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Freihandels- und Präferenzabkommen

 

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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner

Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner

Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht Tel: +49 911 1335 1395
Ulrich Wohlrab

Ulrich Wohlrab

Carnet A.T.A.-Ausstellung Tel: +49 911 1335 1362

Die Europäische Union hat mit einer Vielzahl von Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen. Man unterscheidet einseitige Abkommen (Zollvorteile entweder nur beim Export oder nur beim Import) und zweiseitige Abkommen (Vorteile sowohl beim Export als auch beim Import).

Einen Überblick, mit welchen Ländern die EU welche Freihandelsabkommen vereinbart hat, ist über die Netzseite der deutschen Zollverwaltung zu erfahren (unter Stichtag immer aktuelles Datum eingeben).

Welche Bearbeitungen für einen Präferenzursprung der EU notwendig sind, können Sie – abhängig von Zielland und der Zolltarifnummer der exportierten Ware – in den Verarbeitungskriterien auf der Seite des deutschen Zolls recherchieren  (unter Stichtag immer aktuelles Datum eingeben).

Mit vielen weiteren Ländern finden aktuell Gespräche über neue Freihandelsabkommen statt. Über den Stand dieser Verhandlungen mit den einzelnen Ländern informiert eine Übersicht der Europäischen Kommission (PDF-Datei, 691 KB).

Einen Leitfaden zur Nutzung von Freihandelskommen der EU können Sie hier herunterladen (PDF-Datei, 1,45 MB).

 
 
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