In der WiM-Ausgabe 12/2022 – 1/2023 ist uns im Beitrag über den IHK-Kundenservice auf Seite 43 eine missverständliche Formulierung unterlaufen.
In der Passage über die IHK-Mitgliedsbeiträge heißt es, dass viele IHK-Mitglieder keinen Beitrag zahlen, weil sie als Existenzgründer in den Anfangsjahren befreit sind oder weil sie dauerhaft unter der Beitragsfreigrenze von 5 200 Euro Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb pro Jahr bleiben. Es fehlt jedoch die Einschränkung, dass dies nur für die Unternehmen gilt, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.