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Betrugsfälle

Schwindel mit Adressbüchern

Erfolg im Kampf gegen unseriöse Adressbuchverlage: Formulare des Anbieters GWE GmbH wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf für unzulässig erklärt.

Die Richter bestätigten damit am 14. Februar 2012 ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Formulare, mit denen die GWE Unternehmen zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis locken will, sind nach Auffassung der Richter irreführend, intransparent und damit wettbewerbswidrig. Das Gericht verurteilte damit Geschäftsmodelle, die auf die Unaufmerksamkeit der Adressaten spekulieren. Auch bei der IHK gehen täglich mehrere Beschwerden von betroffenen Unternehmen ein. Die Klage gegen das Unternehmen hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) eingereicht, dem auch die IHK angehört.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2012, Seite 17

 
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