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Limited mit Vorteilen und Fallstricken

Die englische „private limited company“ („Limited“) sorgt für Wirbel und Rechtsunsicherheit. Die Meinungen bei Rechtsexperten und Wirtschaft sind gespalten. Die IHK informiert mit einer Veranstaltung am Mittwoch, 19. Juli 2006, für welche Art von Geschäften die Limited überhaupt eine geeignete Gesellschaftsform darstellt und welche Folgen die Gründung für Betroffene und Dritte hat.

Denn nicht selten werden die propagierten Vorteile - wie eine schnelle, kostengünstige Gründung - durch offenkundige Nachteile überlagert. Der nicht immer einfache Umgang mit dem englischen Gesellschaftsrecht wird genauso beleuchtet wie die Anforderungen, die die deutschen Behörden an die Errichtung der englischen Gesellschaft bzw. die hierzu in Deutschland zu errichtende Zweigniederlassung stellen. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung nimmt der IHK-Geschäftsbereich Recht | Steuern unter Tel. 0911/1335-429 entgegen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2006, Seite 25

 
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