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Deutsche Industrie- und Handelskammer

DIHK e.V. wird zur Kammer

DIHK-Gründungsversammlung Martin Wansleben - Bundeskanzler Olaf Scholz - Peter Adria Foto-DIHK_Jens_Schicke  Nr_Y5A9810 © DIHK/Jens Schicke

Beim Festakt zur DIHK-Gründungsversammlung: Bundeskanzler Olaf Scholz mit DIHK-Präsident Peter Adrian (r.) und Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben.

Die IHK-Dachorganisation wurde von einem Verein in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt.

Am 24. Januar 2023 ist die Vollversammlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Mit diesem formalen Akt ist die Transformation des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK e.V.) von einem privatrechtlichen Verein in die DIHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeschlossen. Zum ersten Präsidenten der DIHK wählten die 79 deutschen Industrie- und Handelskammern den Präsidenten der IHK Trier, Peter Adrian. Er war seit März 2021 bereits Präsident des DIHK.

Bei einem Festakt im Anschluss an die Gründungsversammlung würdigte Bundeskanzler Olaf Scholz diese Veränderung: "Für die Bundesregierung ist die DIHK ein zentraler Ansprechpartner. Wir schätzen den Rat und die Impulse der Kammerorganisation als starke Stimme in unserem Austausch mit den wichtigsten Verbänden der deutschen Wirtschaft." Es sei gut, dass die DIHK nun in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt worden sei und damit auf einem stabilen rechtssicheren Fundament stehe.

Der wiedergewählte DIHK-Präsident Peter Adrian wandte sich in seiner Dankesrede an die politischen Entscheider: "Wir sind uns mit der Politik oft bei den Zielen einig, häufig können wir uns sogar auf einen Weg dahin verständigen – nur in der Praxis kommen Lösungen viel zu oft nicht oder erst viel zu spät an. Deswegen müssen wir dringend schneller werden." Adrian hatte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung mit "10 Tempo-Thesen" deutlich gemacht, worauf es aus seiner Sicht am meisten ankommt, um Deutschland aus der Krise zu bringen und den Wohlstand zu sichern (siehe Artikel Seite 58-60). Zuvor hatte Adrian bei der Sitzung des DIHK-Präsidiums Wirtschaftsminister Robert Habeck empfangen und ihm für die gute Zusammenarbeit gerade bei drängenden Energiethemen gedankt, allerdings auch auf Sorgen der Unternehmen hingewiesen, etwa bei Ausbau der Infrastruktur, Digitalisierung und Fachkräftesicherung.

Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die Vollversammlung der DIHK außerdem den IHK-Schiedsgerichtshof gegründet. Der Gesetzgeber hatte der IHK-Organisation mit der Novellierung des IHK-Gesetzes die Einrichtung eines Schiedsgerichtshofs aufgegeben: Durch ihn soll die alternative Streitbeilegung für die gewerbliche Wirtschaft weiterentwickelt und der Rechtsstandort Deutschland gestärkt werden.

Im Zuge des Rechtsformwechsels sind die IHKs nunmehr gesetzliche Mitglieder der neuen DIHK: Damit ist die DIHK die "IHK der IHKs". Die Rechtsaufsicht über die DIHK hat das Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesrechnungshof kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen. Es gibt weitere Veränderungen: So wird ein Rat für Integrität und Schlichtung eingerichtet, der sich um Anliegen rund um Transparenz und Schutz von Minderheitsmeinungen in der Interessenvertretung kümmern wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Beteiligung der einzelnen IHKs und ihrer Mitgliedsunternehmen liegen.

Die DIHK hat die Aufgabe, das Interesse der gewerblichen Wirtschaft in ihrer gesamten Bandbreite einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das internationale Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Delegiertenbüros und Repräsentanzen. Nicht zuletzt unterstützt die DIHK die IHKs dabei, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2023, Seite 61

 
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