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Hitzefrei im Betrieb?
Arbeitsrecht
Nürnberg – Bei der derzeitigen Hitzewelle fällt vielen das Arbeiten schwer. Wie verhält es sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht, wenn die Temperaturen über das erträgliche Maß steigen? Haben Arbeitnehmer dann Anspruch auf „hitzefrei“? Nach Auskunft der IHK Nürnberg für Mittelfranken muss der Arbeitgeber laut der Arbeitsstättenverordnung ab bestimmten Lufttemperaturen in Arbeitsräumen zwar differenzierte Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen erträglich zu gestalten, einen konkreten Anspruch auf „hitzefrei“ können die Arbeitnehmer aber daraus nicht ableiten.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die IHK Nürnberg für Mittelfranken auf ihrer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/hitzefrei.
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