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Rechtsauskünfte

Bonitätsauskünfte | Wirtschaftsauskünfte

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© MarianVejcik

Bereits vor einem Geschäftsabschluss ist es sinnvoll zu wissen, ob der Geschäftspartner zahlungskräftig ist. Um Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit zu erlangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Ansprechpartner.

Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte

Das Amtsgericht Hof als Zentrales Vollstreckungsgericht führt in Bayern das Schuldnerverzeichnis im Sinne des § 882 b ZPO.

Das Verzeichnis gibt u.a. Auskunft darüber, ob eine Person oder ein Unternehmen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder ein Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde oder ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet nach einer Registrierung eingesehen werden (§ 882 h Abs. 1 ZPO). Für den Abruf eines Abdruckes fällt eine Gebühr an.
Sie erreichen das Vollstreckungsverzeichnis über folgenden Link:

Gemäß § 882 f ZPO ist die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt die gespeicherten Informationen zu benötigen,

  • zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass der Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
  • für Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
  • zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen

Insolvenzbekanntmachungen

Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen finden Sie hier.

Wirtschaftsauskunfteien

Inzwischen haben sich aber auch viele private Dienstleister darauf spezialisiert, über Personen und Unternehmen Informationen zu deren Solvenz, Zahlungsverhalten und Wirtschaftsstärke zum Abruf durch Dritte vorzuhalten. Dabei werten diese Unternehmen in aller Regel die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte und Insolvenzbekanntmachungen ebenso aus wie weitergehende Informationen, die ihnen bei ihrer Tätigkeit – z.B. als Inkassounternehmen - bekannt werden.

 

 
 
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