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Gruppenversicherungen

Wo lauern Fallstricke?

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Der Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen ist ein Instrument, um Mitarbeitern einen unkomplizierten Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es nicht nur denkbar, dass der Anbieter eines Gruppenversicherungsvertrages als Versicherungsvermittler tätig wird, sondern sogar der Versicherte. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Leitfaden zu den Auswirkungen des Urteils auf den Vermittlerstatus erarbeitet. Die Veröffentlichung hilft bei der Abgrenzung von echten Gruppenversicherungs- und ähnlichen Verträgen und bietet anhand zahlreicher konkreter Beispiele praxisnahe Hinweise für die Gestaltung.

www.dihk.de (Suchbegriff „Gruppenversicherungsverträge“)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2023, Seite 43

 
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