Schneller in Deutschland
Wie können Unternehmen internationale Fachkräfte leichter einstellen? Für Firmen in Schwabach und im Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es dazu nun Beratung aus einer Hand: Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat mit ihnen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet: Die Ausländerbehörden werden örtliche Betriebe gemeinsam mit dem „IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte“ (FiF) beraten.
Weil viele Unternehmen ihren Blick bei der Personalsuche auch ins Ausland richten, berät die IHK bei Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung und insbesondere zum sogenannten „beschleunigten Fachkräfteverfahren“. Die Zusammenarbeit von IHK-Firmenservice und Ausländerbehörden soll nicht zuletzt dazu beitragen, die ausländerrechtlichen Verfahren zu beschleunigen. Der IHK-Firmenservice hatte bereits mit mehreren Kommunen solche Kooperationsvereinbarungen geschlossen (Stadt Nürnberg, Nürnberger Land, Stadt und Landkreis Fürth, Stadt Erlangen, Landkreis Roth). Nach Worten von IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch sind in den letzten Jahren über 360 Unternehmen beraten und bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte begleitet worden.
Hintergrund der Kooperationen von IHK und Ausländerbehörden: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten war, bietet Unternehmen erweiterte Möglichkeiten, Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und Nicht-EWR-Staaten zu rekrutieren. Eingeführt wurde damit auch ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Dadurch können Personen aus Drittstaaten das erforderliche Visum schneller erhalten. Beschleunigt werden sowohl die Anerkennung des ausländischen Abschlusses als auch die Terminvergabe und Visumsausstellung bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland. Ziel ist es, dass die aufenthaltsrechtlichen Verfahren für die Unternehmen und Fachkräfte schneller und transparenter abgewickelt werden.
Wie läuft die Beratung für Unternehmen ab?
Die IHK übernimmt im Rahmen der Kooperationen im engen Austausch mit der Ausländerbehörde die Beratung der Unternehmen. Die Behörde weist wiederum auf die Beratung durch die IHK hin. Die IHK berät binnen drei Tagen nach Anfrage die Unternehmen darüber, ob das beschleunigte Verfahren Anwendung finden kann, wie das Verfahren abläuft, was es kostet und wie die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erreicht werden kann. Die IHK führt alle für das Vorhaben notwendigen Unterlagen zusammen und füllt gemeinsam mit dem Unternehmen die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus, um die Zustimmung der Bundesagentur einzuholen. Die gesammelten notwendigen Unterlagen gehen dann direkt von der IHK an die Ausländerbehörde.
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Dr. Addis Mulugeta
Projektleiter IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte | Welcome Desk
Webcode: N683