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Gewerbeordnung

IHK München ist neue Aufsichtsstelle

Für bayerische Gewerbetreibende, die als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer tätig sind, ändert sich die zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsstelle: Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 1. Januar 2020 die Aufgabe als zentrale Stelle für alle Gewerbetreibenden mit Hauptniederlassung in Bayern (mit Ausnahme IHK-Bezirk Aschaffenburg).

Bereits bestehende Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) gelten unverändert weiter. Wer ab dem kommenden Jahr eine Erlaubnis für eines der genannten Gewerbe beantragen will, muss sich nun jedoch an die Münchener IHK wenden.

Wichtig für alle Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, die einen Internet-Auftritt haben: Sie müssen ab dem 1. Januar 2020 ihr Impressum anpassen und dort die Münchner IHK als Aufsichtsbehörde nennen (Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de).

 

Externer Kontakt:

IHK für München und Oberbayern
Tel. 089 5116-2123
madeleine.mortier@muenchen.ihk.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2019, Seite 13

 
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