Die ordentliche Kündigung
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Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie beendet ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen bzw. einzel- oder tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Es ist darauf zu achten, dass bestimmte Personengruppen gar nicht oder nur eingeschränkt kündbar sind. das nachfolgende Merkblatt bietet hierzu nähere Informationen.
Inhalt des Merkblatts:
- Kann überhaupt oder nur eingeschränkt gekündigt werden?
- Bedarf es immer eines Kündigungsgrundes?
- Welche Kündigungsgründe kommen in Betracht?
- Ist das AGG zu beachten?
- Welche Bedeutung hat die Abmahnung?
- Wie mahne ich richtig ab?
- Beteiligung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
- Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist
- Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
- Informationen zur frühzeitigen Meldung bei der Arbeitsagentur
- Entlassung mehrerer Arbeitnehmer/innen