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Ausländische Fachkräfte

IHK sorgt für schnelle Verfahren

Grafik_Fachkräfte © NicoElNino/GettyImages.de

Mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, wurde die Einwanderung von qualifizierten Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert.

Eine wesentliche Neuerung war das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“, mit dem die ausländerrechtlichen Verfahren vereinfacht und verkürzt wurden. Neu war auch, dass nun nicht mehr geprüft werden muss, ob es im Inland geeignete Bewerber für die freie Stelle gibt. Außerdem ist die Einwanderung nicht mehr auf akademische Berufe beschränkt, man kann auch mit einem qualifizierten Berufsabschluss nach Deutschland kommen, um zu arbeiten. Trotz dieser Erleichterungen sind die Verfahren nach wie vor sehr komplex, sodass viele Arbeitgeber Unterstützung bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten benötigen. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat deshalb den „IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte“ eingerichtet, der seit zwei Jahren bei den Verfahren unterstützt.

Die IHK begleitet die Unternehmen bei der Abwicklung und trägt damit dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen. Dies gelingt auch deswegen, weil sie Kooperationsvereinbarungen mit sechs Ausländerämtern geschlossen hat (Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen, Stadt Fürth, Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Fürth, Landkreis Roth). Die IHK-Experten unterstützen u. a. beim Ausfüllen der Formulare, bei Fragen zu den benötigten Unterlagen und bei der Korrespondenz mit den zuständigen Stellen (z. B. Ausländerämter, Agentur für Arbeit).

Addis Mulugeta, der den IHK-Firmenservice koordiniert, bestätigt, dass der Beratungsbedarf der Unternehmen weiterhin groß ist. Im vergangenen Jahr hätten rund 125 Unternehmen trotz Corona dieses Angebot genutzt, sodass auch dank der guten Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden zahlreiche dringend benötigte Fachkräfte mithilfe des beschleunigten Verfahrens nach Mittelfranken einreisen konnten.

Christian Teufel, Geschäftsführer der Tracona GmbH in Nürnberg, ist einer der Unternehmer, der sich an die IHK gewandt hatte. Er wollte einen jungen iranischen Elektroingenieur für sein Handels- und Beratungsunternehmen nach Deutschland holen. Schon beim ersten Schritt (Überprüfung seiner Qualifikationen auf die Konformität mit dem entsprechenden deutschen Abschluss) sei der Firmenservice behilflich gewesen. Auch der direkte Kontakt zur Arbeitsagentur und zur Stadt Nürnberg habe das Verfahren deutlich erleichtert. „Ich kann die Beratung durch die IHK jedem Unternehmen uneingeschränkt weiterempfehlen, das mit den komplexen administrativen Vorgängen nicht regelmäßig befasst ist oder keine eigene Expertise in diesem Verwaltungsbereich hat“, so Teufels Fazit.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2022, Seite 26

 
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