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Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Spätestens bis 31. März 2009 müssen diese sogenannten beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten für 2008 der für sie zuständigen Arbeitsagentur anzeigen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass dieser Termin nicht verlängert werden kann.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben Anfang Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm "Rehadat-Elan" auf CD-ROM erhalten. Das Programm kann auch unter www.rehadat-elan.de heruntergeladen werden. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, müssen der Arbeitsagentur ihre Daten melden.

Externer Kontakt: Agentur für Arbeit Nürnberg, Tel. 0911/529-2632 oder -2213
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2009, Seite 30

 
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