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Unternehmensnachfolge

Haftung bei Unternehmensnachfolge

 

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Pascal Clautour

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Team Handelsregister- und Gesellschaftsrecht Tel: +49 911 1335 1345
Simone Brunner

Simone Brunner

Beratung Unternehmensnachfolge, Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1315

Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Übernahme und Fortführung eines Unternehmens unter gleichzeitiger Beibehaltung des dazugehörigen Namens (= Firma) dazu, dass der Erwerber für die betrieblich veranlassten Altschulden seines Vorgängers haftbar gemacht werden könnte, vgl. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB. In diesem Fall kommt es – unabhängig vom Willen der Beteiligten oder der Kenntnis Dritter – zu einem gesetzlichen Schuldbeitritt des Unternehmenserwerbers.

Unser Merkblatt informiert vorab über die Haftung des Erwerbers einer Firma.

 
 
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