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BAFA-Merkblatt

Brexit und Exportkontrolle

Seit 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich beim Export als Drittland. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich die Exportkontrollvorschriften für Lieferungen an Drittländer gelten.

Dadurch entstehen neue Genehmigungspflichten, zum Beispiel bei der Lieferung von Dual-Use-Gütern in das Vereinigte Königreich. Das Merkblatt "Brexit und Exportkontrolle" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften nach dem Brexit.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2021, Seite 21

 
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