F-Gase: Umweltbundesamt aktualisiert FAQ zur Sachkunde
Darin werden insbesondere Regelungen zur Sachkunde und zu Unternehmenszertifikaten für Tätigkeiten mit F-Gasen konkretisiert, die sich aus der neu gefassten Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergeben. Die Antworten sind mit den Vollzugsbehörden der Länder und dem Bundesumweltministerium (BMUKN) abgestimmt.
In der Antwort auf Frage 4.2. wir klargestellt, dass mit Sachkundebescheinigungen nach altem Recht bis zum 12. März 2029 auch Tätigkeiten mit neuen oder alternativen Kältemitteln (beispielsweise Propan, CO2 oder Ammoniak) ausgeübt werden dürfen. Bescheinigungen der früheren Kategorien I bis IV werden dazu den neuen Kategorien A1 bis D zugeordnet. Die bisherige Kategorie I entspricht nach der Antwort dann den neuen Kategorien A, B (CO2) und C (NH3).
Ab dem 13. März 2029 benötigen Personen für entsprechende Tätigkeiten mit F-Gasen eine neue Sachkundebescheinigung. Für die Umstellung (Frage 4.4) auf die neuen Bescheinigungen benötigen sie einen Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Eine Liste der ehemaligen anerkannter Einrichtungen bzw. Fortbildungsträger veröffentlicht die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft hier: Link. Vor Aufnahme eines Kurses sollten sich Teilnehmende informieren, ob eine Anerkennung nach aktueller Rechtlage vorliegt.
Alle Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.
Quelle: DIHK
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