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Innovationsförderung

Gutes Geld für gute Ideen

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Der Freistaat Bayern fördert den Mittelstand mit einer Reihe von Innovationsprogrammen. Ein Ausschnitt der Förderungen.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben, gibt es zahlreiche Förderprogramme von EU, Bund und Ländern. In den Genuss der Förderung kommen in der Regel Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern. Darüber hinaus können auch Unternehmensgründungen, Forschungseinrichtungen, das Handwerk oder die freien Berufe berücksichtigt werden. Die Projekte, die für eine Förderung in Frage kommen, müssen in aller Regel technologieorientiert sein und einen klaren FuE-Bezug haben. Im Folgenden eine Auswahl der Innovationsförderprogramme des Freistaats Bayern, die sich an den Mittelstand richten:

Innovationsgutschein Bayern: Mit diesem Programm sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder anderen innovativen Unternehmen herangeführt werden. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in Bayern, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Mio. Euro haben. Gefördert werden ausschließlich externe Leistungen. Die Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten: Der „Innovationsgutschein Standard“ unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. deren wesentliche Verbesserung. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen zwischen 4 000 und 30 000 Euro. Der „Innovationsgutschein Spezial“ eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (z. B. durch eine Universität oder Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Kosten liegen zwischen 30 000 und 80 000 Euro.

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU): Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen. Die Gründer müssen das Ziel haben, ein neues Produkt oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lässt. Antragsberechtigt sind Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen, sowie technologieorientierte Unternehmen, die nicht älter als sechs Jahre sind und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Gefördert werden FuE-Vorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken. Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen (Konzeptphase für die Unternehmensgründung bzw. Durchführung eines Entwicklungsvorhabens). Für die beiden Phasen sind Förderungen von 35 bzw. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Es sind also auch Eigen- bzw. Fremdmittel des Unternehmens nötig, um das Vorhaben zu finanzieren.

Bayerisches Technologieförder-Programm (BayTP+): Dieses Programm unterstützt FuE-Vorhaben von Unternehmen, die technologisch neue oder deutlich verbesserte Produkte und Produktionsverfahren entwickeln möchten. Die Förderung von der konzeptionellen Idee bis zu einem ersten Prototyp erfolgt weitgehend branchenunabhängig und technologieoffen. Vorhaben mit Software-Schwerpunkt können jedoch nur gefördert werden, wenn es sich um eine industrielle Anwendung handelt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 400 Beschäftigten. Größere Unternehmen können gefördert werden, wenn das FuE-Vorhaben von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern ist. Je nach Art des Projekts gibt es verschiedene Höchstgrenzen für die Zuschüsse.

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP): Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in der industriellen Forschung kann mit dem BayVFP gefördert werden – und zwar in den Handlungsfeldern „Digitalisierung“, „Life Science“, „Materialien und Werkstoffe“ und „Mobilität“. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf Projekte gelegt, bei denen diese Handlungsfelder verknüpft sind. Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe („Calls“) für die jeweiligen Themenfelder, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden.

Info zu den einzelnen Programmen beim „Projektträger Bayern“:

www.bayern-innovativ.de/beratung/ptb/seite/projekttraeger-bayern

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2022, Seite 40

 
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