Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
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Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Verkürzung bis hin zur vorübergehenden Einstellung (sog. Kurzarbeit Null) der betrieblichen Arbeitszeit in dem gesamten Betrieb oder organisatorisch abgrenzbaren Teilen. Sie dient dazu, den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten.
Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte sogenannte „Kurzarbeitergeld“ in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.