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IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 07 | 2026

Erschienen am 14.09.2026

Mit unserem Info-Letter „Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe“ informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der EU – mit dem Ziel, Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu unterstützen.

Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu Veranstaltungen und Angeboten unseres Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt.

REGIONALES

Aus der Region

Pumpspeicher Happurg: Energiewende braucht Speicher

Das Pumpspeicherkraftwerk Happurg wird derzeit für rund 250 Millionen Euro saniert und soll 2028 wieder ans Netz gehen. Nach der Modernisierung wird die Anlage eine Leistung von 160 Megawatt und eine Speicherkapazität von 850 Megawattstunden bieten. Damit kann sie bis zu fünf Stunden lang Strom mit voller Leistung einspeisen und wichtige Schwankungen von Wind- und Solarstrom ausgleichen.

Bei einem Besuch der Baustelle betonte Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger die Bedeutung von Speichern für die Energiewende und die Versorgungssicherheit. Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Schwarzstartfähigkeit des Kraftwerks: Im Falle eines Stromausfalls kann Happurg ohne externe Energiezufuhr wieder hochgefahren werden.

Bereits heute verfügen die vier aktiven Pumpspeicherstandorte in Bayern über eine Gesamtleistung von rund 550 Megawatt und eine Speicherkapazität von 2,3 Millionen Kilowattstunden pro Zyklus. Mit Happurg und dem geplanten Pumpspeicherwerk Riedl im Landkreis Passau sollen diese Kapazitäten künftig deutlich erweitert werden. Dadurch wird die Speicherung erneuerbarer Energien gestärkt und die Stromversorgung noch stabiler.

Quelle: StMWi

Windpark Römerreuth geht in die Umsetzungsphase

Der Windpark Römerreuth im Landkreis Fürth nimmt konkrete Formen an. Nach Abschluss wesentlicher Planungsarbeiten sollen in den kommenden Monaten die Bauvorbereitungen beginnen. Geplant sind zunächst der Ausbau der Zuwegungen sowie die Herstellung von Kranstellflächen. Die Fundamentarbeiten sollen ab dem vierten Quartal 2026 erfolgen. Die Errichtung der ersten Turmsegmente ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen, die Inbetriebnahme könnte bei planmäßigem Verlauf Anfang 2028 erfolgen.

Das Projekt der Infrastruktur Windpark Römerreuth GmbH & Co. KG, an der unter anderem die Herzo Werke und die Erlanger Stadtwerke beteiligt sind, umfasst insgesamt acht Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 46 Megawatt. Die erwartete Jahresstromerzeugung liegt bei etwa 88 Millionen Kilowattstunden. Auf Obermichelbacher Gemeindegebiet entstehen zwei Anlagen des Typs Enercon E175 mit jeweils sechs Megawatt Leistung und einer Gesamthöhe von 250 Metern.

Besonderes Augenmerk liegt auf der regionalen Wertschöpfung: Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Umfeld der Standorte ist eine finanzielle Beteiligung über eine Bürgerwindgesellschaft geplant. Darüber hinaus soll eine Beteiligung über Nachrangdarlehen möglich sein. Das Interesse an den Beteiligungsmöglichkeiten ist laut Projektträger bereits heute groß.

Der Gemeinderat Obermichelbach hatte das Vorhaben bereits in der vergangenen Wahlperiode einstimmig unterstützt und keine Einwände im Genehmigungsverfahren erhoben. Mit dem Beginn der Bauphase nimmt damit eines der bedeutenderen regionalen Windenergieprojekte Mittelfrankens Fahrt auf und leistet künftig einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung in der Region.

Quelle: Fürther Nachrichten
 

Unsere Veranstaltungen

Veranstaltungen

      Weitere Veranstaltungen aus dem IHK Geschäftsbereich Innovation | Umwelt finden Sie hier.

Veranstaltungs-Highlight

Highlight

Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher gestalten

Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ unterliegen ab dem 27. September durch die neuen Vorgaben der empCo-Richtlinie strengeren Anforderungen. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher und glaubwürdig zu gestalten.

In dieser praxisnahen Veranstaltung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie konkrete Beispiele aus Marketing, Vertrieb und Unternehmenskommunikation. Anhand von Fallbeispielen, Checklisten und praktischen Handlungsempfehlungen erfahren Sie, wie Sie Werbeaussagen, Webseiten, Produktinformationen und Nachhaltigkeitsbotschaften erfolgreich an die neuen Anforderungen anpassen können.

Weitere Informationen und Anmeldung


IHK-Ansprechpartnerin:
Katharina Boehlke

UMWELT kompakt

Umweltnachrichten

F-Gase: Umweltbundesamt aktualisiert FAQ zur Sachkunde

Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Abschnitt 4 „Zertifizierung" seiner Fragen und Antworten zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 am 8. Juli 2026 aktualisiert. Darin werden insbesondere Regelungen zur Sachkunde und zu Unternehmenszertifikaten für Tätigkeiten mit F-Gasen konkretisiert, die sich aus der neu gefassten Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergeben. Die Antworten sind mit den Vollzugsbehörden der Länder und dem Bundesumweltministerium (BMUKN) abgestimmt.

In der Antwort auf Frage 4.2. wir klargestellt, dass mit Sachkundebescheinigungen nach altem Recht bis zum 12. März 2029 auch Tätigkeiten mit neuen oder alternativen Kältemitteln (beispielsweise Propan, CO2 oder Ammoniak) ausgeübt werden dürfen. Bescheinigungen der früheren Kategorien I bis IV werden dazu den neuen Kategorien A1 bis D zugeordnet. Die bisherige Kategorie I entspricht nach der Antwort dann den neuen Kategorien A, B (CO2) und C (NH3). 

Ab dem 13. März 2029 benötigen Personen für entsprechende Tätigkeiten mit F-Gasen eine neue Sachkundebescheinigung. Für die Umstellung (Frage 4.4) auf die neuen Bescheinigungen benötigen sie einen Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Eine Liste der ehemaligen anerkannter Einrichtungen bzw. Fortbildungsträger veröffentlicht die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft hier: Link. Vor Aufnahme eines Kurses sollten sich Teilnehmende informieren, ob eine Anerkennung nach aktueller Rechtlage vorliegt.

Alle Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes finden Sie unter Abschnitt 4: Zertifizierung | Umweltbundesamt

Quelle: DIHK 

KREISLAUFWIRTSCHAFT | ROHSTOFFE kompakt

Kreislauf-Rohstoff-Nachrichten

IHK-Unternehmenskampagne zur PPWR

Die PPWR bringt für nahezu alle betroffenen Unternehmen erhebliche Herausforderungen mit sich. Um gegenüber der Europäischen Kommission deutlich zu machen, wie die aktuelle Ausgestaltung zu Problemen führt, rufen die deutschen IHKs seit 1. September 2026 zu einer bundesweiten PPWR-Unternehmenskampagne auf.

Wir möchten Sie einladen, sich mit einer eigenen Stellungnahme an die Europäische Kommission zu beteiligen. Ziel ist es, konkrete Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis sichtbar zu machen und auf problematische Auswirkungen der PPWR hinzuweisen.
Hierzu stellen wir Ihnen zwei Musterschreiben als Vorlagen zur Verfügung. Eines greift als zentralen Kritikpunkt die Regelung des Bevollmächtigten auf, das andere den Bereich Dropshipping. Die Musterschreiben verstehen sich ausdrücklich als Vorlagen. Sie können und sollen an die konkrete Situation Ihres Unternehmens durch Erfahrungen, Beispiele und Hinweise angepasst werden. Natürlich können Sie auch weitere Themen aufgreifen. Verändern Sie hierfür bitte die gelb markierten Passagen, und ergänzen Sie Ihre Firmenadresse, Unterschrift und ggfs. Logo. 

https://www.ihk-nuernberg.de/fileadmin/IHK_Nuernberg/Umwelt-Nachhaltigkeit-Ressourcen/Dokumente/Kampagnenbriefe_DIHK_PPWR/Kampagnenbrief_PPWR_Bevollm_de.docx
https://www.ihk-nuernberg.de/fileadmin/IHK_Nuernberg/Umwelt-Nachhaltigkeit-Ressourcen/Dokumente/Kampagnenbriefe_DIHK_PPWR/Kampagnenbrief_PPWR_Drop_de.docx

Senden Sie Ihr Schreiben bis Ende September per E-Mail direkt an die Europäische Kommission:
Jessika Roswall
Europäische Kommission
Jessika.ROSWALL@ec.europa.eu

Je mehr Unternehmen Ihre konkreten Erfahrungen einbringen, desto deutlicher wird das Signal an die Europäische Kommission, die PPWR praxistauglicher und wirtschaftsfreundlicher auszugestalten. Dieses Vorgehen ergänzt weitere politische Aktivitäten.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 12.8.26 in Kraft getreten

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Anforderungen an Hersteller, Händler und Importeure von Verpackungen europaweit erhöht. Im Fokus stehen neue Registrierungs-, Nachweis- und Berichtspflichten sowie Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Herstellerverantwortung in allen Mitgliedstaaten harmonisiert umzusetzen. 

In der Praxis zeigen sich erhebliche Herausforderungen für viele kleine und mittlere Unternehmen. Wer Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, muss häufig in jedem Zielland einen Bevollmächtigten benennen und nationale Anforderungen erfüllen. Gerade für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen führen diese Pflichten zu einem hohen administrativen und finanziellen Aufwand. Dies erzeugt neue Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel und schwächt den EU-Binnenmarkt. 

Um kleine Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Bagatellgrenze von 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr vorgeschlagen. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sollen von der Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden. Zudem sollen bestimmte Registrierungspflichten bis zur Einführung eines zentralen EU-Registrierungssystems vorübergehend ausgesetzt werden. Ziel ist es, unverhältnismäßige Bürokratiekosten zu vermeiden und den Zugang kleiner Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt zu sichern. Ob die vorgeschlagenen Erleichterungen auf europäischer Ebene umgesetzt werden, müssen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission noch entscheiden.

Konsultation zur Bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Der erste Entwurf der vom REZ koordinierten Bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs ist online veröffentlicht. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bis zum 02.10.2026 Anmerkungen, Ergänzungen und Vorschläge einzubringen.

Nach intensiven Abstimmungen und weiterführenden Gesprächen steht nun ein erster Entwurf der Bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (BayKWS) bereit, der der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt ist. Kernstück der Strategie ist der Maßnahmenkatalog. Er enthält konkrete Maßnahmen aus unterschiedlichsten Akteursbereichen, die die Transformation hin zu einem kreislauforientierten Wirtschaftssystem in Bayern vorantreiben sollen. Die Koordination der Entwicklung und Umsetzung der BayKWS erfolgt durch das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ).

Weitere Informationen sowie die Unterlagen finden Sie unter:
Online-Konsultation zur Bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (BayKWS) | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Die Europäische Kommission hat im Juli das Register für den digitalen Produktpass (DPP) gestartet. Sie setzt damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur praktischen Umsetzung des digitalen Produktpasses für Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Mehr Transparenz und Grundlage für fundiertere Kaufentscheidungen
Der DPP wird Informationen zu verschiedenen Produkten enthalten. Dazu gehören deren Herkunft, Wiederverwendungsmöglichkeiten, Gebrauchsanweisungen oder die Einhaltung von Vorschriften. Diese Informationen sollen dann beispielsweise über einen QR-Code abrufbar sein. Der digitale Produktpass wird die Transparenz der Lieferketten erhöhen und den Verbrauchern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Testphase vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Februar 2027
Die Kommission wird die Umsetzung unterstützen und sicherstellen, dass das Register für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich, sicher und effektiv ist. Die derzeitige Testphase wird dazu beitragen, eine reibungslose Einführung vor Ablauf der ersten Umsetzungsfrist am 18. Februar 2027 zu gewährleisten. Ab diesem Tag wird der Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, verbindlich vorgeschrieben.

Wirtschaftsteilnehmer können über die neue DPP-Website auf die Testumgebung, technische Unterlagen, Umsetzungsleitfäden, Webinare und die neuesten Informationen zugreifen. Außerdem steht ein spezieller Helpdesk zur Verfügung, um Unternehmen während des gesamten Registrierungsprozesses zu unterstützen.

Quelle: Europäische Kommission

Ideenwettbewerb des Circular AI Hub

Aus dem Green AI Hub Mittelstand wird der Circular AI Hub – und mit ihm eine neu ausgerichtete Innovationsplattform des Bundesumweltministeriums. Ihr Ziel: Künstliche Intelligenz für die Kreislaufwirtschaft nutzbar machen. Mit modernen Instrumenten der Innovations- und Technologieförderung, mit Vernetzung und Wissenstransfer entwickeln, skalieren und verankern wir KI-Lösungen für die Circular Economy in der Praxis – von der Idee über die Erprobung bis in die Anwendung. Damit wird der Hub zu einem zentralen Baustein für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Umgesetzt wird er weiterhin von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG), gemeinsam mit dem DFKI und dem VDI Technologiezentrum als technologischen Partnern.

Den Auftakt macht der neue Ideenwettbewerb „AIDEAS #1 – Ideen für zirkuläre Geschäftsmodelle“. Gesucht werden Konzepte, die zeigen, wie KI zirkuläre Geschäftsmodelle möglich macht – aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, von Einzelpersonen wie von Teams. Bis zu zehn Ideen werden von einer interdisziplinären Jury ausgewählt, in einer Durchführungsphase weiterentwickelt und finanziell unterstützt. 

Bewerbungen sind ab sofort und bis zum 16. Oktober möglich.

Weitere Informationen: AIDEAS #1: Ideen für die Circular Economy: Circular AI Hub

Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller ab 2026

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ am 23. Juli 2026 wird die Reparatur von Elektrogeräten für Verbraucher deutlich gestärkt. Ziel der neuen Regelungen ist es, Abfälle zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und Reparaturen einfacher sowie kostengünstiger zu machen.

Hersteller von Elektrogeräten und sogenannten „weißen Waren“ wie Waschmaschinen oder Kühlschränken müssen künftig bestimmte Produkte auf Wunsch der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist und zu angemessenen Kosten reparieren. Für Hersteller außerhalb der EU gelten entsprechende Pflichten über Importeure oder Vertreiber.

Darüber hinaus wird die Reparierbarkeit künftig als wichtiges Qualitätsmerkmal einer Ware im Kaufrecht berücksichtigt. Fehlt diese Eigenschaft, kann dies einen Sachmangel darstellen und Gewährleistungsansprüche auslösen. Die neuen Vorgaben leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

Weitere Informationen finden Sie hier

ENERGIE | KLIMA kompakt

Energie-Klima-Nachrichten

Energiewende-Barometer 2026: Investitionen verlassen Deutschland

Die Unternehmen hierzulande wünschen sich aber eine Klimapolitik, die sowohl Dekarbonisierung als auch Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht. Gelingt dies nicht, das zeigt das jüngste DIHK-Energiewende-Barometer, wird die hohe Gefahr einer schleichenden Deindustrialisierung noch weiter wachsen.

Hohe Energiekosten stellen für immer mehr Unternehmen eine ernsthafte Belastungsprobe dar: Investitionen werden verschoben, Produktionskapazitäten wandern ins Ausland ab, und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gerät unter Druck. Das geht aus dem aktuellen Energiewende-Barometer der IHK-Organisation hervor. Die Ergebnisse basieren auf den Antworten von rund 3.100 Unternehmen aller Branchen und Regionen im Juni 2026.

Dabei steht für die Betriebe nicht die Energiewende als solche infrage. Sie unterstützen das Ziel der Klimaneutralität grundsätzlich, erwarten jedoch gleichzeitig eine Klimapolitik, die Transformation und Wettbewerbsfähigkeit verbindet. Nach Einschätzung vieler Unternehmen besteht hier erheblicher Handlungsbedarf. Vor allem energieintensive Betriebe sehen sich mit steigenden Belastungen konfrontiert, die durch internationale Krisen und anhaltende strukturelle Schwächen des hiesigen Standorts zusätzlich verschärft werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dihk.de.

Netzanschlüsse: Verteilnetzbetreiber verabschieden sich zunehmend vom Windhundprinzip

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen übersteigt vielerorts die verfügbaren Kapazitäten. Zur Lösung dieser Herausforderung hat die IHK/DIHK-Taskforce „Netzanschlüsse“ einige Vorschläge ausgearbeitet. In der Praxis zeigt sich nun, dass immer mehr Netzbetreiber diese aufgreifen, Priorisierungsverfahren einführen und die Politik hierfür einen rechtssicheren Rahmen schafft.

Während Anschlussbegehren bislang häufig nach dem Windhundprinzip („first come, first served“) vergeben werden, setzen immer mehr Netzbetreiber auf kriterienbasierte Verfahren. Aktuelle Beispiele sind die E.ON-Töchter Bayernwerk Netz, e.dis und SH Netz sowie Netze BW des baden-württembergischen EnBW-Konzerns. Diese Verteilnetzbetreiber führen für größere Bezugskunden kriterienbasierte Zuteilungsverfahren ein. 

Netze BW zieht dabei die Kriterien Projektreife, Ortsgebundenheit und Frühzeitigkeit heran. Die Projektreife macht 50 Prozent der Bewertung aus; berücksichtigt werden unter anderem Flächensicherung, Genehmigungs- und Planungsstand. Die Ortsgebundenheit fließt mit 34 Prozent ein. Auch die frühzeitige Antragstellung bleibt relevant, ist aber nicht mehr allein ausschlaggebend. Das Verfahren gilt für Bezugskunden mit Anschlussbegehren über 950 kW in Mittel- und Hochspannung. Der erste Vergabeturnus beginnt am 1. November 2026.
Auch drei Verteilnetzbetreiber des E.ON-Konzerns werden in diesem Jahr ein kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren testen. Für Bezugskunden mit einem Leistungsbedarf von mehr als 1.000 kW sowie Batteriespeicher mit mehr als 300 kW werden die Anträge künftig in halbjährlichen Zyklen gesammelt und anhand transparenter Kriterien priorisiert. Im Vergleich zu Netze BW hat der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums dabei keinen Einfluss mehr auf die Zuteilung. Entscheidend sind vielmehr der Reifegrad des Projekts, eine effiziente Netznutzung, die Ortsgebundenheit sowie das Regionalszenario zur Erreichung der gesetzlich festgelegten klima- und energiepolitischen Ziele im Jahr 2045. Eine Realisierungskaution soll zudem sicherstellen, dass nur ernsthaft geplante Vorhaben Kapazitäten nachfragen. Das neue Antragsportal soll ab dem 12. Oktober 2026 zur Verfügung stehen. Die ersten Rückmeldungen zum Verfahren sind für den 15. März 2027 vorgesehen. 

Damit finden sich zentrale Elemente wieder, die die DIHK bereits im Impulspapier „Zukunftssichere Netzanschlüsse“, das gemeinsam mit Vertretern der Taskforce „Netzanschlüsse“ zu Jahresbeginn erarbeitet wurde, gefordert hat. Dazu gehören insbesondere die Abkehr vom reinen Windhundprinzip, eine stärkere Orientierung am Reifegrad und der Verbindlichkeit von Projekten sowie transparente und nachvollziehbare Vergabekriterien. Einige dieser Punkte haben nun Eingang in die Praxis der Verteilnetzbetreiber gefunden. Zudem wurde im Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket mit § 17b Abs. 2 EnWG ein Rechtsrahmen für eine gesetzliche Regelung zur Priorisierung skizziert, der nun im parlamentarischen Verfahren zu konkretisieren ist. 
Aus der Perspektive der Wirtschaft braucht es dabei verbindliche und bundeseinheitliche Kriterien mit ausreichend Raum für regionale Besonderheiten. Einen Flickenteppich aus völlig unterschiedlichen Vergabeverfahren und Priorisierungskriterien beim Netzanschluss gilt es zukünftig zu vermeiden.

Auch weitere Netzbetreiber entwickeln ihre Verfahren weiter. Die Hamburger Energienetze stellen ihr Verfahren in der zweiten Jahreshälfte 2026 auf ein Repartierungsverfahren für Anschlüsse oberhalb von 1,5 MVA um, was etwas mehr als 1000 kW entspricht. Auch die Städte Berlin, Frankfurt am Main, Bremen oder Duisburg verfolgen diesen Ansatz. Aus der Perspektive der Wirtschaft werden Repartierungsverfahren allerdings teilweise mit großer Sorge gesehen und Priorisierungsverfahren deutlich bevorzugt.

DIHK-Impulspapier: DIHK-Impulspapier: Zukunftssichere Netzanschlüsse
Weitere Informationen zu Netze BW: Netzanschluss Nieder-/Mittel-/Hochspannung: Vergabeverfahren | Netze BW GmbH
Weitere Informationen zu den E.ON-Töchtern Bayernwerk Netz, e.dis und SH Netz: Kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren für Netzanschlusskapazitäten

Quelle: DIHK

Neue Prognos-Studie zur Transportinfrastruktur für CO₂ in Deutschland

Die Studie untersucht den zukünftigen Bedarf an Transportinfrastruktur für abgeschiedenes Kohlendioxid (CO₂) in Deutschland. Im Fokus stehen insbesondere Zement- und Kalkwerke sowie Anlagen der thermischen Abfallbehandlung. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufbau eines flächendeckenden CO₂-Pipelinenetzes für viele Industriestandorte nicht rechtzeitig erfolgen wird und daher auf multimodale Transportlösungen angewiesen ist.

Die Prognos-Studie im Auftrag der Carbon Management Allianz zeigt: Für viele Industrieanlagen werden CO₂-Abscheidung sowie Transport und Speicherung künftig unverzichtbar sein. Der Bedarf an CO₂-Transport könnte von rund fünf Mio. Tonnen pro Jahr in den frühen 2030er Jahren auf mehr als 30 Mio. Tonnen langfristig ansteigen. Die Studie betrachtet zwei mögliche Entwicklungspfade:

  1. CO₂-Kernnetz (Pipelinefokus):
    Aufbau eines möglichst frühzeitigen Pipelinenetzes mit Ausgangspunkt im Rhein-Ruhr-Raum und Anbindung an den Rotterdamer Hafen über den Delta-Rhein-Korridor. Das Netz soll schrittweise auf weitere Regionen Deutschlands ausgeweitet werden.
  2. Multimodales Szenario: 
    In der Anfangsphase erfolgt der CO₂-Transport überwiegend per Schiene zu Sammelpunkten, Häfen oder Hubs. Pipelines werden erst in späteren Ausbauphasen ergänzt.

Besonders in der Aufbauphase kommt der Schiene eine zentrale Rolle zu. Sie könnte zeitweise bis zu 77 Prozent der Transportmengen übernehmen, da ein flächendeckendes Pipeline-Netz erst schrittweise entsteht. Die Studienautoren empfehlen daher einen koordinierten Ausbau von CO₂-Korridoren, multimodalen Transportlösungen und entsprechenden Infrastruktur-Hubs, um Investitionen zu erleichtern und die Kosten zu senken.

Handlungsempfehlungen

• Priorisierung und politisch verbindliche Festlegung von CO₂-Korridoren mit hoher Emissionsdichte.
• Ausrichtung von Förderinstrumenten auf diese Korridore sowie auf multimodale Transportlösungen.
• Aufbau mindestens eines multimodal angebundenen CO₂-Hubs an der Nordsee.
• Einführung von Absicherungs- und De-Risking-Instrumenten für frühe Investitionsprojekte.
• Institutionalisierte Koordination zwischen Bund, Ländern, Industrie und europäischen Partnerstaaten einschließlich einer verbindlichen Roadmap.

Zur Pressemitteilung und Studie:  https://www.prognos.com/de/projekt/aufbau-finanzierung-co2-infrastruktur-deutschland

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) am 12.08.2026 beschlossen. Danach bleibt der Preiskorridor für 2027 (dem Jahr, in dem der ETS 2 eigentlich starten sollte) in Höhe von 55 bis 65 Euro bestehen. Auch die Preise für die Nachkauf- und Überschussmengen bleiben unverändert (75 bzw. 73 Euro). Geändert wird ggü. dem Ref.-Entwurf, dass Zertifikate nur noch von bzw. für BEHG-Verpflichtete/n gekauft werden können, nicht mehr von Händlern auf dem Finanzmarkt. 

Den Gesetzesentwurf können Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 302 KB) lesen.

Quelle: DIHK

SBTi Corporate Net-Zero Standard 2.0: neue Anforderungen verändern die Klimastrategie von Unternehmen

Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat mit dem Corporate Net-Zero Standard 2.0 ihre Anforderungen grundlegend überarbeitet. Künftig stehen nicht mehr nur ambitionierte Klimaziele im Vordergrund, sondern verstärkt deren konkrete Umsetzung, Steuerung und Nachweisbarkeit.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die stärkere Differenzierung von Unternehmen nach Größe, die getrennte Betrachtung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie ein neuer Fokus auf die tatsächlich wesentlichen Scope-3-Emissionen. Zudem gewinnen Governance, Datenqualität und Transparenz deutlich an Bedeutung. Unternehmen müssen künftig stärker belegen, welche Maßnahmen sie zur Emissionsminderung ergreifen und wie diese zur Zielerreichung beitragen. Auch der Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen wird präziser geregelt. Kohlenstoffentnahmen und Klimabeiträge werden in ein strukturiertes Rahmenwerk eingebunden, wobei direkte Emissionsreduktionen weiterhin Vorrang haben.

Für Unternehmen bedeutet dies höhere Anforderungen an Datenmanagement, Berichterstattung und Unternehmenssteuerung. Gleichzeitig bietet die neue Version die Möglichkeit, Klimastrategien stärker auf die tatsächlich relevanten Emissionsquellen auszurichten.

Die Einführung erfolgt schrittweise: Ab dem 1. Februar 2027 können Unternehmen zwischen Version 1.3.1 und 2.0 wählen. Ab dem 1. Februar 2028 müssen neue Zielsetzungen den Anforderungen der Version 2.0 entsprechen.

Weitere Informationen finden Sie unter: SBTi Corporate Net-Zero Standard 2.0: neue Anforderungen verändern die Klimastrategie von Unternehmen - IZU

Bayerische Klimawoche 2026

Die „Bayerische Klimawoche“ findet in diesem Jahr vom 09. bis 18. Oktober statt: In ganz Bayern werden verschiedene Aktionen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der Bayerischen Klima-Allianz umgesetzt. Unter diesem gemeinsamen Dach sind insbesondere auch Bayerns klima-aktive Unternehmen dazu aufgerufen eigene Veranstaltungen und Aktionen rund um Klima, Klimaschutz und Klimaanpassung anzubieten oder lokal anzustoßen.

Unter dem Motto „#ShowYourStripes“ gibt es zahlreiche Aktionen wie Exkursionen, Vorträge, Ausstellungen und Workshops. Ziel ist es mit vielfältigen Aktionen in ganz Bayern die Aufmerksamkeit auf Themen rund um Klima, Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimabildung zu lenken und Klimaschutz und Anpassung als gemeinschaftliche Projekte zu fördern. Teilnehmende können ihre Veranstaltungen über gemeinsame Hashtags in sozialen Medien teilen. Die Klimawoche betont den Beitrag jedes Einzelnen und setzt auf das Wiedererkennungsmerkmal der „Klimastreifen“.

Wie kann ich teilnehmen?
Eine zentrale Registrierung ist nicht erforderlich. Damit Sie unkompliziert mitmachen können, stehen Ihnen Kommunikationsvorlagen speziell für Unternehmen sowie weitere kostenfreie Materialien zur Bayerischen Klimawoche zur Verfügung.
Kommunikationspaket für Unternehmen (pdf) (www.izu.bayern.de) 

Weitere Informationen, Vorlagen und den Klima-Veranstaltungskalender finden Sie unter klima.bayern.de (siehe weiterführende Informationen).

Quelle: StMUV

WASSERSTOFF kompakt

WASSERSTOFF kompakt

Start des Bayerischen Förderprogramms für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb (BayH2N)

Im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb stellt der Freistaat Bayern insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen, sodass regionale Wertschöpfungsketten adressiert werden. Bezuschusst werden der Kauf und das Leasing von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent. Die genauen Fördermodalitäten sind dem Aufruf zu entnehmen. 

Der erste Förderaufruf läuft von 5. August 2026 bis 28. Oktober 2026 und hat ein Fördervolumen von insgesamt 15 Millionen Euro. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Quelle: H2.B
 

Drei Wasserstoffzüge für die Strecke Mühldorf–Burghausen

Die Südostbayernbahn und Siemens Mobility haben gemeinsam mit Vertretern aus Bundes- und Landespolitik den ersten Wasserstoffzug für den Regelbetrieb in Bayern vorgestellt. Bei der offiziellen Präsentation in Mühldorf wurde der Siemens Mireo Plus H symbolisch in die Flotte der Südostbayernbahn aufgenommen. Aktuell absolvieren die Fahrzeuge Test- und Schulungsfahrten, bevor ab Dezember 2026 drei Wasserstoffzüge regulär auf der Strecke Mühldorf–Burghausen verkehren werden.

Die Wasserstoffversorgung erfolgt über eine neu errichtete Tankstelle von DB Energie in Mühldorf, die vollständig mit Ökostrom betrieben wird. Unterstützt wird das Vorhaben durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr. Für die Beschaffung der Wasserstoffzüge wurden 4,4 Millionen Euro bereitgestellt, weitere 3,8 Millionen Euro flossen in die Tankstelleninfrastruktur. Die Finanzierung erfolgt teilweise über den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) sowie über das europäische Programm NextGenerationEU.

Weitere Informationen: Neuer Wasserstoffzug

Quelle: DIHK

Steigerung der Reservierungen im Wasserstoff-Kernnetz

Die Nachfrage nach Kapazitäten im geplanten Wasserstoff-Kernnetz hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Nach Angaben der beteiligten Netzbetreiber haben sich die zahlungspflichtigen Reservierungen seit dem Start des Reservierungsverfahrens im März von rund 3 GW auf knapp 6 GW Ein- und Ausspeisekapazität erhöht.

Die meisten Kapazitätsreservierungen im Wasserstoff-Kernnetz betreffen die Zeit ab 2030. Besonders stark nachgefragt sind die Cluster Nord-West, Aachen und MosaHYc an der deutschen Westgrenze mit rund 2 GW Einspeise- und 1 GW Ausspeisekapazität ab 2031. Im Cluster Ost wurden ab 2030 etwa 1,2 GW Einspeise- und 0,6 GW Ausspeisekapazität reserviert. Zwischen Nord-West und Ost sind zudem mehr als 0,5 GW Transportkapazität gebucht.

In Bayern besteht bereits ab 2027 Nachfrage nach Wasserstoff in den Clustern Burghausen und Ingolstadt. Dort wurden Ausspeisekapazitäten von über 0,6 GW pro Jahr reserviert, während die Einspeisereservierungen bislang vergleichsweise gering ausfallen.
Teilweise überstieg die Nachfrage die verfügbaren Kapazitäten. Über einen Übernachfrageprozess prüfen die Netzbetreiber daher zusätzliche Reservierungsmöglichkeiten innerhalb der Angebotszonen.

Das Wasserstoff-Kernnetz wird schrittweise aufgebaut: Erste Cluster gehen ab 2026 in Betrieb, bis Ende 2029 sollen die großen Cluster Nord-West und Ost verbunden sein. Die Reservierungen gelten als deutliches Signal für das wachsende Interesse an der künftigen Wasserstoffinfrastruktur.
Ein wichtiger Meilenstein wurde mit dem Projekt GET H2 Nukleus erreicht: Erstmals wurde erneuerbar erzeugter Wasserstoff aus Lingen über das entstehende Wasserstoff-Kernnetz zu einem Industriekunden transportiert. Der Wasserstoff gelangt über rund 120 Kilometer Leitungsnetz zum Chemiepark Marl von Evonik.

Quelle: DIHK

Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen

EMPFEHLUNGEN

Webinar zur Netzentgeltreform Strom (AgNes) - 30.09.2026

Wie werden Stromnetzentgelte künftig berechnet u.nd welche Folgen hat dies für Unternehmen? Mit dem AgNes-Verfahren entwickelt die Bundesnetzagentur die Netzentgeltsystematik weiter. Das Webinar gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Reform, beleuchtet mögliche Auswirkungen auf Kosten und Verbrauchsstrukturen und ordnet die wichtigsten Entwicklungen verständlich ein.
Ziel des Webinars ist, einen kompakten Überblick über die Reform zu geben und auf mögliche Auswirkungen für Unternehmen hinzuweisen.  

Anmeldung und weitere Informationen finden Sie bei der IHK Schwaben unter:  AgNes kompakt: Die Netzentgeltreform Strom im Überblick 

Nachhaltigkeitskonferenz der Stadt Nürnberg - 2.10.2026

Wie lassen sich nachhaltiges Wirtschaften und bewusster Konsum erfolgreich in die Praxis umsetzen? Diesen Fragen widmet sich die Nachhaltigkeitskonferenz im KunstKulturQuartier Nürnberg. Als Keynote-Speakerin gibt Dr. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin von VAUDE, Einblicke in nachhaltige und zugleich erfolgreiche Unternehmensführung.
Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung über die Rolle von Konsumverhalten, politischen Rahmenbedingungen und nachhaltigen Geschäftsmodellen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter Nachhaltigkeitskonferenz am 2. Oktober 2026 – Referat für Umwelt und Gesundheit Nürnberg

Klimaresilienztage 2026 des UmweltCluster Bayern - 21. und 22.10.2026

Die Klimaresilienztage 2026 widmen sich der Frage, wie Kommunen und Unternehmen den Umgang mit der Ressource Wasser nachhaltig und klimaresilient gestalten können. Schirmherr der Veranstaltung ist Tobias Gotthardt, Bayerischer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Das Programm umfasst Fachvorträge, Praxisbeispiele und interaktive Formate zu Themen wie „Blaue Infrastruktur“, innovative Wasserbewirtschaftung, das Schwammprinzip sowie die Digitalisierung der Wasserinfrastruktur. Eine Fachausstellung, eine Exkursion und zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch bieten zusätzliche Impulse für die Praxis.
Die Veranstaltung richtet sich an Akteure aus Kommunen, Wirtschaft und weiteren Institutionen, die sich mit zukunftsfähigen Wasserstrategien und Klimaanpassung befassen.

Weitere Informationenen finden Sie unter: www.umweltcluster.net.

Webinarreihe der bayerischen IHKs zum Thema EUDR - 29.10. und 17.11.26

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat sich seit ihrem Erlass 2023 mehrfach verändert – unter anderem wurde der Geltungsbeginn bereits zweimal verschoben. Aktuell hat die EU-Kommission am 4. Mai 2026 ein umfassendes „Review-Paket" vorgelegt, das aktualisierte FAQ (Version 5), neue Leitlinien (Version 3) sowie einen Bericht enthält. Dieser zeigt, dass die bisherigen Vereinfachungsmaßnahmen die bürokratische Belastung für Unternehmen bereits um rund 75 Prozent reduziert haben – weitere Änderungen am Verordnungstext seien daher nicht erforderlich.

Für die Praxis gilt: Größere Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2026 EUDR-konform handeln, kleine Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Zudem ist ein delegierter Rechtsakt zur Überarbeitung von Anhang I der Verordnung in öffentlicher Konsultation – Stellungnahmen können bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden. Aktuelle Details finden Sie beim Helpdesk der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, bietet der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) Informationswebinare zur EUDR an. Der Auftakt der Webinarreihe „EUDR: Offene Fragen aus der Unternehmenspraxis“ findet am 21.05. statt. Weitere Informationen zur Anmeldung.

EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Ab 27. September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärfte Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation. Für Unternehmen bedeutet dies: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur noch unter strengen Voraussetzungen zulässig und müssen belastbar nachgewiesen werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.

Ziel der EU ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen zu bieten. Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher ihre Websites, Werbematerialien, Produktverpackungen und Social-Media-Auftritte zeitnah auf mögliche Risiken prüfen und bestehende Nachhaltigkeitsclaims an die neuen Vorgaben anpassen.

 

Weitere Informationen.

Webcode: N2303