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Mit Exportkreditgarantien sichert die Bundesregierung Risiken auf schwierigen Auslandsmärkten ab. Für dieses Instrument der Außenwirtschaftsförderung („Hermes deckungen“), das von Euler Hermes abge wickelt wird, wurde nun das „flex & cover“ Verfahren eingeführt. Es soll die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragsverfahren vereinfachen.

Bisher wurde die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts, für das eine Ex portkreditgarantie beantragt wurde, in erster Linie am Warenursprung festgemacht. Mit „flex & cover“ wird die Förde rungswürdigkeit von Ausfuhrgeschäften jetzt anhand des Beitrags bemessen, den ein Unternehmen für die Wertschöpfung am Standort Deutschland leistet (Krite rien u. a. Forschungs- und Entwicklungs aktivitäten, Höhe der Investitionen, Anzahl der Beschäftigten und Ausbildungsplätze in Deutschland sowie Sourcing und Wert schöpfung im Inland). Kann der Exporteur nachweisen, dass er einen bedeutenden Beitrag zur deutschen Wertschöpfung leistet, erhält er den „flex & cover“-Status. Das bedeutet, dass er nicht für jede Auslandstransaktion einzeln Nachweise er bringen und nicht jedes Mal auf die Be willigung warten muss. Damit haben die Unternehmen mehr Planungssicherheit, wenn sie Geschäfte anbahnen und Ange bote erstellen. Außerdem werden sie von überflüssigen Antragsverfahren entlastet. Wichtig ist allerdings, dass bei Geschäften mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro sowie bei bestimmten Kostenarten mögli cherweise weiterhin besondere Prüfungen oder Nachweise erforderlich sind. 

In der Regel gilt der „flex & cover“-Status für drei Jahre, anschließend kann der Exporteur eine Verlängerung beantragen. Einmal im Jahr sprechen der Exporteur und der Firmenberater von Euler Hermes über die Erfahrungen und prüfen, ob sich wesentliche Änderungen beim Exporteur ergeben haben. 

https://www.exportkreditgarantien.de/de

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