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Berufliche Weiterbildung

Zertifikat für IHK-Lehrgänge

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, mit denen der Staat die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden finanziell unterstützt.

Diese müssen sich darauf verlassen können, dass die Qualität der entsprechenden Lehrgänge stimmt. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung unterstützt sie dabei, geeignete Weiterbildungsangebote zu finden. Dieses Zertifikat („Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“) ist unabdingbar für alle Weiterbildungsanbieter und Lehrgänge, die mit arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen unterstützt werden.

Die IHK-Akademie Mittelfranken ist seit 2023 zertifizierter Bildungsträger nach AZAV-Standard. Aktuell läuft die Zertifizierung für die Lehrgänge „Personalassistent (IHK)“, „Elektrofachkraft (IHK) für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 (Industrie)“ sowie „Integrative Managementsysteme (IHK)“. Mit diesen Zertifizierungen haben auch die IHK-Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, eine staatliche Förderung auf Basis des neuen Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung zu erhalten, wenn ihre Mitarbeiter daran teilnehmen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderinstrumenten soll ab 1. April 2024 ein „Qualifizierungsgeld“ eingeführt werden. Dieses richtet sich an Arbeitgeber und deren Beschäftigte, die vom Strukturwandel (z. B. aufgrund der Digitalisierung) betroffen sind. Die Arbeitgeber können Beschäftigte für eine berufliche Weiterbildung freistellen und in dieser Zeit Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Das Qualifizierungsgeld wird gewährt für Lehrgänge mit mehr als 120 Stunden, die über eine arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Informationen auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums (www.bmas.de, Suchbegriff „Qualifizierungsgeld“).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2024, Seite 56

 
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