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IHK-Wahl 2024

Parlamente der Wirtschaft werden neu gewählt

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Vom 24. September bis 22. Oktober 2024 sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in der IHK-Vollversammlung und in den regionalen IHK-Gremien zu wählen.

In die IHK-Vollversammlung werden 65 Mitglieder direkt gewählt, zusätzlich sind die
14 gewählten Vorsitzenden der regionalen IHK-Gremien kraft Satzung Mitglieder. Die Sitzverteilung in der IHK-Vollversammlung und in den Gremien spiegelt die wirtschaftliche Struktur Mittelfrankens wider. Um das zu gewährleisten, sieht die Wahlordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken eine branchenorientierte Wahl in Wahlgruppen vor. Jede Wahlgruppe erhält die Anzahl an Sitzen, die ihrer wirtschaftlichen Größe und Bedeutung entspricht. Die fünfjährige Wahlperiode beginnt mit dem 1. Januar 2025 und endet mit dem 31. Dezember 2029.

Aufgaben der IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK und wird von allen IHK-Mitgliedern gewählt. Je nach Größe und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige kommen dort Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Branchen zusammen. Als Parlament der regionalen Wirtschaft bestimmen sie die Richtlinien der IHK-Arbeit, erlassen Rechtsvorschriften, legen die Höhe der Beitragszahlungen sowie der leistungsbezogenen Gebühren fest und beschließen den Wirtschaftsplan. Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung wählen das Präsidium.

Die regionalen IHK-Gremien

Die 14 regionalen IHK-Gremien repräsentieren die Wirtschaft vor Ort und stellen die flächendeckende Präsenz der IHK Nürnberg für Mittelfranken in der gesamten Wirtschaftsregion sicher. Sie unterstützen die Arbeit der IHK ehrenamtlich in den Bezirken und nehmen innerhalb der IHK die wirtschaftlichen Interessen ihrer Bezirke wahr. Die regionalen IHK-Gremien werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode von den IHK-Mitgliedern gewählt, die im Gremiumsbezirk ihren Sitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten. Die Mitglieder der IHK-Gremien wählen dann aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie Stellvertreter. Der oder die Vorsitzende wird mit seiner Wahl zugleich Mitglied der Vollversammlung.

Erstmalig wird für die neue Wahlperiode das IHK-Gremium „Stadt Nürnberg“ gewählt. In diesem IHK-Gremium soll die erfolgreiche Arbeit des bisherigen Regionalausschusses Nürnberg fortgesetzt werden und dieser damit in und gegenüber der Stadtgesellschaft eine weitere – auch legitimatorische – Aufwertung erfahren.

Wer kann wählen?

Jedes IHK-Mitglied ist aktiv wahlberechtigt. IHK-Mitglied ist jede und jeder Gewerbetreibende (ausgenommen ausschließlich Handwerk), die oder der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken tätig ist. Wie später in der Vollversammlung gilt auch bei der Wahl das Prinzip: Ein Unternehmen, eine Stimme – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder um einen Ein-Personen-Betrieb. Sind in einem Unternehmen mehrere Personen vertretungsberechtigt, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Hierzu muss eine Einigung unter den zur Wahl berechtigten Personen hergestellt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird nach den Mitgliederunterlagen der IHK vom Wahlausschuss aufgestellt und zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13. Juni bis 27. Juni 2024 online zur Verfügung gestellt.

Wer kann kandidieren?

Jede wahlberechtigte unternehmerisch tätige Person kann in ihrer Wahlgruppe sowohl für die IHK-Vollversammlung als auch für den jeweiligen IHK-Gremiumsausschuss kandidieren.

Vorlagen für die Wahlvorschläge können ab 17. Mai 2024 auf www.ihkwahl2024.de heruntergeladen oder bei der IHK bestellt werden. Wahlvorschläge können bis zum 11. Juli 2024 beim Wahlausschuss eingereicht werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 40

 
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