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Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Bayern wegen Niedrigwassers erneut verlängert

Erschienen am 08.10.2026

Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lastkraftwagen nach § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO wird zur Bewältigung der Auswirkungen des anhaltenden Niedrigwassers auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen bis einschließlich 25. Oktober 2026 verlängert.

Mit der Aussetzung soll dem Transportgewerbe ermöglicht werden, aufgrund der eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf den Binnenwasserstraßen notwendige zusätzliche Transporte auf der Straße durchzuführen. Damit soll die Versorgung der Wirtschaft und die Aufrechterhaltung wichtiger Lieferketten unterstützt werden.

Die Verlängerung gilt bis einschließlich Sonntag, 25. Oktober 2026. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass die entsprechenden Transporte auch an Sonn- und Feiertagen weiterhin durchgeführt werden können, soweit die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung erfüllt sind.

Die amtliche Veröffentlichung ist im Bayerischen Ministerialblatt abrufbar.

Webcode: N2475