesamtes Ökosystem zur effizienten Nutzung der Daten aufzubauen«, betont Ennen. »Sobald Routine-Einsätze möglich sind, wird GiantEye die Qualitätssicherung und Produktentwicklung großer, komplexer Systeme nachhaltig verändern.«
Quelle: Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS
Veranstaltungsübersicht
VERANSTALTUNGENWissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLAND-
Mensch und Umwelt schützen, Bürokratie reduzieren, Investitionsanreize setzen
Das Kabinett hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um europäische Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt in nationales Recht umzusetzen und gleichzeitig Investitions-Anreize für die Industrie zu schaffen. Die neue Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive "IED 2.0") vermeidet und begrenzt Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und ist in ganz Europa Grundlage für die Genehmigung umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Bundesregierung hat das Umsetzungspaket für Deutschland auch dafür genutzt, den Grundstein für eine Modernisierung des Immissionsschutzrechts zu legen. Die neuen Regelungen tragen damit zu besserem Umweltschutz und zur Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bei.Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Industrieemissions-Richtlinie hat schon in den vergangenen zehn Jahren viele Fortschritte für Europa gebracht: weniger Schadstoffe in Wasser und Luft und einen faireren Wettbewerb dank europaweit einheitlicher Rahmenbedingungen. Die überarbeitete Richtlinie setzt nun zusätzliche Anreize, in moderne Umwelttechnik zu investieren. Wir haben die Änderungen auch genutzt, um Verfahren zu beschleunigen. An diesem Prozess haben sich die Länder und auch die Industrie intensiv beteiligt. Das Ergebnis liegt nun vor. Damit zeigen wir: Wirtschaftliche Innovation, schnellere und einfachere Verfahren und der Schutz von Mensch und Umwelt funktionieren zusammen."
Die IED ist in Europa seit 2010 in Kraft. Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Anlagen in fast allen Industriezweigen. So gilt sie für Anlagen in der Energiewirtschaft, aber auch der chemischen Industrie oder für viele Abfallbehandlungsanlagen. In ganz Europa sind es etwa 40.000 Industrieanlagen. Die Umsetzung der Richtlinie und das Engagement der Industrie haben dazu beigetragen, dass sich die Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxiden, Schwefeloxid oder einigen Schwermetallen aus Industrieanlagen in der EU seit 2010 in etwa halbiert haben. Damit hat sich auch durch die IED die Luftqualität in der EU verbessert und haben sich die nachteiligen Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Bevölkerung verringert.
Mit der Novelle der IED wird die Richtlinie weiterentwickelt: so wurde die Richtlinie konsequent darauf ausgerichtet, die Industrie bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionstechniken zu unterstützen. Die Umweltleistungen der Anlagen insgesamt werden in den Blick genommen und die Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit werden gestärkt. Die EU-Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat Mitte Dezember ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen vorgestellt, den so genannten EU-Umwelt Omnibus. Dieser soll Unternehmen entlasten und zugleich die zentralen Umweltziele beibehalten. Das nun vom Kabinett verabschiedete Umsetzungspaket berücksichtigt die Vorschläge dieses Paketes bereits, zum Beispiel bei der Festlegung der Übergangsfristen oder möglichen Vereinfachungen.
Die Bundesregierung hat im Zuge der Umsetzung zudem verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren angestoßen, die im Rahmen der Modernisierungsagenda und des Deutschlandpaktes vereinbart wurden. Wichtige Beispiele sind die Ausweitung der Nutzung eines vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahrens oder der Möglichkeit, flexible Rahmengenehmigungen für Chemieanlagen zu erteilen.
Die Referentenentwürfe zur Umsetzung wurden in engem Austausch mit den Verbänden und den Ländern entwickelt und bereits im Vorfeld mit Praxischecks auf Umsetzbarkeit überprüft. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz muss nun den Bundestag passieren und danach zusammen mit einer dazugehörigen Verordnung zur Umsetzung der IED in den Bundesrat.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Nachhaltige Polyurethan-Produktion ohne giftiges Isocyanat
Chemische Verbindungen der Art Isocyanat sind toxisch und lösen Allergien oder Asthma aus. Allerdings sind sie für die chemische Industrie noch unverzichtbar: Sie werden vor allem für die Herstellung von PUR benötigt. Diese Kunststoffe sind extrem vielseitig und werden daher für zahlreiche Produkte verwendet. Im Endprodukt sind zwar keine Isocyanate mehr enthalten, aber in der Herstellung sind besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um sie vom Menschen fernzuhalten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Fraunhofer-Forschenden ist es nun im Projekt »CO2NIPU« (Non-Isocyanate Polyurethanes, NIPU) erstmals gelungen, Polyurethane ohne den Einsatz von Isocyanaten herzustellen.
Dicarbamat als Ersatz für Isocyanat
Dafür ersetzten Projektleiter Dr. Christoph Herfurth vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung IAP und sein Team Isocyanat durch das unbedenkliche Dicarbamat. Das innovative Verfahren macht die Produktion von Kunststoffen einfacher und sicherer, und die Mitarbeitenden müssen nicht besonders geschult werden, um sich vor der toxischen Substanz zu schützen. Weitere Vorteile: Es entstehen weniger Treibhausgas-Emissionen. Denn die Forschenden verwenden Kohlenstoffdioxid für die Produktion von Dicarbamat. Zudem entwickeln sie Recycling-Methoden, um gebrauchte PUR-Materialien weiterzuverwenden. Am Gemeinschaftsprojekt CO2NIPU waren neben dem Fraunhofer IAP auch das Fraunhofer-Institut für Chemische Technologien ICT, für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM und für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT beteiligt. Herfurth verweist auf die Vorzüge des innovativen Projekts: »Polyurethane aus Dicarbamaten besitzen identische Molekülstrukturen wie klassische PUR aus Isocyanaten. Deshalb lässt sich auf das bereits bestehende Know-how aufbauen, um die Materialeigenschaften zu erzielen, die für das Endprodukt oder die Anwendung gewünscht sind.«Baukastensystem für die Materialeigenschaften
Die Forschenden haben das Verfahren in Richtung einer industriellen Umsetzbarkeit weiterentwickelt. Unterschiedliche Chemikalien werden in einem bestimmten Verhältnis gemischt, so entstehen die gewünschten Eigenschaften. Sogenannte Kettenverlängerer helfen, die Molekülgruppen zu vernetzen und sorgen für elastische oder klebende Eigenschaften. Polymerdiole machen den Kunststoff weich, das Dicarbamat als Isocyanat-Ersatz setzt den chemischen Prozess in Gang. Diese Chemikalien werden nach dem Mischen bei Temperaturen zwischen 180 und 190 Grad Celsius geschmolzen und gerührt. Nach dem Abkühlen testen die Expertinnen und Experten auf Merkmale wie Zugfestigkeit oder Elastizität. Isocyanate sind hochreaktiv, deshalb entstehen Polyurethane oft innerhalb weniger Minuten. Nutzt man weniger reaktive Dicarbamate, dauert der gleiche Prozess zwar sechs bis acht Stunden, dafür ist der Vorgang viel besser kontrollier- und steuerbar. Das reduziert Ausschuss und Qualitätsschwankungen in der Produktion.Kreislaufwirtschaft für die Kunststoffindustrie
Dicarbamate werden beim Projektpartner Fraunhofer UMSICHT mithilfe eines Hochdruckverfahrens hergestellt. Bei 50 bar Druck werden Methanol und das Treibhausgas CO2 mit Diaminen zu Dicarbamaten synthetisiert. Das Fraunhofer ICT entwickelt Recycling- Verfahren für gebrauchte Polyurethane, beispielsweise aus alten Schaumstoffen, die dann wieder zu neuen PUR-Produkten verarbeitet werden. »Damit leisten wir einen Beitrag zum Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ohne Treibhausgasemissionen«, fasst Herfurth zusammen. Als erste Anwendung haben die Fraunhofer-Forschenden die Herstellung von biokompatiblen Katheterschläuchen in der Medizintechnik ins Visier genommen. Das Fraunhofer IFAM nutzt das variable Baukastensystem für die Entwicklung von Klebstoffen, um Kanülen an den Schlauch zu kleben.Die Technologie für die Produktion isocyanatfreier Polyurethane funktioniert mittlerweile nicht nur im Labor. »Wir sind inzwischen schon in der Lage, in unserem Technikum einige Kilogramm NIPU zu produzieren. Im nächsten Schritt können dann im Fraunhofer-Pilotanlagenzentrum für Polymersynthese und -verarbeitung PAZ in Schkopau mehrere Hundert Kilo NIPU hergestellt werden«, sagt Herfurth.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung IAP
-
Nachhaltige Polyurethan-Produktion ohne giftiges Isocyanat
Chemische Verbindungen der Art Isocyanat sind toxisch und lösen Allergien oder Asthma aus. Allerdings sind sie für die chemische Industrie noch unverzichtbar: Sie werden vor allem für die Herstellung von PUR benötigt. Diese Kunststoffe sind extrem vielseitig und werden daher für zahlreiche Produkte verwendet. Im Endprodukt sind zwar keine Isocyanate mehr enthalten, aber in der Herstellung sind besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um sie vom Menschen fernzuhalten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Fraunhofer-Forschenden ist es nun im Projekt »CO2NIPU« (Non-Isocyanate Polyurethanes, NIPU) erstmals gelungen, Polyurethane ohne den Einsatz von Isocyanaten herzustellen.
Dicarbamat als Ersatz für Isocyanat
Dafür ersetzten Projektleiter Dr. Christoph Herfurth vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung IAP und sein Team Isocyanat durch das unbedenkliche Dicarbamat. Das innovative Verfahren macht die Produktion von Kunststoffen einfacher und sicherer, und die Mitarbeitenden müssen nicht besonders geschult werden, um sich vor der toxischen Substanz zu schützen. Weitere Vorteile: Es entstehen weniger Treibhausgas-Emissionen. Denn die Forschenden verwenden Kohlenstoffdioxid für die Produktion von Dicarbamat. Zudem entwickeln sie Recycling-Methoden, um gebrauchte PUR-Materialien weiterzuverwenden. Am Gemeinschaftsprojekt CO2NIPU waren neben dem Fraunhofer IAP auch das Fraunhofer-Institut für Chemische Technologien ICT, für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM und für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT beteiligt. Herfurth verweist auf die Vorzüge des innovativen Projekts: »Polyurethane aus Dicarbamaten besitzen identische Molekülstrukturen wie klassische PUR aus Isocyanaten. Deshalb lässt sich auf das bereits bestehende Know-how aufbauen, um die Materialeigenschaften zu erzielen, die für das Endprodukt oder die Anwendung gewünscht sind.«Baukastensystem für die Materialeigenschaften
Die Forschenden haben das Verfahren in Richtung einer industriellen Umsetzbarkeit weiterentwickelt. Unterschiedliche Chemikalien werden in einem bestimmten Verhältnis gemischt, so entstehen die gewünschten Eigenschaften. Sogenannte Kettenverlängerer helfen, die Molekülgruppen zu vernetzen und sorgen für elastische oder klebende Eigenschaften. Polymerdiole machen den Kunststoff weich, das Dicarbamat als Isocyanat-Ersatz setzt den chemischen Prozess in Gang. Diese Chemikalien werden nach dem Mischen bei Temperaturen zwischen 180 und 190 Grad Celsius geschmolzen und gerührt. Nach dem Abkühlen testen die Expertinnen und Experten auf Merkmale wie Zugfestigkeit oder Elastizität. Isocyanate sind hochreaktiv, deshalb entstehen Polyurethane oft innerhalb weniger Minuten. Nutzt man weniger reaktive Dicarbamate, dauert der gleiche Prozess zwar sechs bis acht Stunden, dafür ist der Vorgang viel besser kontrollier- und steuerbar. Das reduziert Ausschuss und Qualitätsschwankungen in der Produktion.Kreislaufwirtschaft für die Kunststoffindustrie
Dicarbamate werden beim Projektpartner Fraunhofer UMSICHT mithilfe eines Hochdruckverfahrens hergestellt. Bei 50 bar Druck werden Methanol und das Treibhausgas CO2 mit Diaminen zu Dicarbamaten synthetisiert. Das Fraunhofer ICT entwickelt Recycling- Verfahren für gebrauchte Polyurethane, beispielsweise aus alten Schaumstoffen, die dann wieder zu neuen PUR-Produkten verarbeitet werden. »Damit leisten wir einen Beitrag zum Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ohne Treibhausgasemissionen«, fasst Herfurth zusammen. Als erste Anwendung haben die Fraunhofer-Forschenden die Herstellung von biokompatiblen Katheterschläuchen in der Medizintechnik ins Visier genommen. Das Fraunhofer IFAM nutzt das variable Baukastensystem für die Entwicklung von Klebstoffen, um Kanülen an den Schlauch zu kleben.Die Technologie für die Produktion isocyanatfreier Polyurethane funktioniert mittlerweile nicht nur im Labor. »Wir sind inzwischen schon in der Lage, in unserem Technikum einige Kilogramm NIPU zu produzieren. Im nächsten Schritt können dann im Fraunhofer-Pilotanlagenzentrum für Polymersynthese und -verarbeitung PAZ in Schkopau mehrere Hundert Kilo NIPU hergestellt werden«, sagt Herfurth.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung IAP
-
Ziel der Empfehlung sei es laut Kommission, durch einheitliche Begriffsdefinitionen den Zugang zu Förderinstrumenten, Finanzierungsangeboten und regulatorischen Erleichterungen für diese Unternehmensgruppen EU-weit klarer und konsistenter zu gestalten. So sollen sie bestehende Unterschiede in nationalen Begriffsbestimmungen überwinden, Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit erhöhen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine bessere Abstimmung der innovationspolitischen Instrumente im Binnenmarkt schaffen.
Kerninhalte der Definitionen:
Alternativ können auch Unternehmen erfasst werden, die eine wesentliche Innovation entwickeln oder in absehbarer Zeit entwickeln werden, die mit technologischen oder marktseitigen Risiken verbunden ist.
Unter den Überbegriff eines 'innovativen Unternehmens' fallen dann noch zwei spezifische Subkategorien:
Mit Blick auf den Vorschlag zum 28. Regime, welches grundlegend allen Unternehmen offenstehen solle, sieht die Kommission vor, diese Definitionen zur Identifizierung jener Unternehmen heranzuziehen, für die spezifische Insolvenzregelungen gelten sollen bzw. weitere angestrebte regulatorische Vereinfachungen vorgesehen sind (zu finden dieser Mitteilung). In jedem Fall würden die Definitionen in ihrer jetzigen Form einen zusätzlichen Bürokratieaufwand für 'innovative' Unternehmen bedeuten, da diese durch Nachweise ihre "Innovativität" per obengenannter Kriterien zunächst belegen müssten.
Die ursprünglich für den (mittlerweile auf Sommer 2026 verschobenen) European Innovation Act vorgesehenen Unternehmensdefinitionen sind nun separat als Empfehlung im Rahmen des Pakets zum 28. Regime erschienen und sind Bestandteil der EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups. Die Empfehlung der EU-Kommission zu den Definitionen ist für die Mitgliedsstaaten zwar rechtlich nicht bindend, gibt ihnen jedoch eine klare Orientierung zur gewünschten Konzentration innovationspolitischer Maßnahmen auf gewisse Unternehmen vor; darunter auch besonders risikoreiche Deep Tech Unternehmen (wie z.B. im Bereich Quanten, Robotik, KI und Clean Tech). Die Empfehlung zur Kategorisierung ‘innovativer Unternehmen‘ richtet die Kommission ebenfalls an die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investmentfonds (EIF).
Quelle: DIHK
-
Hinweis für die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI)“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“. Die Deadline zur Skizzeneinreichung für dieses zweistufige Antragsverfahren ist der 22. Mai 2026.
Die Förderrichtlinie unterstützt die Entwicklung und Erprobung von KI-Anwendungen, die die Produktivität deutlich steigern sollen. Ziel ist es, durch flexible und praxisnahe KI-Lösungen Produkte, Produktionssysteme sowie Produkt Service Systeme der nächsten Generation zu ermöglichen. Zentrale Bestandteile sind das KI Engineering, die Integration in reale Produktionsumgebungen sowie deren Monitoring und Wartung. Gefördert wird insbesondere die Analyse und Demonstration des KI Einsatzes in Wertschöpfungsnetzwerken zur nachhaltigen Produktivitätssteigerung.
Im Rahmen des Bundes-Förderprogramms werden Verbünde aus normalerweise fünf bis sieben unabhängigen Partner gefördert.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft – die Projekte können dabei prinzipiell den Innovationsprozess bis Technology Readiness Level (TRL) 8 berücksichtigen.
Weitere Informationen unter: Homepage - Bekanntmachung - BMFTR
Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
-
Grünes Licht für Deutschlands Exzellenzuniversitäten(Download): Zehn der aktuell elf in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder geförderten Einrichtungen wurden im Rahmen ihrer Dauerförderung evaluiert und allesamt positiv bewertet. Ab dem 1. Januar 2027 werden die folgenden Einrichtungen(Download) für weitere sieben Jahre gefördert: die RWTH Aachen, die Universität Bonn, die Berlin University Alliance (Verbund von FU, HU und TU Berlin), die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das KIT Karlsruhe, die LMU München und die TU München sowie die Universität Tübingen. Die Universität Konstanz hatte die für eine Weiterförderung geforderte Mindestanzahl an Exzellenzclustern nicht mehr erreicht.
Die Entscheidung fiel heute auf Grundlage der Bewertung des mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzten Committee of Experts und wurde einstimmig durch die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie bestätigt. Diese setzt sich zusammen aus dem Committee of Experts und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder.
Die Entscheidungen wurden im Anschluss an die Sitzung per Livestream durch den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Wolfgang Wick, die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Katja Becker, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie Falko Mohrs, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) und Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, bekannt gegeben. Sie würdigten dabei das Engagement der Universitäten, die ihre im Rahmen der Förderung gesetzten Ziele eindrucksvoll erreicht und ihre Einrichtungen erfolgreich strategisch weiterentwickelt hätten. Unterstrichen wurden außerdem die Qualität der wissenschaftlichen Begutachtung sowie der Bewertung durch das Committee of Experts als Grundlage für die gemeinsame wissenschaftsgeleitete Entscheidung von Wissenschaft und Politik in der Exzellenzkommission sowie die herausragende Bedeutung der Exzellenstrategie für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Das Committee of Experts würdigte die Erfolge, die durch die Förderung erzielt wurden und die die Exzellenzstandorte in ihren Selbstberichten detailliert dokumentiert hatten. Diese seien auch bei den Besuchen vor Ort sichtbar geworden, die seitens der Exzellenzstandorte zugleich als Impuls für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung genutzt wurden.
Die gesamtuniversitäre Exzellenzförderung sei von den geförderten Einrichtungen als Hebel für institutionellen Wandel und zur strategischen Priorisierung genutzt worden. Energie und Ressourcen seien sehr wirksam eingesetzt, die gesetzten Ziele erreicht und teilweise sogar übertroffen worden. Insgesamt wurden eine größere internationale Sichtbarkeit, eine erfolgreiche Bestenauslese aus dem globalen Talentpool, ein Anstieg renommierter internationaler Grants und starke nationale und internationale Partnerschaften erreicht, so das Fazit des international besetzten Committee of Experts.
Von der wissenschaftlichen Leistungssteigerung und der erhöhten Reputation würden nicht nur die Exzellenzstandorte profitieren, sondern das gesamte deutsche Wissenschaftssystem, das von den Erfahrungen lernen könne. An den Exzellenzstandorten lasse sich exemplarisch beobachten, wie institutionelle Weiterentwicklung gelingen kann und welche Bedingungen dafür nötig sind. Als vorbildlich gewürdigt wurde etwa die zunehmend interdisziplinäre Organisation von Forschung oder die Einbindung von jungen Forschenden, die früh Verantwortung übernehmen, neue Ideen einbringen und damit die Erneuerungsfähigkeit der Institutionen stärken. Begleitet werde dies von partizipativen und anpassungsfähigen Governance-strukturen, so dass die Strategien breit verankert umgesetzt würden.
Weiterer Effekt der Förderung sei die hohe Priorität von Fragen der Chancengleichheit und Diversität. Auch der Transfer werde konsequent vorangetrieben. Deutlich geworden sei auch, dass die Exzellenzuniversitäten zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Das belegen die Bestrebungen, Wissen und Kompetenz etwa zu Fragen der Forschungssicherheit und verantwortungsbewusster Innovationen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu steigern.
Zu den Empfehlungen, die das Gremium gegenüber den Exzellenzstandorten ausgesprochen hat, zählen: Eine engere Verbindung von Monitoring und Strategiebildung, um den Erfolg der Maßnahmen wie auch eine datenbasierte Weiterentwicklung zu garantieren. Außerdem sollten die Einrichtungen sich in Fragen der Diversität und Chancengerechtigkeit noch gezielter an den Bedürfnissen der verschiedenen Personengruppen orientieren, die forschungsorientierte ebenso wie die praxisnahe Lehre weiter festigen und insbesondere in technologienahen Bereichen konsequenter ethische Kompetenzvermittlung betreiben.
Das Committee of Experts ist überzeugt, dass die forschungsstarken Standorte auch die künftige Förderung nutzen werden, um ihre strategischen Ziele konsequent weiter zu verfolgen und die Empfehlungen der internationalen Gutachtenden konstruktiv umzusetzen. Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten schaffe in Verbindung mit regelmäßigen Evaluationen einen verlässlichen und zugleich qualitätsgesicherten Rahmen. Dieser langfristige Ansatz gibt den Exzellenzstandorten die Planungssicherheit, um nachhaltige Strukturen zu entwickeln und auf institutioneller Ebene international wettbewerbsfähig und erneuerungsfähig zu bleiben.
Um das Begutachtungsverfahren transparent zu gestalten und Impulse für ein lernendes Wissenschaftssystem zu geben, werden die Stellungnahmen des Committee of Experts zu den einzelnen Exzellenzuniversitäten am 16. März auf der Webseite des Wissenschaftsrats veröffentlicht.
Hintergründe zur Exzellenzstrategie und der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 waren zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten empfohlen worden. Voraussetzung für die Fortsetzung der dauerhaften Förderung ist die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei beziehungsweise im Fall eines Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der geförderten Exzellenzstandorte, die alle sieben Jahre durchgeführt wird.
Nachdem die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie im Mai 2025 70 Exzellenzcluster für eine (Weiter)Förderung ab dem 1. Januar 2026 ausgewählt hatte, stand fest, dass zehn der elf Exzellenzstandorte auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllten, um in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert zu werden. Eine Universität hatte die geforderte Mindestanzahl an Exzellenzclustern nicht mehr erreicht
Zu Beginn der erstmalig durchgeführten Evaluationen reichten die geförderten Exzellenzstandorte im Sommer 2025 Selbstberichte dazu ein, inwiefern die gesetzten Ziele während der ersten Förderphase erreicht und welche Wirkungen darüber hinaus erzielt wurden.
Von September bis Dezember des gleichen Jahres fanden an allen Standorten Ortsbesuche mit internationalen Gutachtendengruppen statt. Die Standorte wurden dabei an den von ihnen selbst definierten Zielen sowie an ihrer individuellen strategischen Entwicklung gemessen.
Für den Förderzeitraum 2027–2033 können bei Erfolg im wissenschaftsgeleiteten Verfahren neben den zehn positiv evaluierten Standorten bis zu fünf weitere Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde gefördert werden. Die Gesamtfördersumme der Förderlinie belief sich in der ersten Förderphase auf 148 Millionen Euro pro Jahr für elf Förderfälle.
Zukünftig stehen zusätzlich bis zu 60 Millionen Euro für dann maximal 15 Förderfälle zur Verfügung. Die individuellen Förderhöhen liegen antragsabhängig zwischen jährlich 10 und 15 Millionen Euro für einzelne Universitäten sowie zwischen 15 und 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Die exakten Fördersummen für die kommende Förderphase werden nach der Entscheidung über die bis zu fünf zusätzlichen Exzellenzuniversitäten im kommenden Oktober festgelegt.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie wird die Förderlinie Exzellenzuniversitäten vom Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG führt die Förderlinie Exzellenzcluster durch.
Ausblick auf den Ablauf des Neuantragsverfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
Wie auch in der ersten Ausschreibungsrunde ist eine Einzeluniversität antragsberechtigt, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster aufweisen kann. Die gemeinsame Antragstellung als Verbund von zwei oder drei Universitäten setzt die Förderung von mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus. Dabei muss jede der am Verbund beteiligten Universitäten entweder über mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein.
Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie lagen dem Wissenschaftsrat zum Stichtag 12. November 2025 elf Anträge(Download) vor. Dabei gingen sieben Anträge von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei beziehungsweise drei Universitäten ein.
In einem nächsten Schritt werden von April bis Juni 2026 Ortsbesuche durch internationale Gutachtendengruppen stattfinden. Am 2. Oktober 2026 entscheidet die Exzellenzkommission über die neu auszuwählenden Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde. Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027.
Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
-
In den vergangenen zehn Jahren hat sich WIPANO als zentrales Instrument zur Förderung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit etabliert – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Das Programm unterstützt die frühzeitige Berücksichtigung von Normen und Standards in Forschungs- und Entwicklungsprozessen sowie den strategischen Schutz geistigen Eigentums. Dadurch werden Marktzugänge erleichtert, Investitionsrisiken reduziert und Innovationsprozesse nachhaltig gestärkt. Wir betreuen die Projektträgerschaft für WIPANO seit dem ersten Tag und sind 2024 für weitere drei Jahre vom BMWE hiermit beauftragt worden.
Unternehmen durch strategische Schutzrechts- und Normungsarbeit stärken
Ein besonderer Fokus liegt auf der aktiven Beteiligung von Unternehmen an nationalen, europäischen und internationalen Normungsprozessen. Durch diese Mitwirkung können technologische Entwicklungen frühzeitig in Normen eingebracht und unternehmerische Interessen wirksam vertreten werden. WIPANO stärkt somit die Position deutscher Akteur:innen in der internationalen Standardisierung.Kontinuierliche Weiterentwicklung des Programms
Im Verlauf seines Bestehens wurde das Programm kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte technologische sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Neben der Förderung von Normungsaktivitäten und Patentstrategien wurden die Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote systematisch ausgebaut. Darüber hinaus unterstützte WIPANO gezielt die öffentliche Forschung beim Aufbau professioneller Verwertungs- und IP-Strukturen.In zahlreichenEinrichtungen konnten tragfähige IP-Strategien etabliert, institutionalisierte Transferstrukturen geschaffen und verlässliche Prozesse implementiert werden.
Bilanz: 4.800 geförderte Projekte
Seit Programmstart wurden im Rahmen von WIPANO insgesamt rund 4.800 Projekte gefördert. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksunternehmen konnten erstmals gewerbliche Schutzrechte anmelden und ihre Innovationsvorhaben strategisch absichern. Forschungseinrichtungen haben in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ihre Ergebnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Anwendung überführt und sich aktiv an der Entwicklung von Normen und Standards beteiligt.WIPANO hat damit langfristig dazu beigetragen, Innovationskompetenzen auszubauen, Transferstrukturen nachhaltig zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu intensivieren.
Das Programm bleibt auch künftig ein zentraler Baustein der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird weiterhin dazu beitragen, den Wissens- und Technologietransfer in Deutschland nachhaltig zu stärken.
Quelle: Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
-
Die Nachfrage nach Schutzrechten des geistigen Eigentums für den deutschen Markt hat im vergangenen Jahr erneut deutlich zugenommen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte 2025 weitaus mehr Anmeldungen für Patente, Marken und Gebrauchsmuster als im Vorjahr. Die Zahl der Patentanmeldungen stieg um 4,7 Prozent auf 62.050, die der Markenanmeldungen sogar um 19,8 Prozent auf 96.328; Gebrauchsmusteranmeldungen nahmen um 19,3 Prozent auf 11.427 zu. Die Zahl der Designanmeldungen stieg um 5,9 Prozent auf 4.183. Erfreulich aus deutscher Sicht ist, dass inländische Anmelder zu dem Zuwachs im Patentbereich überdurchschnittlich stark beitrugen. 42.349 Anmeldungen kamen von inländischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie freien Erfinderinnen und Erfindern (+ 5,6 %), 19.701 Anmeldungen kamen aus dem Ausland (+ 2,8 %). Das DPMA zeigte sich abermals als sehr leistungsfähig und steigerte die Zahl abgeschlossener Eintragungs- und Prüfungsverfahren in fast allen Bereichen – bei Marken sogar im zweistelligen Prozentbereich.
„Der Schutz geistigen Eigentums hat hohe strategische Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und den Wohlstand in unserer Gesellschaft. Innovationen können ihr volles wirtschaftliches Potenzial nur entfalten, wenn sie geschützt werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es ein gutes Zeichen, dass der Schutz von Innovationen gerade für Unternehmen aus Deutschland weiter hohe Priorität hat“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Neben ihrer immensen wirtschaftlichen Bedeutung können Innovationen auch dabei helfen, gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Mit Schutzrechten bieten wir dafür einen enorm wichtigen Anreiz.“
Patentanmeldungen werden international in die Sektoren „Elektrotechnik“, „Instrumente“ (technischer Art), „Chemie“, „Maschinenbau“ und „Sonstige Gebiete“ eingeteilt. Den Sektoren werden Technologiefelder zugeordnet. Diese bestehen wiederum aus festgelegten technischen Unterklassen. Der anmeldestärkste Sektor beim DPMA war im vergangenen Jahr erneut der „Maschinenbau“ mit 24.338 Anmeldungen (+2,2 %). Darauf folgten die „Elektrotechnik“ (19.436, + 9,1 %), „Instrumente“ (9.376, + 1,9 %), „Chemie“ (4.613, +5,2 %) und „Sonstige Gebiete“ (3.895, -0,3%), in dem Bauwesen, Möbel, Spiele und weitere Konsumgüter zusammengefasst sind.
Innovationstreiber: Künstliche Intelligenz, Mobilfunk, Automatisierung
Hauptgrund für den weit überdurchschnittlichen Zuwachs in der Elektrotechnik (+ 9,1 %) ist eine starke Innovationstätigkeit bei Digitaltechnologien und in der Batterietechnik. Im anmeldestarken Technologiefeld „Computertechnik“ legten die Patentanmeldungen um 10,9 Prozent auf 3.679 zu. Dazu zählen unter anderem Erfindungen zur Bilddatenverarbeitung und zur Spracherkennung. Viele dieser Entwicklungen setzen Künstliche Intelligenz ein. Einen noch höheren Zuwachs verzeichnete das DPMA in der „Digitalen Kommunikationstechnik“ (+ 19,2 %), der 1.222 Anmeldungen zugeordnet wurden. Viele Erfindungen stehen hier in Zusammenhang mit den neuesten Mobilfunkstandards (5G/6G) und sind damit wichtig für die digitale Vernetzung in vielen Schlüsseltechnologien.Enormes Wachstum gab es im Technologiefeld „Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke“ (+ 59,7 %), in dem insgesamt 867 Anmeldungen eingingen. In diesen Bereich fallen beispielsweise Verfahren für die Energie- und Wasserversorgung, zur Fertigung und Produktion, zur Steuerung von Arbeitsabläufen oder für die Material- und Warenwirtschaft – meist mit dem Zweck, die betriebswirtschaftliche Effizienz zu steigern. Ein konkretes Beispiel ist die Kommunikation von Elektrofahrzeugen mit der Ladeinfrastruktur. Erfindungen für diesen Bereich verdoppelten sich auf fast 150. Die starke Zunahme wird in einigen Bereichen durch die neuen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz getrieben.
Alle Top-10-Anmelder aus der Automobilindustrie
Überdurchschnittlich stark zugenommen haben Anmeldungen im Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ (+ 7,5 %). Dieses umfasst die anmeldestärkste aller Unterklassen (H01M), in der Batterien und Brennstoffzellen zusammengefasst sind und die ebenfalls einen erheblichen Zuwachs verzeichnet (+ 13,4 %). Wichtigste Anmelder sind hier deutsche und ausländische Automobilhersteller und Zulieferer.Die Automobilindustrie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt im Patentbereich die anmeldestärkste Branche. Unter den Top-10-Anmeldern fanden sich im vergangenen Jahr wie schon in den Vorjahren ausschließlich Automobilhersteller und Zulieferer. Die Top-10 reichten zusammen rund 30 Prozent aller Patentanmeldungen ein. Auf Rang 1 lag die Robert Bosch GmbH mit 4.109 Anmeldungen. Darauf folgten die Mercedes-Benz Group AG (2.726) und die Bayerische Motoren Werke AG (2.553) auf den Plätzen 2 und 3.
Elektroantriebe weiterhin wachsender Innovationsbereich
Folglich war der „Transport“, in dem die Automobilindustrie die dominierende Anmelderschaft ist, mit 11.604 Anmeldungen (+ 3,9 %) wieder das mit Abstand anmeldestärkste Technologiefeld. Ein wachsender Innovationsbereich bleibt die Weiterentwicklung von Elektroantrieben und den damit zusammenhängenden Komponenten. Eine immer größere Rolle spielt auch die Entwicklung von Informations- und Unterhaltungssystemen im Auto (Infotainment). Die Unterklasse, in der unter anderem Instrumente im Auto erfasst werden, legte abermals deutlich zu. Entwickelt werden zum Beispiel neuartige Displays (Head-up-Displays) und Möglichkeiten, Instrumente in der Fahrerkabine über die Sprache und über Gesten zu steuern. Zudem nimmt die Zahl der Erfindungen zu, die den Benutzerkomfort im Auto erhöhen – zum Beispiel indem individuelle Fahrerprofile zur Individualisierung des Fahrzeugs gespeichert werden. Neben komfortorientierten Funktionen erfordern aber auch sicherheitsrelevante elektrische Komponenten, zum Beispiel für autonomes Fahren, innovative Lösungen für ausfallsichere Stromversorgungen im Auto. Auch dafür nimmt die Zahl der Erfindungen erheblich zu.Der Trend zu rückläufigen Erfindungen für Verbrennungsmotoren setzte sich nur eingeschränkt fort. Das dafür besonders einschlägige Technologiefeld „Motoren, Pumpen, Turbinen“ legte nach einigen Jahren des Rückgangs 2025 wieder um 2,8 Prozent zu. Zwar waren die Anmeldungen deutscher Unternehmen rückläufig, aus dem Ausland – besonders aus Japan und den Vereinigten Staaten – gingen aber deutlich mehr Anmeldungen ein als im Vorjahr.
Patentanmeldungen: Baden-Württemberg weiter vor Bayern
Das DPMA betrachtet auch die Verteilung der Patentanmeldungen auf die einzelnen Bundesländer. Im Länder-Ranking lag Baden-Württemberg mit diesmal 15.161 Anmeldungen (- 2,2 %) abermals auf Rang 1. Auf Rang 2 lag erneut Bayern, das deutlich auf 12.575 Anmeldungen zulegte (+ 10,6 %). Auf Rang 3 lag wie im Vorjahr Nordrhein-Westfalen mit 5.701 Anmeldungen (+ 6,7 %). Bezieht man die Anmeldungen auf die jeweilige Bevölkerungszahl, so liegt Baden-Württemberg mit 135 Patentanmeldungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor Bayern (95) und Niedersachsen (47). Das sind auch die Bundesländer, in denen die großen deutschen Automobilhersteller ihren Hauptsitz haben.Technische Erfindungen können auch mit Gebrauchsmustern geschützt werden. Diese bieten für Vorrichtungen und Apparate schnellen Schutz, werden im Gegensatz zum Patent allerdings vor der Eintragung nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Im Vergleich zu Patenten werden Gebrauchsmuster häufig von Privatpersonen angemeldet. Diese Anmeldegruppe hat besonders zu dem großen Zuwachs im vergangenen Jahr beigetragen. Gebrauchsmusteranmeldungen natürlicher Personen nahmen um 46,6 Prozent zu. Insgesamt stieg der Anteil der Anmeldungen natürlicher Personen um rund 5 Prozentpunkte auf 39,5 Prozent. Zudem stiegen die Anmeldungen von Unternehmen aus China stark an (+ 35,9 %).
Markenanmeldungen aus China um fast 200 Prozent gestiegen
Einer der Hauptgründe für den starken Anstieg im Markenbereich im vergangenen Jahr ist die mit 10.027 Anmeldungen sprunghaft gewachsene Nachfrage aus China (Vorjahr: 3.385 Anmeldungen, + 196,2 %). Deutlich zugenommen hat auch die Zahl der Anmeldungen aus den Vereinigten Staaten; diese lag bei 1.103 (Vorjahr: 549 Anmeldungen, + 100,9 %). Das spricht für eine deutliche Zunahme an Wirtschaftstätigkeit aus diesen beiden Ländern auf dem deutschen Markt. Auch die Nachfrage aus dem Inland nahm erheblich zu (+ 12,0 %). Was bei Marken zudem ins Gewicht fällt: Große Online-Handelsplattformen verlangen gewerbliche Schutzrechte, damit Anbieter auf der Plattform aktiv werden können.Bei jeder Markenanmeldung ist zu definieren, auf welche Waren- oder Dienstleistungsklassen sich der Schutz beziehen soll. Hier gab es von 2024 auf 2025 den stärksten Anstieg bei der Warenklasse 9 („Elektronische Apparate und Instrumente; Computerhardware; Software; optische Geräte“): Es waren 20.823 Anmeldungen, in denen diese Klasse beansprucht wurde, ein Plus von 38,9 Prozent. Über alle Waren- und Dienstleistungsklassen hinweg stellt das DPMA fest, dass „KI“ oder „AI“ (für Künstliche Intelligenz, beziehungsweise englisch: Artificial Intelligence) besonders häufig Bestandteil von angemeldeten Wortmarken oder Wort-Bild-Marken ist.
Wie bei Patenten untersucht das DPMA auch, wie sich Markenanmeldungen auf die Bundesländer verteilen. Dabei stehen ebenfalls die bei Patenten genannten Bundesländer auf den ersten drei Plätzen – allerdings in umgekehrter Reihenfolge: Mit großem Abstand führt Nordrhein-Westfalen mit 24.499 vor Bayern mit 12.316 und Baden-Württemberg mit 9.249 Anmeldungen. Rechnet man auf die jeweilige Bevölkerung um, liegt Hamburg mit 185 Markenanmeldungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf Rang 1. Es folgen Berlin (144) und Nordrhein-Westfalen (136) auf den Rängen 2 und 3.
3D-Druck spielt wichtige Rolle für Designschutz
Im Designbereich ist die Anmeldeentwicklung differenziert zu betrachten: Eine Designanmeldung kann bis zu 100 Einzeldesigns umfassen. Da Anmeldungen im Schnitt weniger Einzeldesigns enthielten, steht dem Anstieg der Anmeldungen ein leichter Rückgang der darin angemeldeten Designs entgegen. Die Zahl der angemeldeten Designs sank von 2024 auf 2025 leicht um 1,5 Prozent auf 29.687. Stärkster Bereich ist Klasse 6 (Möbel; plus 8,2 Prozent). Was Trends anbelangt, zeigen sich in einigen Klassen erhöhte Anmeldezahlen zu Vorprodukten von 3D-gedruckten Erzeugnissen.Gute Leistungsbilanz des Amts für 2025
Das Deutsche Patent- und Markenamt blickt auf eine gute Leistungsbilanz für 2025 zurück: Die Patentprüferinnen und -prüfer schlossen 45.839 Prüfungsverfahren ab (+ 1,3 %). Erfreulich ist vor allem die hohe Zahl (24.475) erteilter Patente (+ 2,2 %). In 21.364 Fällen wurde kein Patent erteilt – weil die Prüferinnen und Prüfer die Anmeldung zurückwiesen, die Anmelder sie zurücknahmen oder fällige Gebühren nicht gezahlt wurden. Die Erteilungsquote lag damit bei 53,4 Prozent.Im Markenbereich schloss das DPMA 82.542 Eintragungsverfahren ab (+ 10,2 %), 55.863 davon mit Eintragung einer Marke ins Register. Hinzu kommen 27.161 Designs in abgeschlossenen Eintragungsverfahren (- 11,5 %) und 10.838 Abschlüsse bei Gebrauchsmustereintragungsverfahren (+ 9,2 %). In 9.750 Fällen trugen wir dabei Gebrauchsmuster ins Register ein.
Haushalt: DPMA erzielt steigende Einnahmen
Das DPMA schloss 2025 mit einem Überschuss von 232,6 Millionen Euro ab, der 1,8 Prozent höher ausfiel als im Vorjahr und dem Bundeshaushalt zugutekommt. Die Einnahmen, fast komplett aus Gebühren, lagen bei 531,9 Millionen Euro (+ 7,6 %). Die Ausgaben lagen bei 299,3 Millionen Euro (+ 12,5 %).
Weitere Zahlen, Infografiken und Videos finden Sie auf unseren Statistikseiten.Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt
IHK-Ansprechpartnerin
Elfriede Eberl -
Die Zusammenarbeit zwischen dem ZIM und dem kanadischen Förderprogramm NRC IRAP wird fortgesetzt: Die 17. gemeinsame Ausschreibung für internationale FuE Kooperationsprojekte ist geöffnet und läuft bis zum 19.06.2026. Ziel der Ausschreibung ist es, innovative KMU auf beiden Seiten bei gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen.
Mehr erfahren
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie -
Am 11. Juni 2026 findet der Innovationstag Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erneut statt. Rund 300 Ausstellende präsentieren in Berlin ihre Projekte, Technologien und Ideen, die durch die themenoffene Innovationsförderung des BMWE entstanden sind.
Quelle: AiF Projekt GmbH
-
Seit 2008 berät die EFI die Bundesregierung mit einem jährlichen Gutachten mitsamt Empfehlungen zur Stärkung des Innovationsstandortes. Das aktuelle Jahresgutachten fokussiert sich auf Innovationen im Mittelstand, Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem sowie die Stärkung von KI. Auch die Hightech Agenda und sicherheitsrelevante Innovationen werden begutachtet. Die DIHK kommentierte das aktuelle EFI-Jahresgutachten.
Mehr erfahren
Wissenswertes aus EUROPA und der Welt
EUROPA-
Innovative Lösungen – insbesondere von Start-ups, Scale-ups und KMU – sollen deutlich schneller und flexibler zur Einsatzreife gebracht werden. Auch soll das Instrument AGILE die grenzüberschreitende Kooperation von Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigungsinnovationen erleichtern.
Mehr erfahrenQuelle: DIHK
-
In ihrem jährlichen Binnenmarkt-Bericht sieht die Europäische Kommission beim Thema Innovation Fortschritte bei der Forschung – Unternehmen stoßen bei Skalierung, Digitalisierung und Fachkräften aber noch an Grenzen.
Quelle: DIHK
Ansprechpartnerinnen
-
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer
- elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335-1431
-
Webcode: N2140