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IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 08|2026

Erschienen am 03.06.2026

Jetzt bewerben: Exportpreis Bayern 2026

Nutzen Sie die Chance, Ihre Erfolgsgeschichte sichtbar zu machen - der Exportpreis Bayern zeichnet kleine und mittlere Unternehmen aus, die mit Innovationskraft und Engagement internationale Märkte erschließen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr Sichtbarkeit und starke Öffentlichkeitswirkung
  • Zugang zu wertvollen Netzwerken und Kontakten
  • Neue Impulse für Ihr internationales Wachstum

Bewerben können sich Firmen aus den Kategorien:

  • Industrie
  • Handel
  • Handwerk
  • Dienstleistung
  • Gesnussland

Bereits die Teilnahme lohnt sich – mit überschaubarem Aufwand können Sie wertvolle Aufmerksamkeit für Ihr Unternehmen gewinnen. Das bestätigen auch bisherige Preisträger aus Mittelfranken, wie z. B. Mangelberger Elektrotechnik GmbH in Roth, Aschoff Solar GmbH in Petersaurach, Weatherdock AG in Nürnberg oder Clearaudio electronic GmbH in Erlangen.

Jetzt bewerben:
www.exportpreis-bayern.de

📅 Bewerbungsschluss: 31. Juli 2026

 

EU: Zweite Eurochambres-Umfrage zur EU-Erweiterung – Machen Sie mit!

Die Eurochambres-Umfrage zum Thema Erweiterung geht in die zweite Runde - mit einem Novum: diesmal können sich Unternehmen aus der EU direkt beteiligen. 

Worum geht es? 
Im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen sind die Beitrittskandidaten verpflichtet, den EU-Acquis (die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Pflichten, die das EU-Recht bilden) zu übernehmen, sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, diesen wirksam anzuwenden und durchzusetzen, sowie die wirtschaftlichen und strukturellen Reformen umzusetzen, die erforderlich sind, damit die Länder die Beitrittsbedingungen erfüllen können. Dieser Prozess wird direkte Auswirkungen auf die Unternehmen haben, sowohl innerhalb der EU als auch in den Beitrittskandidatenländern. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Entscheidungsträger die Perspektiven der Wirtschaft umfassend verstehen. Vor diesem Hintergrund startet Eurochambres die zweite Auflage seiner Umfrage zur Erweiterung. Die erste Auflage, die 2024 veröffentlicht wurde, fand breite Zustimmung, und Eurochambres hofft, dass diese neue Auflage die Stimme der Wirtschaft in der Erweiterungsdebatte weiter stärken wird. 

Was passiert mit den Ergebnissen? 
Die Ergebnisse der Umfrage werden in einem Bericht zusammengefasst, der in der gesamten EU sowie in den Beitritts- und potenziellen Beitrittsländern weit verbreitet wird. Wie bereits bei der ersten Ausgabe wird Eurochambres im Dezember 2026 in Brüssel eine hochrangige Konferenz organisieren, auf der Vertreter der europäischen Institutionen und der Wirtschaft sowohl aus der EU als auch aus den Beitritts- und potenziellen Beitrittsländern zusammenkommen, um die Ergebnisse vorzustellen und die Chancen und Herausforderungen der EU-Erweiterung zu erörtern. 
Hier finden Sie den Fragebogen.

Teilnahmemöglichkeit bis 17. Juli 2026

Quelle: DIHK

UK: Freihandelsabkommen mit Golfkooperationsrat (GCC) abgeschlossen

Das Vereinigte Königreich hat als erstes G7‑Land am 20. Mai 2026 ein Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat (GCC) abgeschlossen. Das Abkommen muss noch unterzeichnet werden und anschließend die Ratifizierungsverfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann. 

Zollabbau
Im Warenhandel sieht das Abkommen einen umfassenden Zollabbau vor: Der GCC liberalisiert 90 Prozent seiner Tariflinien innerhalb von zehn Jahren, während Zölle auf rund 93 Prozent der britischen Exporte abgeschafft werden. Ein Großteil der Liberalisierung erfolgt mit Inkrafttreten des Abkommens. Für einzelne Waren gelten Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren. Während dieser Fristen dürfen bestehende Zölle nicht erhöht werden.

Der Zollabbau umfasst mehrere Schlüsselbranchen, darunter:

  • Industriegüter, zum Beispiel Maschinen, Elektronik und Luftfahrtteile, mit sofortigem Zollabbau
  • Automobilsektor: Für 90 Prozent der derzeitigen Autoexporte in den GCC, einschließlich Hybridfahrzeugen, entfallen die Zölle mit Inkrafttreten vollständig. Für Elektrofahrzeuge und Batterien erfolgt der Zollabbau schrittweise und wird innerhalb von zehn Jahren vollständig umgesetzt.
  • Life Sciences und Medizintechnik
  • Konsumgüter, zum Beispiel Kosmetik, Parfüm und persönliche Pflegeprodukte
  • Agrar- und Lebensmittel: Zollsenkungen ab Inkrafttreten für viele Produkte, zum Beispiel Käse, Schokolade und Fisch

Für Tariflinien, die erst fünf oder zehn Jahre nach Inkrafttreten liberalisiert werden, dürfen die GCC-Zölle bis zu ihrer vollständigen Abschaffung nicht erhöht werden.

Der GCC ist eine Zollunion der Mitgliedstaaten Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emirate mit einem gemeinsamen Außenzoll von fünf Prozent für die meisten Güter. Dieser Zollsatz soll grundsätzlich einheitlich gelten. Einige Mitgliedstaaten erheben jedoch für bestimmte Waren höhere Zölle.

Ursprungsregeln
Die Ursprungsregeln knüpfen den Präferenzzugang an klare Kriterien: Waren müssen entweder vollständig im Vereinigten Königreich oder im GCC gewonnen oder ausreichend be‑ bzw. verarbeitet sein. Zugleich ermöglichen die Regeln die Nutzung internationaler Lieferketten, sofern die Ursprungsanforderungen erfüllt sind; nur tatsächlich präferenzberechtigte Waren profitieren von Zollvorteilen. Zudem werden vereinfachte Nachweisverfahren einschließlich Selbstzertifizierung durch Exporteure eingeführt.

Quelle: gtai

Ukraine: eigene "SVI Connect" gestartet

Die AHK Ukraine hat eine neue Datenbank gestartet, in der sich kooperationswillige deutsche Unternehmen mit Intresse an Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eintragen können. 130 Firmen haben bereits ihren Kooperationswunsch bekundet. Ziel der AHK Ukraine ist es, die Unternehmen mit ukrainischen Rüstungsfirmen zusammenbringen, damit Joint Ventures für ukrainische Produktion in Deutschland entstehen können. Wenn Sie eine Firma vertreten, die genug Kapazität und Know-How in eine Kooperation einbringen kann, dann tragen Sie sich in die Datenbank „Erfassung zur Partnersuche im ukrainischen Verteidigungssektor“ ein.

Quelle: AHK Ukraine

Algerien: Neue Vorgabe für Importabwicklung

Versand nach Algerien nur nach erfolgter Domizilierung möglich – Neue Vorgaben verpflichten algerische Importeure, die Bankdomizilierung vor dem Versand der Ware aus dem Ausland abzuschließen. 

Die algerische Zentralbank hat mit der Mitteilung Nr. 01/DGC/2026 vom 14. Mai 2026 neue Vorgaben für die Importabwicklung eingeführt. Künftig ist jede Einfuhr von Waren an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden. Der Versand durch den ausländischen Lieferanten darf erst erfolgen, nachdem die Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank registriert (domiziliert) wurde.

Was deutsche Exporteure beachten sollten:

  • Sicherstellen, dass das Datum auf Transport- und Versanddokumenten nach dem Datum der Bankdomizilierung liegt
  • Versand erst nach erfolgter Domizilierung veranlassen
  • Beachten: Wird die Ware vor der Domizilierung versendet, dürfen algerische Banken den Vorgang grundsätzlich nicht akzeptieren; Ausnahmen gelten nur in begründeten Einzelfällen
  • Enge Abstimmung mit dem algerischen Geschäftspartner, um Verzögerungen oder Zurückweisungen zu vermeiden.

Die Regelung gilt nicht für Waren, die bereits vor Veröffentlichung der Mitteilung versandt wurden. Maßgeblich ist das Datum im jeweiligen Transportdokument.

Quelle: gtai

UK: Carnet Ländermerkblatt

Die Aktualisierung des Ländermerkblattes umfasst Hinweise im Zusammenhang mit der Abfertigung von digitalen Carnets im Vereinigten Königreich. 

Ab dem 1. Juni 2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:

Flughäfen

• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf

ihrem Smartphone bereithalten

• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen

Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)

• Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)

• Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen

Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.

Das Ländermerkblatt für das Vereinigte Königreich wurde entsprechend angepasst (PDF, nicht barrierefrei, 153 KB).

Quelle: DIHK

Welt: Unsichtbare Handelshemmnisse – die Kosten nichttarifärer Maßnahmen

Zölle, Mindestpreise, Standards: Handelshemmnisse schränken den Austausch auf internationaler Ebene ein. Nichttarifäre Handelshemmnisse sind all die Maßnahmen, die nicht in Listen oder Zolltarifen geführt werden und ausländischen Teilnehmern den Zugang zum inländischen Markt erschweren. Aufgrund ihrer Intransparenz lassen sich nichttarifäre Maßnahmen nur schwer erfassen und setzen zudem den Preismechanismus außer Kraft. Aufgrund dieser negativen Gründe spricht die WTO ein Verbot nichttarifärer Maßnahmen aus (Art. XI GATT).

In der 6. GATT-Zollrunde (Tokio-Runde in der Zeit 1973-1979) wurden folgende Maßnahmen als nichttarifäre Hemmnisse eingestuft, wobei sich immer wieder neue Arten und Gruppen bilden:

  • Mengenmäßige Beschränkungen;
  • Subventionen und Ausgleichssteuern;
  • Technische Handelshemmnisse (Normen, Herkunftsbezeichnungen);
  • Importdokumente, Formalitäten und Verwaltungsverfahren;
  • Beteiligung des Staates am Handel (staatliche Auftragsvergabe).

Quoten beschränken den Markt

Gerne greifen Staaten auf die Importquote zurück, um die Menge eines ausländischen Produktes auf dem inländischen Markt zu beschränken. Das relative Angebot wird folglich um das inländische Angebot zuzüglich der Importquote beschränkt, was eine Preissteigerung zur Folge hat. Da der Staat durch die Mengenbegrenzung keinerlei Einnahmen generiert, stellt sich das Land hierbei deutlich schlechter als bei der Auferlegung von Zöllen.

Die Exportbeschränkung stellt ebenfalls eine Verpflichtung dar, eine bestimmte Menge nicht zu überschreiten. Dabei verpflichtet sich der ausländische Anbieter, nur die vereinbarte Menge zu liefern und nicht darüber hinauszugehen. 

Vorschriften und Standards jeglicher Art sind gerne genutzte nichttarifäre Maßnahmen, fordern jedoch eine stringente und zumeist kostspielige Umsetzung. Viele Unternehmen können die hohen Standards nicht oder nur mit Aufwendung hoher Kosten einhalten beziehungsweise umsetzen. Dies kann schließlich dazu führen, dass die Unternehmen nicht länger wettbewerbsfähig sind, weil sie entweder die Standards nicht einhalten können oder die Umsetzungskosten auf die Produkte umlegen und somit Produkte zu höheren Preise anbieten als die Konkurrenz.

Quelle und vollständiger Bericht: gtai

Webcode: N2217