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USA: Einreise

USA: Einreise

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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Arbeitseinsatz in den USA

Visabestimmungen

Nach amerikanischen Visabestimmungen besteht für deutsche Staatsbürger keine Visumspflicht, wenn sie in die USA für Geschäfts- oder Urlaubszwecke einreisen und sich nicht länger als 90 Tage aufhalten wollen. Eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) genügt. Bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage dauern, muss ein Visum beantragt werden. Die elektronische Reisegenehmigung entfällt dann für Visainhaber.

Die wichtigsten Visa für Unternehmer

Um Unternehmen eine Übersicht der verschiedenen Visa-Arten für die USA zu geben, hat die Auslandshandelskammer New York ein Merkblatt verfasst. „Die wichtigsten Visa für Unternehmer“ bietet Ihnen Erläuterungen für befristete Geschäftsbesuche, Anwendungsfälle für Service- und Montagearbeiten sowie nützliche Praxistipps.
Das AHK-Merkblatt finden Sie hier zum Download.

Für Montagearbeiten in den USA gelten besondere Bestimmungen

Für Montageaufenthalte in den USA empfehlen die Generalkonsulate grundsätzlich das B-1 Geschäftsreisevisum zu beantragen. Auch bei nur kurzen Aufenthalten. Im Rahmen des B-1 Visum für Geschäftsreisende gibt es für Montagearbeiten und Produktionsanlauf von aus dem Ausland in die USA gelieferten Maschinen und Einrichtungen eine Sonderregelung. Weitere Informationen finden Sie im IHK-Merkblatt "Montagearbeiten in den USA".

Geschäftsreise in die USA

Am häufigsten wird von deutschen Geschäftsreisenden das B1-Visum verwendet, um in die USA einzureisen. Mit einem B1-Geschäftsreisevisum dürfen sich Geschäftsreisende bis zu sechs Monate am Stück in den USA aufhalten.
Weitere wichtige Nichteinwanderungsvisa sind das Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2) (Treaty Trader oder Treaty Investor Visa). Das E-1/E-2 Visa ist für Personen, die in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland zu betreiben oder, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investieren.

Leben und Arbeiten in den USA

Bei einer Beschäftigung in den USA muss ein Nichteinwanderungsvisum beantragt werden, das gleichzeitig als Arbeitsgenehmigung gilt. Das L -1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft zum amerikanischen Tochterunternehmen. Bei einer Entsendung oder Versetzung in die USA sollte auch die Sozialversicherungspflicht der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Informationen zu den wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Punkten im Überblick finden Sie im IHK-Merkblatt "Arbeitseinsatz in den USA".

 
 
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