Telefon: +49 911 1335-1335

Steuerliche Forschungsförderung

Antrag beim Finanzamt jetzt möglich

Biochemie Wissenschaftlerin Labor © sanjeri/GettyImages.de

Seit 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal "mein Elster" oder über den Steuerberater beantragen.

Wer von der Forschungszulage profitieren möchte, muss zunächst eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchgeführt wird. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen bei der sogenannten "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (www.bescheinigung-forschungszulage.de).

Forschende Unternehmen haben einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gefördert – und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung sollen dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten. Maximal können Kosten in Höhe von zwei Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500 000 Euro jährlich. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar vier Mio. Euro jährlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu einer Mio. Euro pro Jahr möglich ist. Die Forschungszulage wird nicht gesondert ausgezahlt, sondern mit der nächsten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer verrechnet. Daher ist es hilfreich, den Antrag auf Forschungszulage möglichst zeitnah und idealerweise vor der Abgabe der Steuererklärung zu stellen. Ergibt die Steuerklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt. Das dürfte nicht zuletzt für forschungsintensive Start-ups von Interesse sein.

Zwar müssen dem Finanzamt bei der Beantragung der Forschungszulage keine Belege beigefügt werden, es ist aber mit Blick auf mögliche Betriebsprüfungen sehr ratsam, aufgewendete Stunden für eingereichte FuE-Vorhaben zu dokumentieren. Für die Dokumentation der förderfähigen Personalkosten hat das Bundesministerium der Finanzen einen Muster-Stundenzettel sowie eine ausführliche FAQ-Liste veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de / Suchbegriff "Forschungszulage" eingeben).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2021, Seite 26

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick