Haftung bei Unternehmensnachfolge
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Ricarda Fink
Assistenz der Referatsleitung Handelsregister, Sachbearbeiterin Firmen- und HandelsregisterrechtUnter bestimmten Voraussetzungen führt die Übernahme und Fortführung eines Unternehmens unter gleichzeitiger Beibehaltung des dazugehörigen Namens (= Firma) dazu, dass der Erwerber für die betrieblich veranlassten Altschulden seines Vorgängers haftbar gemacht werden könnte, vgl. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB. In diesem Fall kommt es – unabhängig vom Willen der Beteiligten oder der Kenntnis Dritter – zu einem gesetzlichen Schuldbeitritt des Unternehmenserwerbers.
Unser Merkblatt informiert vorab über die Haftung des Erwerbers einer Firma.