Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen. Die hierzu geltenden Durchschnittskurse gibt das Bundesministerium der Finanzen jeden Monat öffentlich bekannt. In der "Mehr zum Thema-Box" können Sie die Kurse abrufen.