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Corona-Hilfen

Schlussabrechnungen stehen an

Unternehmen und Selbstständige aus Bayern, denen im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe gewährt wurde, haben Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München erhalten.

Das Schreiben erinnert an die Schlussabrechnung der erhaltenen Soforthilfen. Dabei geht es insbesondere um die Prüfung, wie groß der Liquiditätsengpass der Betriebe in den ersten Monaten der Corona-Pandemie (März bis Mai 2020) tatsächlich gewesen ist. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung läuft am 30. Juni 2023 aus.

Über den im Schreiben abgedruckten Link oder QR-Code gelangt man zur Online-Plattform, über die man das Ergebnis der Überprüfung an die Behörden melden kann. Wenn die Engpässe geringer als erwartet ausgefallen sind, müssen eventuell Rückzahlungen geleistet werden. Wichtiger Aspekt dabei: Personalkosten werden nicht anerkannt, weil die Unternehmen laut Bayerischem Wirtschaftsministerium von März bis Mai 2020 die Möglichkeit gehabt hätten, hohe Personalkosten durch Kurzarbeitergeld zu senken. Die Betriebe müssen über die Plattform dokumentieren, dass sie eventuell zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat auf der Webseite www.soforthilfecorona.bayern weitere Informationen veröffentlicht (u. a. Berechnungshilfe, Kontaktdaten der Service-Hotline).

Zudem müssen auch Schlussabrechnungen für die Überbrückungs- und Neustarthilfen sowie für die November- und Dezemberhilfen eingereicht werden. Deren Überprüfung übernimmt die IHK München für Oberbayern. Dort sind mehr als 350 000 Anträge eingegangen, sodass sich die Bearbeitung länger hinziehen wird. Die Münchner IHK hat eine eigene Hotline (Tel. 089 5116-1111) für Fragen zu den Schluss- und Endabrechnungen eingerichtet und ein umfangreiches Online-Dossier hierzu veröffentlicht (www.ihk-muenchen.de/de/Service/Schlussabrechnung-Coronahilfen/). Weitere Infos sind auf der Webseite des Bundes abrufbar: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2023, Seite 40

 
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