Am Erfolg beteiligt
Genussrechte: Mitarbeiter mit Genussrechten an das Unternehmen binden und gleichzeitig Kosten senken.
Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen auch in Mittelfranken längst Realität. Qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wird zunehmend schwieriger und teurer. Klassische Instrumente wie Gehaltserhöhungen und Bonuszahlungen stoßen schnell an wirtschaftliche Grenzen. Mit dem Auslaufen der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie hat sich der Handlungsdruck verschärft. Was viele Unter nehmen bislang nicht wissen: Genussrechte eröffnen die Möglichkeit, Mitarbeitern jährlich bis zu 2.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu kommen zu lassen. Motivation, Bindung und Wirt schaftlichkeit werden so miteinander verbunden.
Was sind Genussrechte? Durch Genussrechte werden Mitarbeiter wirtschaftlich am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Anders als bei gesell schaftsrechtlichen Beteiligungen erwerben Mitarbeiter keine Stimm- oder Informationsrechte, sondern lediglich einen finanziellen Anspruch. Für Unternehmen ist dies ein entscheidender Vorteil. Genussrechte lassen sich flexibel strukturieren und pass genau auf die individuellen Bedürfnisse, Ziele und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens zuschneiden. Eingriffe in Gesellschafterstrukturen oder Entscheidungs prozesse sind damit nicht verbunden.
Genussrechte versus klassische Incen tives: Richtig ausgestaltet bieten Genussrechte erhebliche Vorteile gegenüber klassischen Incentivierungen. Pro Jahr können zusätzlich zum regulären Bruttolohn bis zu 2.000 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an jeden Mitarbeiter ge währt werden (§ 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz EStG). Davon profitieren beide Seiten: Mitarbeiter erhalten den Betrag vollständig netto, während Unternehmen nicht nur Lohnsteuer- und Sozial abgaben sparen, sondern mit deutlich geringerem Mitteleinsatz eine spürbare Wirkung erzielen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Zahlt ein Unternehmen Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 Euro, entstehen aufgrund des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung Kosten von rund 2.400 Euro. Beim Mitarbeiter kommen, abhängig von Steuerklasse und Sozialabgaben, im ungünstigsten Fall lediglich etwa 1.000 Euro an.
Gewährt das Unternehmen stattdessen ein Genussrecht, kann es entweder mit nur 1.000 Euro den gleichen Nettovorteil erzielen (Ersparnis von bis zu 1.400 Euro pro Mitarbeiter auf Seiten des Unternehmens) oder dem Mitarbeiter 2.000 Euro gewähren und dennoch 400 Euro pro Mitarbeiter sparen, und das bei gleichzeitig deutlich höherer Wahrnehmung und Wertschätzung auf Mitarbeiterebene. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte.
Weitere Vorteile für das Unternehmen: Genuss rechte werden meist zu Beginn eines Geschäfts jahres ausgegeben und erst nach Ablauf einer vorher festgelegten Laufzeit (z. B. ein Jahr) und bei Eintritt definierter Bedingungen ausgezahlt. Dadurch entsteht eine langfristige finanzielle Bin dung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Zusätz liche Anreize werden über eine vereinbarte Verzinsung geschaffen, die entweder fest oder variabel an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist. Dies fördert unternehmerisches Denken und Handeln und bringt die Interessen von Unternehmen und Mitarbeiter stärker in Einklang.
Ein weiterer Vorteil: Die Verzinsung von Genuss rechten unterliegt regelmäßig nicht der Lohn steuer von bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidari tätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, sondern wird als Kapitalertrag mit 25 Prozent zu züglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Dadurch wird bei geringerem Gesamtaufwand ein höherer Nettovorteil erzielt. Die vertragliche Flexibilität ermöglicht, die Verzinsung an Kennzahlen (wie Jahresüber schuss oder EBIT) zu knüpfen. In wirtschaftlich schwächeren Jahren können so auch niedrigere Erträge vorgesehen werden. Mindest- und Höchst grenzen schaffen dabei Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Vorsicht bei selektiven Programmen: Die Steuer freiheit nach § 3 Nr. 39 EStG setzt voraus, dass Genussrechte allen Mitarbeitern angeboten werden. Für selektive Programme, etwa ausschließlich für das Management, eignet sich dieses Model daher nur in einer abgewandelten Form. In der Praxis lassen sich jedoch auch differenzierte Genuss rechtsprogramme entwickeln, mit denen Führungskräfte oder Schlüsselpersonen ebenfalls steuerlich vorteilhaft beteiligt werden können.
Gleiches gilt für Start-ups, die bislang häufig auf virtuelle Beteiligungsprogramme (VSOPs) setzen, obwohl diese aus steuerlicher Sicht oft nicht ef fizient sind.
Auch wenn Genussrechte bislang wenig verbreitet sind: Sie bieten eine wirtschaftlich attraktive Alternative zu klassischen Vergütungsmodellen, stärken Mitarbeiterbindung und Motivation und entlasten die Kostenstruktur. In der Beratungs praxis zeigt sich: In Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Kostendruck können Genuss rechte ein wirkungsvoller Baustein sein. Unter nehmen, die Mitarbeiterbeteiligungen strategisch und steuerlich durchdacht einsetzen, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Cilem Aksu-Aflatoon ist Rechtsanwältin und Senior Managerin bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Nürnberg. Daniel Dörstling ist dort Rechtsanwalt und Manager (Bahnhofstraße 30, Nürnberg, caksuaflatoon@kpmg-law.com, ddoerstling@kpmg-law.com).
Disclaimer von KPMG: Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf eine spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Es sollte immer ein geeigneter fachlicher Rat eingeholt und eine gründliche Analyse der betreffenden Situation vorgenommen werden.
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