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Die Firma – Wie nenne ich mein Unternehmen?

 

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Die Firma ist der Name des Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen ist und unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen wird (z.B. GmbH, OHG etc.) hat das Recht, eine Firma zu führen und unter die dieser Firma im Rechtsverkehr teilzunehmen. Aus der Firma selbst kann oftmals nicht auf den Inhaber des Unternehmens geschlossen werden. Die Eintragung der Firma im Handelsregister dient somit der Publizität. Nur durch die Eintragung und Veröffentlichung der Firma und des Inhabers im Handelsregister erfährt die Öffentlichkeit, wer hinter einem Unternehmen steckt.

Die Wahl der Firma bzw. des Firmennamens unterliegt den Grenzen des Handelsgesetzbuches (§ 18 HGB), in dem folgendes geregelt ist:

Die Firma

  1. muss individuell gefasst sein und sich von anderen Unternehmen unterscheiden
  2. darf keine irreführenden Angaben enthalten
  3. muss sich von allen am selben Sitz eingetragenen Firmen unterscheiden

Weiterführende Informationen finden sie in unserem Merkblatt "Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen" und im folgenden Info-Clip.

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Die IHK Nürnberg unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Regeln des Handelsgesetzbuches einzuhalten, damit die Eintragung im Handelsregister reibungslos erfolgen kann. Die Kammer kennt die Gepflogenheiten vor Ort. Alle Kaufleute sollten sich daher bei der IHK bezüglich der Wahl ihrer Firma beraten lassen. Hierfür bieten wir Ihnen unsere kostenlose Firmen-Vorprüfung an.

Firmen-Vorprüfung

Sie möchten durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine kostenlose Firmen-Vorprüfung durchführen lassen? Dann nutzen Sie dafür bitte unser Online-Formular.

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Wichtiger Hinweis: Eine Firmen-Vorprüfung kann nur zur Überprüfung von Firmen erfolgen, die im Handelsregister eingetragen werden!

 
 
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