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Internet

Prüfung von Firmen-Domains

Domain © Gajus / Thinkstock.com

Es wird eng im Internet: Unternehmen haben es immer schwerer, für ihren Web-Auftritt ihre Wunsch-Domain zu erwerben – die meisten prägnanten Adressen sind bereits vergeben.

Daher hat Icann – die Organisation, die weltweit die Zuordnung von numerischen IP-Adressen und Domain-Namen verwaltet – in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Top-Level-Domains (Domain-Endungen) eingeführt. Aktuell stehen so aussagekräftige Endungen wie .cafe, .catering, .events, .florist, .gratis, .hotel, .immo, .reisen oder .taxi zur Verfügung. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Möglichkeiten, einen kurzen und prägnanten Domain-Namen zu registrieren.

Eine Sonderstellung nimmt die Domain-Endung .gmbh ein, die seit 2016 verfügbar ist. Voraussetzung für ihre Nutzung ist, dass das Unternehmen tatsächlich in der Rechtsform einer GmbH firmiert und im Handelsregister eingetragen ist. Dies wird bei der Registrierung auch geprüft. GmbHs existieren außer in Deutschland noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, weshalb die Domain .gmbh ausschließlich für diese Länder vergeben wird.

Die Suche nach einem Firmennamen und nach einer ansprechenden Domain für den Auftritt im Web ist rechtlich nicht so unkompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Gründer sollten sich deshalb mit der IHK in Verbindung setzen, bevor sie die Entscheidung über den Firmennamen und die Rechtsform treffen, in der sie am Markt auftreten wollen. Die IHK prüft die firmenrechtliche Zulässigkeit, damit bei der Eintragung in das Handelsregister und der Registrierung der Domain alles glattgeht.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2017, Seite 23

 
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