Seit 1. Januar 2023 sind Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrweg-Alternative anzubieten.
Diese Vorgabe gilt sowohl für Speisen als auch für Getränke. Nürnbergs Umweltreferentin Britta Walthelm und Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas organisierten im November 2022 eine digitale Informationsveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie, die unter mehrweg.nuernberg.de abrufbar ist. Bis ins Frühjahr sind die im Digitalen vorgestellten Mehrwegsysteme bei einer kleinen Ausstellung im "Haus der Wirtschaft" der IHK auch "real" zu sehen. Die Ausstellung kann im Atrium des IHK-Gebäudes zu den üblichen Öffnungszeiten besichtigt werden.